The National Times - Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy droht erneut Fußfessel

Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy droht erneut Fußfessel


Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy droht erneut Fußfessel
Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy droht erneut Fußfessel / Foto: © AFP/Archiv

Der bereits zweimal rechtskräftig verurteilte französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy kommt um das erneute Tragen einer elektronischen Fußfessel voraussichtlich nicht herum: Ein Pariser Gericht habe seinen Antrag auf das Zusammenlegen von zwei Strafen abgelehnt, hieß es am Montag aus Justizkreisen. Die Entscheidung des Gerichts war zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet worden. Sarkozy kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.

Textgröße ändern:

Die Anwälte des Ex-Präsidenten hatten vergeblich verlangt, eine Verurteilung zum sechsmonatigen Tragen einer elektronischen Fußfessel mit einer früheren, bereits abgeleisteten Freiheitsstrafe zu einer Gesamtstrafe zusammenzufassen. Dies ist nach französischem Recht möglich. Hätten die Richter dem entsprochen, wäre Sarkozy der erneute Freiheitsentzug erspart geblieben.

Zu der jüngsten Haftstrafe war er wegen überzogener Wahlkampfkosten verurteilt worden. Das Urteil wurde im November rechtskräftig, nachdem das höchste Berufungsgericht Sarkozys Revisionsantrag zurückgewiesen hatte.

Sarkozy hatte bereits von Februar bis Mai 2025 eine Fußfessel getragen, weil er in einer Affäre um versuchte Richterbestechung zu einer einjährigen Haftstrafe verurteilt worden war. Wer in Frankreich zu kurzen Haftstrafen verurteilt wird, kann diese üblicherweise durch das Tragen einer elektronischen Fußfessel verbüßen. Der 71-Jährige hatte zudem erfolgreich eine Verkürzung beantragt.

In der kommenden Woche beginnt zudem ein Berufungsprozess gegen Sarkoyz in einer Affäre um Wahlkampfgelder aus Libyen. Die Richter der ersten Instanz hatten den früheren Präsidenten zu fünf Jahren Haft verurteilt. Davon saß Sarkozy bereits 20 Tage ab, was ihm die Gelegenheit bot, einen Bestseller über seine Erfahrungen als Ex-Präsident in einer Pariser Justizvollzugsanstalt zu schreiben.

R.Hawkins--TNT

Empfohlen

Zwei Patienten sterben bei nächtlichem Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern

Bei einem nächtlichen Brand in einem Krankenhaus in Mecklenburg-Vorpommern sind zwei Patienten ums Leben gekommen. Bei einem der beiden handle es sich um einen 85-jährigen Mann, teilte die Polizei am Donnerstag in Rostock mit. Die Identifizierung des zweiten toten Menschen daure noch an.

Linke zu Reformen: Regierung will Informationsfreiheitsgesetz aushöhlen

Die Linke hat mit scharfer Kritik auf die Pläne der Bundesregierung reagiert, das Informationsfreiheitsgesetz zu ändern. Das sei ein "Angriff auf die Pressefreiheit und auf das Recht der Öffentlichkeit, staatliches Handeln zu kontrollieren", erklärte Fraktionsvize Clara Bünger am Donnerstag. Damit wolle sich die Regierung "unangreifbar machen". Das Gesetz werde nicht wie zuvor vereinbart weiterentwickelt, "sondern ausgehöhlt".

Ermittler vermuten ukrainischen Plan hinter Nord-Stream-Anschlägen

Die Bundesanwaltschaft geht davon aus, dass die Pläne für die Anschläge auf die Nord-Stream-Pipelines im Auftrag staatlicher Stellen in der Ukraine entwickelt wurden. Das geht aus Einzelheiten der Anklage gegen einen früheren ukrainischen Offizier hervor, welche die Karlsruher Behörde am Donnerstag veröffentlichte. Die Sabotageaktion sollte Gaslieferungen über die Pipelines demnach dauerhaft stoppen, damit Russland die Einnahmen nicht zur Finanzierung des Ukraine-Kriegs nutzen konnte.

Menschen betäubt und sexuell missbraucht: 156 Täter und Opfer identifiziert

Mit einer gemeinsamen Aktion sind das Bundeskriminalamt und die Polizeien der Länder gegen sexualisierte Gewalt an zuvor betäubten Opfern vorgegangen. Im Fokus der Ermittlungen im internationalen Kontext stehen Verdächtige, die ihre Opfer teils über Jahre hinweg betäubt und anschließend sexuelle Gewalt an ihnen ausgeübt haben sollen, wie das Bundeskriminalamt (BKA) am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte.

Textgröße ändern: