The National Times - WHO ruft wegen Ausbreitung von Mpox-Krankheit höchste globale Alarmstufe aus

WHO ruft wegen Ausbreitung von Mpox-Krankheit höchste globale Alarmstufe aus


WHO ruft wegen Ausbreitung von Mpox-Krankheit höchste globale Alarmstufe aus
WHO ruft wegen Ausbreitung von Mpox-Krankheit höchste globale Alarmstufe aus / Foto: © Centers for Disease Control and Prevention/AFP/Archiv

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat wegen der Ausbreitung des Mpox-Virus in Afrika die höchste Alarmstufe ausgerufen. Der Notfallausschuss der WHO habe beraten und ihm mitgeteilt, dass die Situation aus seiner Sicht eine "gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite" darstelle, sagte WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus am Mittwochabend auf einer Pressekonferenz. "Ich habe diesen Ratschlag angenommen."

Textgröße ändern:

Die "gesundheitliche Notlage internationaler Tragweite" kann nur vom WHO-Direktor ausgerufen werden und sieht rechtlich bindende Schritte zur Eindämmung der betreffenden Krankheit vor.

Zu Beginn der Beratungen des WHO-Notfallausschusses hatte Tedros erklärt, in den zuvor nicht von Mpox betroffenen Ländern Burundi, Kenia, Ruanda und Uganda seien insgesamt rund 90 Infektionen mit der schwerer verlaufenden und zu mehr Todesfällen führenden Virus-Untergruppe 1b registriert worden. In der Demokratischen Republik Kongo gab es demnach in diesem Jahr bereits mehr als 14.000 Fälle, 524 Menschen starben an dem jahrzehntelang unter dem Namen Affenpocken bekannten Virus.

Mpox-Viren waren ursprünglich vor allem bei Nagetieren in West- und Zentralafrika verbreitet. Übertragungen von Mensch zu Mensch sind bei engem Kontakt ebenfalls möglich, etwa beim Sex. Zu den typischen Symptomen der Krankheit gehören Fieber und Pusteln auf der Haut. Bei schweren Fällen kann die Krankheit tödlich enden.

Im Mai 2022 begann sich die Virus-Untergruppe 2b der Krankheit auch außerhalb Afrikas auszubreiten, vor allem in Europa. Betroffen waren hauptsächlich Männer, die Sex mit Männern haben. Die WHO rief danach - wie beim Coronavirus Sars-CoV-2 - eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite aus, die im Mai 2023 wieder endete. Die Virus-Untergruppe 2b ist allerdings deutlich weniger gefährlich als die sich derzeit ausbreitende Gruppe 1b.

M.A.Walters--TNT

Empfohlen

Auswertung von Krankenkasse: Immer weniger junge Frauen verhüten mit Antibabypille

Der Anteil der jungen Frauen, die mit der Antibabypille verhüten, geht einer Studie zufolge weiter zurück. Laut einer Erhebung der Techniker Krankenkasse (TK) nahmen im vergangenen Jahr 26 Prozent ihrer Versicherten im Alter zwischen 13 und 21 Jahren die Pille, wie die TK am Freitag in Hamburg mitteilte. 2023 waren es 28 Prozent, im Jahr 2020 lag der Wert noch bei 39 Prozent.

EuGH: Geschmackswerbung auf Zigarettenpackung schon bei Lieferung verboten

Unerlaubte Werbung mit Geschmack auf einer Zigarettenpackung muss auf jeder Stufe der Lieferkette überwacht werden - nicht erst im Kiosk oder Supermarkt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Er antwortete damit auf Fragen aus Österreich, wo im Jahr 2022 gegen den Geschäftsführer eines Tabakgroßhandels eine Geldbuße von 1000 Euro verhängt wurde. (Az. C-717/23)

Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen 2023 um sechs Prozent gestiegen

Die Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben 2023 rund sechs Prozent mehr Geld ausgegeben als im Vorjahr. Die Kosten stiegen um 6,3 Prozent auf 82,4 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Stationäre und teilstationäre Einrichtungen gaben demnach 48,2 Milliarden Euro aus, ein Plus von 6,7 Prozent. Die Kosten der ambulanten Einrichtungen erhöhten sich um 5,8 Prozent auf 34,2 Milliarden Euro.

EU-Gericht urteilt über Herausgabe von Textnachrichten von der Leyens an Pfizer-Chef

Ein EU-Gericht urteilt am Mittwoch in Luxemburg über die Herausgabe von Textnachrichten zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Corona-Pandemie. Geklagt hatte eine Journalistin der "New York Times", nachdem die Kommission ihr verweigert hatte, die Textnachrichten einzusehen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Kommission rechtmäßig handelte.

Textgröße ändern: