The National Times - Bundesgerichtshof verhandelt über Entschädigung für Gastronomie wegen Lockdowns

Bundesgerichtshof verhandelt über Entschädigung für Gastronomie wegen Lockdowns


Bundesgerichtshof verhandelt über Entschädigung für Gastronomie wegen Lockdowns
Bundesgerichtshof verhandelt über Entschädigung für Gastronomie wegen Lockdowns

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich erneut mit den wirtschaftlichen Folgen der Pandemie befasst: Am Donnerstag wurde in Karlsruhe über die Frage verhandelt, ob ein Bundesland einem Gastwirt Entschädigung für die Coronamaßnahmen zahlen muss. Dies sei eine Frage von "sehr grundsätzlicher Bedeutung", sagte der Vorsitzende Richter des dritten Zivilsenats, Ulrich Herrmann. Ein Urteil soll in zwei Wochen fallen. (Az. III ZR 79/21)

Textgröße ändern:

Im konkreten Fall geht es um eine Gaststätte mit Hotel in Brandenburg. Insgesamt müssten sich die Gerichte in Deutschland mit vielen ähnlichen Rechtsstreits befassen, erklärte Herrmann zu Beginn der Verhandlung.

Das Land Brandenburg ließ im März vor zwei Jahren, wie die anderen Bundesländer auch, die Gaststätten vorübergehend schließen. Touristen durften im Hotel nicht mehr übernachten, der Kläger durfte nur noch einen Abholservice für Getränke anbieten. Er bekam zwar Corona-Soforthilfe in Höhe von 60.000 Euro von der brandenburgischen Investitionsbank, das reiche aber bei Weitem nicht aus, wie sein Anwalt vor Gericht erläuterte.

Der Betriebsausfall sei "enorm", jeden Tag seien dem Gastwirt Umsätze in Höhe von mehr als 5400 Euro entgangen. Er fordert nun noch 27.000 Euro. Dabei geht es erst einmal um einen Zeitraum von sechs Wochen. Insgesamt sei das Lokal deutlich länger geschlossen gewesen, sagte die Tochter des Klägers, die zur Verhandlung nach Karlsruhe gereist war. Auch nach dem Ende des Lockdowns hätten die Einnahmen nicht mehr die Höhe von vor der Pandemie erreicht.

In den Vorinstanzen, vor dem Landgericht Potsdam und dem Oberlandesgericht in Brandenburg, hatte die Klage keinen Erfolg. Herrmann deutete nun an, dass sie auch vor dem BGH scheitern könnte. Der Staat hafte hier womöglich nicht.

Der Anwalt der klagenden Familie argumentierte unter anderem, dass seine Mandanten ein "Sonderopfer" erbracht hätten, da die Maßnahmen sie im Vergleich zu anderen besonders schwer getroffen hätten. Auch würde gegen das Gleichheitsgebot verstoßen: Sowohl mit dem Coronavirus Infizierte als auch Gesunde - wie der Kläger - hätten sich an das Verbot halten müssen.

Der Anwalt des Landes Brandenburg war anderer Meinung. Es gehe nicht um die Infektion einzelner Gastwirte, sondern um die allgemeine Ansteckungsgefahr in Gaststätten, argumentierte er. Die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie träfen viele Menschen.

Zudem habe Corona insgesamt einen negativen Einfluss auf die Wirtschaft, dies sei nicht nur eine Folge der Schutzmaßnahmen. "Wie die Folgen einer solchen Pandemie zu behandeln sind, ist Aufgabe des Gesetzgebers", sagte er.

Der BGH will voraussichtlich in zwei Wochen eine Entscheidung verkünden, wie Herrmann ankündigte. Ende Januar war ein Gastwirt in Karlsruhe mit einer Klage gegen seine Betriebsschließungsversicherung gescheitert, die im Lockdown nicht zahlte. Auch diese Entscheidung wirkte sich auf zahlreiche ähnliche Fälle in ganz Deutschland aus.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Statistik von Medizinischem Dienst: Knapp 3100 Behandlungsfehler bestätigt

Deutschlandweit sind im vergangenen Jahr knapp 3100 medizinische Behandlungsfehler bestätigt worden. In 2700 Fällen waren die Fehler ursächlich für Schäden, wie aus dem am Donnerstag in Berlin vorgestellten jährlichen Begutachtungsbericht des Medizinischen Diensts auf Bundes- und Länderebene hervorgeht. In 97 Fällen waren Fehler demnach ursächlich für den Tod eines Menschen oder trugen wesentlich dazu bei. Der Medizinische Dienst ging ferner davon aus, dass die Dunkelziffer insgesamt hoch ist.

RKI-Bericht: Bereits rund 14.000 hitzebedingte Todesfälle in diesem Sommer

In Deutschland sind in diesem Sommer bereits schätzungsweise 14.000 Menschen hitzebedingt zu Tode gekommen. Am häufigsten waren dabei Menschen ab 75 Jahren betroffen, wie aus dem am Donnerstag in Berlin veröffentlichten Wochenbericht des Robert-Koch-Instituts (RKI) hervorgeht. Die bundesweit erhobenen Zahlen geben Aufschluss über die geschätzte Zahl der Hitzetoten bis zum 9. August.

Organspende-Diskussion: CSU-Gesundheitsexperte zieht Vergleich zu Corona

In der Diskussion um neue Wege bei der Organspende hat der CSU-Gesundheitsexperte Stephan Pilsinger Vergleiche zur Corona-Krise gezogen. "Mich erinnert die Debatte teilweise an die Impfpflichtdiskussion während Corona", sagte der stellvertretende Vorsitzende des Bundestags-Gesundheitsausschusses der "Augsburger Allgemeinen" (Dienstagsausgabe). Der CSU-Politiker hat zusammen mit dem SPD-Abgeordneten Lars Castellucci eine Gegeninitiative zum fraktionsübergreifenden Gruppenantrag für eine Widerspruchslösung bei der Organspende eingebracht.

SPD-Gesundheitsexperte: Bund muss massiv in Hitzeschutz investieren

Angesichts der wiederholten Hitzewellen hat der SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis massive staatliche Investitionen in den Hitzeschutz gefordert. "Hitzeschutz ist auch eine Frage sozialer Gerechtigkeit: Hitze trifft alle, aber sie trifft nicht alle gleich", sagte Pantazis am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP in Berlin. "Wer alt, krank, pflegebedürftig oder auf Unterstützung angewiesen ist, kann sich häufig nicht selbst ausreichend schützen", sagte er. "Ein handlungsfähiger Sozialstaat wartet deshalb nicht, bis aus Hitze eine gesundheitliche Krise wird. Er sorgt vor."

Textgröße ändern: