The National Times - Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie

Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie


Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie
Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie

Zwei Jahre nach dem rassistischen Anschlag von Hanau hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen entschlossenen Kampf gegen Rechtsextremismus gefordert. Dieser sei "die schlimmste Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung", sagte Faeser am Mittwoch bei einer Aktuellen Stunde zu dem Anschlag im Bundestag. Sie sicherte dabei den Angehörigen der Opfer Unterstützung zur umfassenden Aufklärung der Geschehnisse zu.

Textgröße ändern:

Am 19. Februar 2020 hatte Tobias R. in der hessischen Stadt neun Menschen mit Migrationshintergrund sowie seine Mutter und sich selbst getötet. Die Bundesanwaltschaft hatte Ende Dezember ihre Ermittlungen zu dem Anschlag eingestellt. Es gibt aus ihre Sicht keine Anhaltspunkte für Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser des Attentäters. Unter den Angehörigen der Opfer sorgte das für Kritik.

Faeser begrüßte, dass sich nun ein Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag mit der Gewalttat befasst. Sie werde alles dafür tun, dass auch von Seiten des Bundes "transparente und umfassende Unterstützung" bei der Aufklärung erfolge. Der Staat schulde den Familien der Opfer "eine lückenlose Aufarbeitung aller Hintergründe dieses entsetzlichen Anschlags".

Faeser bekräftigte, dass sie bis Ostern einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorlegen wolle. Sie betonte gleichzeitig erste Erfolge bei dem Bemühen, Morddrohungen und andere gefährliche Hassbotschaften im Messenger-Dienst Telegram zu löschen. Bisher sei es gelungen, 64 von 68 geforderten Kanälen zu löschen.

Dies sei "ein Anfang", sagte Faeser. Die Bundesregierung werde weiter darauf drängen, dass Telegram den gesetzlichen Pflichten nachkomme. "Morddrohungen und andere gefährliche Hass-Posts müssen gelöscht werden und deutliche strafrechtliche Konsequenzen haben." Hetzer müssten schnell identifiziert und zur Verantwortung gezogen werden.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Brände in Ferienregionen in Kroatien und Griechenland: Mehr als 2000 Menschen evakuiert

In Kroatien und Griechenland haben Waldbrände hunderte Touristen in die Flucht getrieben. An der kroatischen Adriaküste mussten insgesamt mehr als 2000 Menschen vor den Flammen in Sicherheit gebracht werden, wie die Behörden am Freitag mitteilten. Mindestens 40 Menschen wurden verletzt, im Ferienort Lokva Rogoznica gingen Häuser in Flammen auf. In Griechenland mussten in der Urlaubsregion Chalkidiki fast 500 Touristen in einer dramatischen Rettungsaktion über das Meer evakuiert werden.

AfD-Wahlhelfer in Berlin attackiert

In Berlin sind Wahlhelfer der AfD angegriffen worden. Die drei Männer waren am Donnerstagabend im Stadtteil Moabit dabei, Plakate aufzuhängen, als sie von zwei 28-Jährigen und einem 30-Jährigen verbal attackiert und beleidigt wurden, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Einer der 28-Jährigen soll gegen einen Bollerwagen der Wahlhelfer getreten sowie Plakate und Kabelbinder entwendet haben.

Waldbrände in Kroatien und Griechenland: Mehr als 2000 Menschen evakuiert

Waldbrände an der Adriaküste Kroatiens haben mehr als 2000 Menschen aus ihren Häusern und Ferienwohnungen vertrieben und mindestens 36 Menschen verletzt. Die Flammen zerstörten hunderte Hektar in der Nähe des Ferienorts Lokva Rogoznica, bevor die Feuerwehr am Freitagmorgen erste Zeichen der Entspannung gab. Auch in Griechenland brannte es, in der Urlaubsregion Chalkidiki mussten fast 500 Touristen über das Meer evakuiert werden.

Mordurteil gegen früheren Stasi-Mitarbeiter wird im Dezember vom BGH geprüft

Fast 53 Jahre nach der Tötung eines Manns an einem Berliner Grenzübergang wird das erste Mordurteil gegen einen früheren Stasi-Mitarbeiter vom Bundesgerichtshof überprüft. Der BGH kündigte am Freitag in Karlsruhe eine Verhandlung für den 7. Dezember an. Der Angeklagte geht demnach gegen das Urteil des Berliner Landgerichts vom Oktober 2024 vor. (Az. 5 StR 397/25)

Textgröße ändern: