The National Times - Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie

Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie


Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie
Faeser: Rechtsextremismus schlimmste Bedrohung der Demokratie

Zwei Jahre nach dem rassistischen Anschlag von Hanau hat Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) einen entschlossenen Kampf gegen Rechtsextremismus gefordert. Dieser sei "die schlimmste Bedrohung unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung", sagte Faeser am Mittwoch bei einer Aktuellen Stunde zu dem Anschlag im Bundestag. Sie sicherte dabei den Angehörigen der Opfer Unterstützung zur umfassenden Aufklärung der Geschehnisse zu.

Textgröße ändern:

Am 19. Februar 2020 hatte Tobias R. in der hessischen Stadt neun Menschen mit Migrationshintergrund sowie seine Mutter und sich selbst getötet. Die Bundesanwaltschaft hatte Ende Dezember ihre Ermittlungen zu dem Anschlag eingestellt. Es gibt aus ihre Sicht keine Anhaltspunkte für Mittäter, Anstifter, Gehilfen oder Mitwisser des Attentäters. Unter den Angehörigen der Opfer sorgte das für Kritik.

Faeser begrüßte, dass sich nun ein Untersuchungsausschuss im hessischen Landtag mit der Gewalttat befasst. Sie werde alles dafür tun, dass auch von Seiten des Bundes "transparente und umfassende Unterstützung" bei der Aufklärung erfolge. Der Staat schulde den Familien der Opfer "eine lückenlose Aufarbeitung aller Hintergründe dieses entsetzlichen Anschlags".

Faeser bekräftigte, dass sie bis Ostern einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus vorlegen wolle. Sie betonte gleichzeitig erste Erfolge bei dem Bemühen, Morddrohungen und andere gefährliche Hassbotschaften im Messenger-Dienst Telegram zu löschen. Bisher sei es gelungen, 64 von 68 geforderten Kanälen zu löschen.

Dies sei "ein Anfang", sagte Faeser. Die Bundesregierung werde weiter darauf drängen, dass Telegram den gesetzlichen Pflichten nachkomme. "Morddrohungen und andere gefährliche Hass-Posts müssen gelöscht werden und deutliche strafrechtliche Konsequenzen haben." Hetzer müssten schnell identifiziert und zur Verantwortung gezogen werden.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Schweden: 23 Unbeteiligte in drei Jahren bei Schießereien zwischen Banden getötet

In Schweden sind bei Schießereien zwischen verfeindeten Banden nach offiziellen Angaben in den vergangenen drei Jahren 23 unbeteiligte Menschen getötet und 30 weitere verletzt worden. Darunter sind laut einer am Montag veröffentlichten Polizeistatistik unter anderem Menschen, die von den Schützen verwechselt wurden, Angehörige verfeindeter Bandenmitglieder sowie Passanten, die von einer verirrten Kugel getroffen wurden. Schweden hat seit Jahren mit einer massiven Zunahme der Bandenkriminalität zu kämpfen.

Deutscher unter Todesopfern auf Kreuzfahrtschiff - Passagiere sollen womöglich auf Kanarien

Unter den drei Todesopfern nach einem mutmaßlichen Hantavirus-Ausbruch auf einem Kreuzfahrtschiff im Atlantik befindet sich laut dem Betreiber ein Deutscher. Der Mann sei bereits am Samstag aus ungeklärter Ursache gestorben, erklärte das Kreuzfahrtunternehmen Oceanwide Expeditions am Montag. Zuvor war bereits ein Paar aus den Niederlanden erkrankt und verstorben. Die betroffene "MV Hondius" liegt unterdessen weiter vor den Kapverden, eine Anlandung auf den Kanaren wird laut dem Betreiber geprüft.

Polizei: Mehrere Verletzte bei Vorfall mit Auto in Leipziger Innenstadt

Bei einem Vorfall mit einem Auto in der Leipziger Innenstadt sind am Montagnachmittag nach Polizeiangaben mehrere Menschen verletzt worden. "Ein Pkw ist durch die Innenstadt gefahren", sagte eine Polizeisprecherin der Nachrichtenagentur AFP. Eine konkrete Zahl der Verletzten konnte die Sprecherin zunächst nicht nennen. Es herrsche aktuell eine "unübersichtliche Lage".

Gericht: Mangelhaft gehaltene Hunde dürfen von Amts wegen verkauft werden

Der Verkauf von mangelhaft gehaltenen und deshalb in Obhut genommenen Hunden ist einem Gerichtsbeschluss zufolge rechtens. Das entschied das schleswig-holsteinische Verwaltungsgericht am Montag im Eilverfahren, wie eine Sprecherin in Schleswig mitteilte. Die sogenannte Veräußerungsverfügung des Amtes Mittelholstein ist demnach rechtmäßig.

Textgröße ändern: