The National Times - Nach Messerangriff auf Lehrerin in Essen: Prozess gegen 18-Jährigen in Düsseldorf

Nach Messerangriff auf Lehrerin in Essen: Prozess gegen 18-Jährigen in Düsseldorf


Nach Messerangriff auf Lehrerin in Essen: Prozess gegen 18-Jährigen in Düsseldorf
Nach Messerangriff auf Lehrerin in Essen: Prozess gegen 18-Jährigen in Düsseldorf / Foto: © AFP/Archiv

Neun Monate nach den Messerattacken von Essen mit drei Verletzten muss sich der Tatverdächtige vor dem Oberlandesgericht in Düsseldorf verantworten. Der Generalbundesanwalt wirft dem heute 18-Jährigen in der am Montag verlesenen Anklage unter anderem dreifachen Mordversuch vor. Der damals 17-Jährige soll Anfang September 2025 aus islamistischen Motiven auf drei Menschen eingestochen haben - unter anderem auf seine Lehrerin.

Textgröße ändern:

Laut Anklage folgte der 18-jährige Kosovare einer islamistisch-dschihadistischen Ideologie. Er habe sich entschlossen, in den sogenannten Dschihad gegen vermeintlich Ungläubige zu ziehen. Anfang September soll er zunächst versucht haben, einen ihm bekannten Hausmeister an einer Essener Grundschule zu töten. Die Tat sei jedoch am Widerstand des Mannes gescheitert.

Kurz darauf soll er seiner Lehrerin an einem Berufskolleg mehrfach in den Oberkörper gestochen haben. Später habe er einen Obdachlosen an einer Bushaltestelle niedergestochen, weil dieser aus seiner Sicht "unislamisch" gehandelt habe, indem er eine Frau auf einem Werbeplakat ansah. Alle drei Opfer überlebten die Tat, wurden jedoch teils schwer verletzt.

Laut den Vorwürfen plante der 18-Jährige darüber hinaus, Menschen jüdischen Glaubens in einer Synagoge zu töten. Er habe dazu die Alte Synagoge in Essen zweimal aufgesucht, dort aber aus seiner Sicht keine geeigneten Opfer gefunden.

Letztlich soll er mit einem Messer auf Polizeibeamte zugelaufen sein, um einen tödlichen Schuss auf sich zu provozieren und einen "Märtyrertod" zu sterben. Dabei wurde er durch einen Polizeischuss im Gesicht verletzt.

Der Prozess begann am Montag nach Angaben einer Gerichtssprecherin mit der Verlesung der Anklage. Die Öffentlichkeit wurde noch vor Anklageverlesung wegen des jungen Alters des Angeklagten für das gesamte Verfahren ausgeschlossen. Auch das Urteil soll demnach unter Ausschluss der Öffentlichkeit fallen.

Die Bundesanwaltschaft wirft dem Angeklagten in dem Prozess auch Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Nötigung vor. Der 18-Jährige sitzt seit September in Untersuchungshaft. Das Gericht setzte mehrere Verhandlungstage bis Anfang September an.

C.Blake--TNT

Empfohlen

Quecksilberverdacht in Paketzentrum bei Rostock bestätigt sich nicht

Der Verdacht auf Quecksilber in einem Paketzustellzentrum in Mecklenburg-Vorpommern hat sich nicht bestätigt. Die Sperrung des Gebäudes im Ort Leizen wurde aufgehoben, wie die Polizei in Rostock am Mittwoch mitteilte. Proben seien untersucht worden - es handle sich nicht um Quecksilber, sondern um den ungiftigen Stoff Galinstan.

Berlin: Als Dragqueen bekannter Mann wegen Kinderpornografie verurteilt

Ein als Dragqueen bekannter Berliner ist wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornografie zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt worden. Damit blieb das Amtsgericht Tiergarten in seinem Urteil vom Mittwoch einen Monat unter der von der Staatsanwaltschaft geforderten Strafe. Der 46-Jährige hatte die Taten in dem eintägigen Prozess eingeräumt.

Sieben Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Waffenhandels in Berlin

Bei einer berlinweiten Razzia wegen des 0Verdachts auf illegalen Schusswaffenhandel sind in der Bundeshauptstadt sieben Verdächtige vorläufig festgenommen worden. Die Polizei fand nach eigenen Angaben bei der Razzia am Mittwoch zwei scharfe Schusswaffen mit Munition und beschlagnahmte außerdem Handys sowie Datenträger. Insgesamt seien elf Wohnungen, drei Gewerbeobjekte und mehrere Autos durchsucht worden.

Keine Bestechlichkeit: BGH bestätigt Urteil gegen Beamten an OLG Jena weitgehend

Ein ehemals hoher Beamter des Thüringer Oberlandesgerichts (OLG) ist wegen Vorteilsannahme verurteilt, nicht jedoch wegen Bestechlichkeit. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte am Mittwoch das entsprechende Urteil weitgehend, die Staatsanwaltschaft hatte mit ihrer Revision keinen Erfolg. Über die Strafe für den Mann muss jedoch noch einmal verhandelt werden. (Az. 2 StR 554/25)

Textgröße ändern: