The National Times - Lauterbach warnt vor Corona-"Sommerwelle"

Lauterbach warnt vor Corona-"Sommerwelle"


Lauterbach warnt vor Corona-"Sommerwelle"
Lauterbach warnt vor Corona-"Sommerwelle"

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat vor einem Anstieg der Corona-Zahlen im Sommer gewarnt und die Beibehaltung weitreichender Schutzmöglichkeiten über den 20. März hinaus gefordert. "Wir müssen mit einer Sommerwelle rechnen", sagte Lauterbach den Funke-Zeitungen vom Samstag. Sowohl die Delta-  als auch die Omikron-Variante seien so infektiös, dass es selbst bei gutem Wetter durch viele Kontakte und den nachlassenden Impfschutz wieder zu steigenden Infektionszahlen kommen könnte.

Textgröße ändern:

Darauf müsse das Infektionsschutzgesetz ausgerichtet werden, forderte der Minister. Am Freitag waren bundesweit Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft getreten, die insbesondere Restaurants, Diskotheken und Veranstaltungen betreffen. Diese Regelungen laufen allerdings bereits am 19. März wieder aus. Denn nur bis zu diesem Zeitpunkt erlaubt das Infektionsschutzgesetz die bisherigen Corona-Einschränkungen.

Bund und Länder sind sich zwar im Grundsatz einig, dass es auch ab dem 20. März weiter einen gewissen Basisschutz geben soll. Doch über dessen genaue Ausgestaltung gibt es noch keine Einigung.

Lauterbach sagte, die Länder  müssten die Möglichkeit haben, frühzeitig auf die kommenden Wellen zu reagieren. Dazu gehörten die Maskenpflicht und Kontaktbeschränkungen: "Es sollte möglich sein, Obergrenzen für private Treffen und öffentliche Veranstaltungen festzulegen sowie Zutrittsregeln etwa für die Gastronomie, also 2G- oder 2G-Plus-Regelungen." Die Instrumente sollten nur dann zum Einsatz kommen, wenn sie tatsächlich notwendig seien.

Der Gesundheitsminister hält es für möglich, dass das Coronavirus noch mehrere Jahrzehnte bleiben wird: "Ich bin ziemlich sicher, dass wir eine Herbstwelle bekommen. Und auch danach wird uns Corona noch lange beschäftigen - ein Jahrzehnt oder  mehr." Er verwies darauf, dass das HIV-Virus vor 40 Jahren aufgetaucht sei - "und es ist immer noch da". Lauterbach sagte: "Wir müssen immer wieder mit Corona-Varianten rechnen, und auch gefährliche Varianten können dabei sein."

W.Phillips--TNT

Empfohlen

Bundestag verabschiedet Spritpreis-Gesetz

Der Bundestag will in seiner Plenarsitzung am Donnerstag ein Gesetz verabschieden, mit dem die Koalition aus Union und SPD auf die stark gestiegenen Preise an den Tankstellen reagiert (09.00). Tankstellen sollen die Spritpreise künftig nur noch einmal am Tag erhöhen dürfen. Preissenkungen sollen jederzeit möglich sein. Bei Verstößen drohen Bußgelder. Zudem soll das Kartellrecht verschärft werden, um einfacher gegen marktbeherrschende Mineralölkonzerne vorzugehen.

Bundesgerichtshof urteilt über Werbung für Cannabis auf Rezept

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Donnerstag (08.45 Uhr) im Zusammenhang mit einem heiß diskutierten Thema: medizinischem Cannabis auf Rezept. Es geht um die Frage, wie weit die Werbung eines Vermittlungsportals für Arzttermine gehen darf. Geklagt hat die Wettbewerbszentrale. Ihrer Auffassung nach verstößt der gegen das im Heilmittelgesetz verankerte Werbeverbot. (Az. I ZR 74/25)

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Millionenbetrug mit Coronatests: Baden-Württemberger zu mehrjähriger Haft verurteilt

Wegen der Abrechnung fingierter Coronatests ist ein Mann aus Baden-Württemberg zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Heilbronn sprach den 45-Jährigen am Dienstag des Computerbetrugs in 15 Fällen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Außerdem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 1,7 Millionen Euro bei dem Angeklagten angeordnet.

Textgröße ändern: