The National Times - Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie

Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie


Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie
Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie

Zwei Jahre nach dem rassistischen Anschlag von Hanau hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen entschlossenen Kampf gegen Rechtsextremismus gefordert. Dieser sei "die schlimmste Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung", sagte Faeser am Mittwoch bei einer Aktuellen Stunde zu dem Anschlag im Bundestag. Sie sicherte dabei den Angehörigen der Opfer Unterstützung zur umfassenden Aufklärung der Geschehnisse zu.

Textgröße ändern:

Am 19. Februar 2020 hatte Tobias R. in der hessischen Stadt neun Menschen mit Migrationshintergrund sowie seine Mutter und sich selbst getötet. Die Bundesanwaltschaft hatte Ende Dezember ihre Ermittlungen zu dem Anschlag eingestellt. Es gibt aus ihre Sicht keine Anhaltspunkte für Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser des Attentäters. Unter den Angehörigen der Opfer sorgte das für Kritik.

Faeser begrüßte, dass sich nun ein Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag mit der Gewalttat befasst. Sie werde alles dafür tun, dass auch von Seiten des Bundes "transparente und umfassende Unterstützung" bei der Aufklärung erfolge. Der Staat schulde den Familien der Opfer "eine lückenlose Aufarbeitung aller Hintergründe dieses entsetzlichen Anschlags".

Faeser bekräftigte, dass sie bis Ostern einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorlegen wolle. Sie betonte gleichzeitig erste Erfolge bei dem Bemühen, Morddrohungen und andere gefährliche Hassbotschaften im Messenger-Dienst Telegram zu löschen. Bisher sei es gelungen, 64 von 68 geforderten Kanälen zu löschen.

Dies sei "ein Anfang", sagte Faeser. Die Bundesregierung werde weiter darauf drängen, dass Telegram den gesetzlichen Pflichten nachkomme. "Morddrohungen und andere gefährliche Hass-Posts müssen gelöscht werden und deutliche strafrechtliche Konsequenzen haben." Hetzer müssten schnell identifiziert und zur Verantwortung gezogen werden.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. spricht nach Telefonat mit Putin auch mit Selenskyj

Wenige Tage nach seinem Telefonat mit dem russischen Präsidenten Wladimir Putin hat Papst Leo XIV. am Montag auch mit dem ukrainischen Staatschef Wolodymyr Selenskyj gesprochen. "Der Heilige Vater erinnerte an die ernste Lage in der Stadt Oleschky in der Region Cherson und bezog sich auf seine Bitte um eine humanitäre Waffenruhe, die er dem Präsidenten der Russischen Föderation unterbreitet hatte", teilte der Vatikan mit.

Nächtliche Ausgangssperren in Paris und anderen französischen Städten verfügt

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Diese sollten unter anderem in einigen Vierteln von Paris von Montagabend 23.00 Uhr bis Dienstagmorgen 6.00 Uhr gelten, wie die Polizeipräfektur der Hauptstadt ankündigte. Bereits ab 20.00 Uhr gelte in den Brennpunkten der Ausschreitungen vom Wochenende ein Demonstrationsverbot.

Erste französische Städte verhängen nächtliche Ausgangssperren

Nach den gewaltsamen Ausschreitungen bei Protesten in Frankreich haben erste Städte nächtliche Ausgangssperren verhängt. Wie das Büro von Premierminister Sébastien Lecornu mitteilte, gelten diese unter anderem in der nördlichen Großstadt Lille von Montagabend um 20.00 Uhr bis Dienstagmorgen um 6.00 Uhr. Weitere Kommunen in der Region verhängten ähnliche Maßnahmen. Laut Lecornu sollen durch die lokalen Ausgangssperren Geschäfte vor Plünderungen geschützt werden.

Sachsen-Anhalt: Einziehung von Jagdschein bei AfD-Mitglied laut Gericht rechtens

Die Einziehung eines Jagdscheins und der Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei zwei AfD-Mitgliedern ist aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Sachsen-Anhalt rechtens gewesen. Die Mitgliedschaft in dem vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuften AfD-Landesverband Sachsen-Anhalt löse "die gesetzliche Regelvermutung der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit" aus, wie ein OVG-Sprecher am Montag in Magdeburg mitteilte. Die Beschwerden der beiden Mitglieder wurden am Freitag Verfahren um vorläufigen Rechtsschutz zurückgewiesen.

Textgröße ändern: