The National Times - Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie

Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie


Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie
Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie

Zwei Jahre nach dem rassistischen Anschlag von Hanau hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen entschlossenen Kampf gegen Rechtsextremismus gefordert. Dieser sei "die schlimmste Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung", sagte Faeser am Mittwoch bei einer Aktuellen Stunde zu dem Anschlag im Bundestag. Sie sicherte dabei den Angehörigen der Opfer Unterstützung zur umfassenden Aufklärung der Geschehnisse zu.

Textgröße ändern:

Am 19. Februar 2020 hatte Tobias R. in der hessischen Stadt neun Menschen mit Migrationshintergrund sowie seine Mutter und sich selbst getötet. Die Bundesanwaltschaft hatte Ende Dezember ihre Ermittlungen zu dem Anschlag eingestellt. Es gibt aus ihre Sicht keine Anhaltspunkte für Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser des Attentäters. Unter den Angehörigen der Opfer sorgte das für Kritik.

Faeser begrüßte, dass sich nun ein Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag mit der Gewalttat befasst. Sie werde alles dafür tun, dass auch von Seiten des Bundes "transparente und umfassende Unterstützung" bei der Aufklärung erfolge. Der Staat schulde den Familien der Opfer "eine lückenlose Aufarbeitung aller Hintergründe dieses entsetzlichen Anschlags".

Faeser bekräftigte, dass sie bis Ostern einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorlegen wolle. Sie betonte gleichzeitig erste Erfolge bei dem Bemühen, Morddrohungen und andere gefährliche Hassbotschaften im Messenger-Dienst Telegram zu löschen. Bisher sei es gelungen, 64 von 68 geforderten Kanälen zu löschen.

Dies sei "ein Anfang", sagte Faeser. Die Bundesregierung werde weiter darauf drängen, dass Telegram den gesetzlichen Pflichten nachkomme. "Morddrohungen und andere gefährliche Hass-Posts müssen gelöscht werden und deutliche strafrechtliche Konsequenzen haben." Hetzer müssten schnell identifiziert und zur Verantwortung gezogen werden.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Sarkozy-Prozess: Verurteilung wegen krimineller Vereinigung gefordert

Im Berufungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen mutmaßlich illegaler Wahlkampfgelder aus Libyen hat die Staatsanwaltschaft am Montag dessen Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gefordert. Er sei der "Initiator von Treffen mit hochrangigen Vertretern der libyschen Führung" gewesen, bei denen es um die Finanzierung seines Wahlkampfs für die Präsidentschaftswahl 2007 gegangen sei, betonte der Staatsanwalt Damien Brunet in seinem Plädoyer am Montag in Paris. Die Forderung des Strafmaßes wird erst am Mittwoch erwartet.

Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Strafe abgemildert

In einem Berufungsprozess wegen einer Störaktion bei der Sprengung der Kühltürme des abgeschalteten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist die Strafe deutlich reduziert worden. Das Landgericht im bayerischen Schweinfurt änderte die erstinstanzliche Entscheidung ab und verurteilte den Angeklagten am Montag zu einer Geldstrafe von 1800 Euro, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Mann im September zu einer Geldstrafe von 4000 verurteilt.

Liebesakt an Brunnen auf Einkaufsmeile löst Polizeieinsatz in Frankfurt am Main aus

Ein öffentlicher Liebesakt eines Pärchens auf der Einkaufsstraße Zeil in Frankfurt am Main hat einen Polizeieinsatz ausgelöst. Wie die Ordnungshüter in der hessischen Stadt am Montag mitteilten, läuft gegen den Mann und die Frau nun außerdem ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Ort des Geschehens war am Sonntag der Brockhausbrunnen.

Tödlicher Unfall durch betrunkenen Autofahrer: Geldstrafe für Polizisten in Lübeck

Fast sechs Jahre nach einem von einen betrunkenen Autofahrer verursachten tödlichen Unfall sind zwei Polizisten in Schleswig-Holstein zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht in Lübeck ging nach Angaben eines Sprechers vom Montag von einer Sorgfaltspflichtverletzung aus, weil sie den späteren Unfallverursacher nach einer Kontrolle nicht an der Weiterfahrt gehindert hatten. Unter anderem wegen fahrlässiger Tötung sollen sie deshalb 10.800 Euro beziehungsweise 14.400 Euro bezahlen.

Textgröße ändern: