The National Times - Rechtsstreit um sogenannte Pille danach: Apotheker muss zugelassene Arznei ausgeben

Rechtsstreit um sogenannte Pille danach: Apotheker muss zugelassene Arznei ausgeben


Rechtsstreit um sogenannte Pille danach: Apotheker muss zugelassene Arznei ausgeben
Rechtsstreit um sogenannte Pille danach: Apotheker muss zugelassene Arznei ausgeben / Foto: © AFP/Archiv

Ein Apotheker darf nicht aus Gewissensgründen die Herausgabe zugelassener Arzneimittel verweigern. Das entschied das Berufsobergericht für Heilberufe am Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch, wie das Gericht am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Apothekerkammer hatte ein Verfahren gegen einen Apotheker eingeleitet, weil dieser die sogenannte Pille danach nicht herausgeben wollte.

Textgröße ändern:

Der Apotheker habe sich auf sein Gewissen berufen, weil er sich nicht an der Tötung bereits entstandenen Lebens beteiligen wolle, erklärte das Gericht. Als selbstständiger Apotheker müsse er aber dem gesetzlichen Versorgungsauftrag mit Arzneimitteln genügen, entschied das Berufsobergericht.

Die grundsätzlich geschützte Gewissensfreiheit setze einen ernsthaften Gewissenskonflikt voraus, dem man sich nicht auf zumutbare Weise entziehen könne, hieß es vom Gericht. Wer sich zur Führung einer öffentlichen Apotheke entschließe, müsse die umfassende Versorgung gewährleisten. Es gebe andere berufliche Möglichkeiten für Pharmazeuten, in denen dieser Gewissenskonflikt nicht bestehe.

A.M.Murray--TNT

Empfohlen

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende

Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag im Bundestag für die Einführung der so genannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Viele Menschen sterben, "weil das rettende Organ fehlt", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann in der Orientierungsdebatte im Parlament. Sie betonte, auch bei der Widerspruchslösung bleibe "das Recht auf Selbstbestimmung unangetastet".

Grüne forden Fünf-Milliarden-Euro-Programm für besseren Hitzeschutz

Die Grünen fordern ein Fünf-Milliarden-Euro-Programm für einen besseren Hitzeschutz in Deutschland. "Unser Land ist noch immer nicht ausreichend auf ständig neue und länger andauernde Hitzerekorde vorbereitet", sagte Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Fünf Milliarden Euro aus dem Sondervermögen könnten "viele grüne Oasen deutschlandweit entstehen lassen und wirksame Abkühlung für Menschen und Tiere ermöglichen". Dies entspreche 60 Euro pro Bürgerin und Bürger.

Weiterer Toter durch Bornavirus in Bayern

In Bayern ist erneut ein Mensch an dem durch Feldspitzmäuse übertragenen Bornavirus gestorben. Die Erkrankung wurde bei einer Obduktion festgestellt, wie das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg an der Donau am Mittwoch mitteilte. Weitere Infos zu dem oder der Toten teilte der Landkreis nicht mit. Für die Bevölkerung bestehe keine erhöhte Gefahr. Es handele sich um einen äußerst seltenen Einzelfall.

Textgröße ändern: