The National Times - Sozialhilfe für Nicht-EU-Bürger: Langfristiger Aufenthaltstitel darf verlangt werden

Sozialhilfe für Nicht-EU-Bürger: Langfristiger Aufenthaltstitel darf verlangt werden


Sozialhilfe für Nicht-EU-Bürger: Langfristiger Aufenthaltstitel darf verlangt werden
Sozialhilfe für Nicht-EU-Bürger: Langfristiger Aufenthaltstitel darf verlangt werden / Foto: © AFP/Archiv

Für Sozialleistungen können europäische Länder einen langfristigen Aufenthaltstitel von Nicht-EU-Ausländern verlangen. Der Grundsatz der Gleichbehandlung für Drittstaatler im sozialen Bereich gilt nur für Berufstätige, nicht aber für Menschen, die nicht berufstätig sind, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. (Az. C-151/24)

Textgröße ändern:

Geklagt hatte eine Albanerin, die seit zehn Jahren rechtmäßig in Italien bei ihrem Sohn lebt. Sie hat eine Aufenthaltserlaubnis für zwei Jahre aus familiären Gründen und eine Arbeitserlaubnis, arbeitete aber in Italien nie. Die Frau beantragte einen Zuschlag für die Grundrente - eine italienische Sozialleistung für ältere Menschen mit wenig Geld.

Die Behörden lehnten ihren Antrag aber ab, weil sie keinen langfristigen Aufenthaltstitel hat. Die Albanerin zog vor Gericht, und der italienische Verfassungsgerichtshof befragte den EuGH. Dieser legte nun den EU-rechtlichen Grundsatz der Gleichbehandlung von Menschen aus Nicht-EU-Ländern bei der sozialen Sicherheit aus.

Dieser gilt demnach nur für Berufstätige und Leistungen, die durch deren Beiträge finanziert werden. Der Rentenzuschlag sei dagegen eine von Beiträgen unabhängige Sozialleistung, führte der EuGH aus. Sie werde aus staatlichen Mitteln Italiens finanziert und unabhängig davon gewährt, ob jemand eingezahlt habe. Der Zuschlag solle Notlagen verhindern. Es handle sich also um Sozialhilfe.

Italien muss diese Sozialhilfe nicht an Menschen aus dem Ausland zahlen, die keinen langfristigen Aufenthaltstitel haben. EU-Länder dürfen solche Hilfen von Bedingungen abhängig machen, die eine gewisse Integration belegen, wie der EuGH erklärte. Auch EU-Bürger könnten nur dann Sozialhilfe in Anspruch nehmen, wenn sie sich dauerhaft in dem entsprechenden Hoheitsgebiet aufhalten dürfen.

K.M.Thompson--TNT

Empfohlen

Prozess um mutmaßliche Anschläge von rechtsextremer Zelle in Hamburg begonnen

In Hamburg hat am Donnerstag der Prozess gegen acht teils noch minderjährige mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer rechtsextremen Zelle wegen Anschlägen und Anschlagsplanungen begonnen. Die mutmaßlichen Gründer und Anhänger der sogenannten Letzten Verteidigungswelle sind vor dem Oberlandesgericht der Hansestadt unter anderem wegen versuchten Mordes und Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation angeklagt.

Besitzer von Chihuahua muss für Verletzungen von schwangerer Frau durch Sturz haften

Stürmt ein unangeleinter Chihuahua auf eine hochschwangere Frau zu, die dadurch stürzt und sich verletzt, muss der Hundebesitzer laut einem Gerichtsentscheidung aus Bayern Schadenersatz zahlen. Dass sie vor dem Tier floh, kann ihr nicht als Mitschuld angerechnet werden, wie das Oberlandesgericht Nürnberg am Donnerstag mitteilte. Es sprach der Frau 1500 Euro Schadensersatz zu.

Französischer Polizist erschoss Jugendlichen: Berufungsgericht schwächt Straftatbestand ab

Ein französischer Polizist, der 2023 in einem Pariser Vorort einen Jugendlichen erschossen hatte, muss sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge, nicht aber wegen Totschlags vor Gericht verantworten. Das Berufungsgericht von Versailles ordnete am Donnerstag einen entsprechenden Prozess an. Dabei schwächte es den mutmaßlichen Straftatbestand ab. Die Ermittlungsrichter hatten zunächst einen Prozess wegen Totschlags beantragt, wogegen der Polizist Rechtsmittel eingelegt hatte.

Razzia gegen Schrottimmobilien in NRW - Vermietung für 42 Euro pro Quadratmeter

In Nordrhein-Westfalen sind die Behörden mit einer Razzia in zwölf Städten gegen Sozialbetrug und die Vermietung von Schrottimmobilien mit teils lebensgefährdenden Zuständen vorgegangen. Vermietergeflechte würden gezielt an Zuwanderer minderwertigen Wohnbestand vermieten, dabei seien von den Behörden Mieten von bis zu 42 Euro pro Quadratmeter kassiert worden, erklärte die nordrhein-westfälische Heimatministerin Ina Scharrenbach (CDU) am Donnerstag in Düsseldorf.

Textgröße ändern: