The National Times - AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag vor Verwaltungsgericht

AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag vor Verwaltungsgericht


AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag vor Verwaltungsgericht
AfD verliert Verfahren um Millionenspende gegen Bundestag vor Verwaltungsgericht / Foto: © AFP/Archiv

In einem Verfahren um die Rückforderung einer vom Bundestag eingezogenen Wahlkampfspende mit einem Wert von rund 2,3 Millionen Euro ist die AfD vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Es wies den von der Partei eingebrachten Antrag auf Rückzahlung am Donnerstag ab. Die Partei hätte die Spende im Wahlkampf für die Bundestagswahl 2025 nicht annehmen dürfen, weil der tatsächliche Spender nicht bekannt gewesen sei, hieß es zur Begründung.

Textgröße ändern:

Der Bundestag war laut Gericht davon ausgegangen, dass die Spende in Form einer Plakatwerbungskampagne aus einer "Strohmannkonstellation" und nicht von dem von der AfD angegebenen angeblichen Spender, einem früheren österreichischen Politiker, stammte. Daher forderte er die Überweisung der Summe durch die Partei. Diese kam der Forderung nach, bemühte sich dann aber auf juristischem Weg um eine Rückzahlung.

Laut Gericht ging es um tausende Plakate, auf denen vor der Wahl 2025 in zahlreichen Städten für die AfD als "bürgerliche Alternative" geworben worden war. Die Plakate waren nicht im parteitypischen Blau gehalten, sondern gelb. Auch das Parteikürzel war leicht verändert.

N.Johns--TNT

Empfohlen

Sogenannte Hitlergruß-Fotomontage: AfD-Politiker Bystron freigesprochen

Der AfD-Europapolitiker Petr Bystron ist in einem Berufungsverfahren von strafrechtlichen Vorwürfen wegen einer mutmaßlichen Hitlergruß-Fotomontage freigesprochen worden. Das Landgericht München I ging nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag nicht davon aus, dass die fraglichen Bilder mehrerer deutscher Politiker tatsächlich die verbotene nationalsozialistische Grußformel zeigten oder entsprechend interpretiert werden könnten.

EuGH: Italien darf bestimmte Sozialleistung nicht an zehn Jahre Aufenthalt knüpfen

EU-Staaten dürfen bestimmte Sozialleistungen nicht davon abhängig machen, dass jemand mindestens zehn Jahre in dem Land wohnte. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied am Donnerstag, dass eine entsprechende italienische Regelung diskriminierend sei. Es ging um das sogenannte Mindesteinkommen - Geldzahlungen plus berufliche Eingliederungsmaßnahmen. (Az. C-747/22)

Neu gekaufte Ware entpuppt sich als kaputt: BGH urteilt zugunsten von Verbrauchern

Im Streit über kurz nach dem Kauf entdeckte Mängel an einer Ware hat der Bundesgerichtshof (BGH) zugunsten der Verbraucher entschieden. Auch wenn verschiedene Ursachen möglich sind, wird zunächst einmal vermutet, dass die Ware schon bei der Übergabe mangelhaft war. Das teilte der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mit. Der Verkäufer muss beweisen, dass der Schaden später entstanden ist. (Az. VIII ZR 73/24 und VIII ZR 257/23)

17-Jähriger bei Auseinandersetzung in Essen erstochen - eine Festnahme

Ein 17-Jähriger ist bei einer Auseinandersetzung in Essen erstochen worden. Der Jugendliche erlag seinen Verletzungen in einem Krankenhaus, wie die Polizei am Donnerstag in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Demnach war der 17-Jährige am 27. April in einem Mehrfamilienhaus im Südostviertel in einen Streit mit einem 19-Jährigen geraten.

Textgröße ändern: