The National Times - Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig

Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig


Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig
Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig / Foto: © AFP/Archiv

Durchsuchungen bei unverdächtigen Menschen sind nicht zulässig, auch wenn diese in einer Wohngemeinschaft mit Tatverdächtigen leben, gegen die ermittelt wird. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss und gab damit zwei Verfassungsbeschwerden statt. (1 BvR 2232/24, 1 BvR 2399/24).

Textgröße ändern:

Die Beschwerdeführer aus Sachsen sahen in den Durchsuchungen einen Verstoß gegen ihr Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Die Karlsruher Richter erklärten die Verfassungsbeschwerden für zulässig und begründet.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte gegen eine in dem Wohnprojekt lebende Bewohnerin wegen des Verdachts der Sachbeschädigung. Der Frau wurde vorgeworfen, im Sommer 2021 gemeinsam mit anderen mit Tapetenkleister Plakate mit einem Aufruf für eine "antifaschistische Demonstration" an ein Parteibüro, eine Telefonzelle, Bushaltestellen sowie Informationstafeln geklebt zu haben.

Zudem soll sie Graffiti mit Bezug zu der Demonstration angebracht sowie einen Brückenpfeiler, ein Bushäuschen und eine Wand mit roter Farbe besprüht haben. Der Sachschaden wurde auf etwa tausend Euro beziffert.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft ordnete das zuständige Amtsgericht in Chemnitz im Februar 2022 die Durchsuchung der Wohnung und Geschäftsräume sowie der Fahrzeuge des Beschwerdeführers an, der unter derselben Adresse wie die Beschuldigte gemeldet war - einem alternativen Wohnprojekt. Insgesamt wurden 14 Durchsuchungen angeordnet, auch gegen nicht verdächtige Bewohner. Die Ermittler wollten dadurch Beweismittel sichern.

Die dagegen gerichteten Beschwerden verwarf das Landgericht Chemnitz als unbegründet. Das Bundesverfassungsgericht sah in dem Vorgehen hingegen einen Verstoß gegen das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Allein dass jemand Mitbewohner von Verdächtigen sei, rechtfertige keine vorsorglichen Durchsuchungsbeschlüsse gegen Nichtverdächtige.

Dass die Beschuldigten und die Beschwerdeführer in einer Gemeinschaft wohnen, bedeute nicht zwangsläufig, dass sie auch alle Räumlichkeiten nutzen. Eine effektive Strafverfolgung werde nicht verhindert, erklärten die Karlsruher Richter.

P.Johnston--TNT

Empfohlen

80-Jährige stürzt in Bayern in Zisterne und stirbt

In Bayern ist eine 80-Jährige in eine Zisterne gestürzt und gestorben. Das Unglück ereignete sich am Mittwoch auf dem Hof der Frau im mittelfränkischen Wettringen, wie ein Polizeisprecher am Donnerstag in Nürnberg sagte. Fremdeinwirkung werde nach ersten Erkenntnissen ausgeschlossen.

Freundin vor Haus in Gelsenkirchen getötet: 27-Jähriger kommt in Psychiatrie

Wegen der Tötung seiner Freundin vor einem Wohnhaus in Gelsenkirchen ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht Essen die Unterbringungen des zur Tatzeit 27-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Es sprach den Mann am Mittwoch des Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung schuldig.

24 Behinderte missbraucht: Anklage gegen Heilerziehungspfleger in Bayern

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat einen Heilerziehungspfleger angeklagt, der 24 behinderte Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben soll. Der seit März in Untersuchungshaft sitzende 33-Jährige soll zudem Fotos und Videos seiner Taten gemacht haben, um sich zu erregen, wie die bayerischen Ermittler am Donnerstag mitteilten. Sie entdeckten bei dem Mann mehr als 38.000 kinderpornografische Fotos und über 600 solche Videos.

Fußgänger auf Autobahn nahe Frankfurter Flughafen von Lastwagen erfasst und getötet

Ein Fußgänger ist auf der Autobahn 3 in Hessen von einem Lastwagen erfasst und getötet worden. Der Unfall ereignete sich in der Nähe des Frankfurter Flughafens, wie eine Sprecherin der Polizei am Donnerstag sagte.

Textgröße ändern: