The National Times - Rechtsstreit um sogenannte Pille danach: Apotheker muss zugelassene Arznei ausgeben

Rechtsstreit um sogenannte Pille danach: Apotheker muss zugelassene Arznei ausgeben


Rechtsstreit um sogenannte Pille danach: Apotheker muss zugelassene Arznei ausgeben
Rechtsstreit um sogenannte Pille danach: Apotheker muss zugelassene Arznei ausgeben / Foto: © AFP/Archiv

Ein Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen die Herausgabe zugelassener Arzneimittel verweigern. Das entschied das Berufsobergericht für Heilberufe am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch, wie das Gericht am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Apothekerkammer hatte ein Verfahren gegen einen Apotheker eingeleitet, weil dieser die sogenannte Pille danach nicht herausgeben wollte.

Textgröße ändern:

Der Apotheker habe sich auf sein Gewissen berufen, weil er sich nicht an der Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, erklärte das Gericht. Als selbstständiger Apotheker müsse er aber dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen, entschied das Berufsobergericht.

Die grundsätzlich geschützte Gewissensfreiheit setze einen ernsthaften Gewissenskonflikt voraus, dem man sich nicht auf zumutbare Weise entziehen könne, hieß es vom Gericht. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten. Es gebe andere berufliche Möglichkeiten für Pharmazeuten, in denen dieser Gewissenskonflikt nicht bestehe.

A.M.Murray--TNT

Empfohlen

Auswertung von Krankenkasse: Immer weniger junge Frauen verhüten mit Antibabypille

Der Anteil der jungen Frauen, die mit der Antibabypille verhüten, geht einer Studie zufolge weiter zurück. Laut einer Erhebung der Techniker Krankenkasse (TK) nahmen im vergangenen Jahr 26 Prozent ihrer Versicherten im Alter zwischen 13 und 21 Jahren die Pille, wie die TK am Freitag in Hamburg mitteilte. 2023 waren es 28 Prozent, im Jahr 2020 lag der Wert noch bei 39 Prozent.

EuGH: Geschmackswerbung auf Zigarettenpackung schon bei Lieferung verboten

Unerlaubte Werbung mit Geschmack auf einer Zigarettenpackung muss auf jeder Stufe der Lieferkette überwacht werden - nicht erst im Kiosk oder Supermarkt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Er antwortete damit auf Fragen aus Österreich, wo im Jahr 2022 gegen den Geschäftsführer eines Tabakgroßhandels eine Geldbuße von 1000 Euro verhängt wurde. (Az. C-717/23)

Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen 2023 um sechs Prozent gestiegen

Die Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben 2023 rund sechs Prozent mehr Geld ausgegeben als im Vorjahr. Die Kosten stiegen um 6,3 Prozent auf 82,4 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Stationäre und teilstationäre Einrichtungen gaben demnach 48,2 Milliarden Euro aus, ein Plus von 6,7 Prozent. Die Kosten der ambulanten Einrichtungen erhöhten sich um 5,8 Prozent auf 34,2 Milliarden Euro.

EU-Gericht urteilt über Herausgabe von Textnachrichten von der Leyens an Pfizer-Chef

Ein EU-Gericht urteilt am Mittwoch in Luxemburg über die Herausgabe von Textnachrichten zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Corona-Pandemie. Geklagt hatte eine Journalistin der "New York Times", nachdem die Kommission ihr verweigert hatte, die Textnachrichten einzusehen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Kommission rechtmäßig handelte.

Textgröße ändern: