The National Times - Wegen Staatsakts für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung

Wegen Staatsakts für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung


Wegen Staatsakts für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung
Wegen Staatsakts für verstorbene Rita Süssmuth: Karlsruhe verschiebt Verhandlung / Foto: © AFP/Archiv

Wegen des für den 24. Februar geplanten Staatsakts für die verstorbene Bundestagspräsidentin Rita Süssmuth (CDU) verschiebt das Bundesverfassungsgericht seine Verhandlung über den Weg zum umstrittenen Heizungsgesetz. Diese findet stattdessen am 26. Februar statt, wie das Gericht am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Es geht nicht um den Inhalt des Gesetzes, sondern um die Frage, ob die Abgeordneten im Gesetzgebungsverfahren genug Zeit zur Beratung hatten. (Az. 2 BvE 4/23)

Textgröße ändern:

An das Gericht wandte sich der frühere CDU-Bundestagsabgeordnete Thomas Heilmann. Auf seinen Eilantrag hin hatten die Richterinnen und Richter schon im Sommer 2023 entschieden, dass die Abstimmung über das Gesetz verschoben werden musste. Schließlich wurde es im September 2023 verabschiedet.

Es sieht unter anderem vor, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Ob es bis zu einer Entscheidung in Karlsruhe überhaupt noch so besteht, ist unklar, denn die neue Bundesregierung aus Union und SPD vereinbarte in ihrem Koalitionsvertrag eine weitreichende Überarbeitung. Bislang konnten sich die beteiligten Ministerien und Fraktionen aber nicht einigen.

Am 26. Februar wird am Bundesverfassungsgericht zunächst verhandelt, ein Urteil wird noch nicht erwartet. Es fällt meist einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.

Die CDU-Politikerin Süssmuth war am Sonntag im Alter von 88 Jahren gestorben. Sie gilt als eine der wichtigsten Politikerinnen der Bundesrepublik, war Ministerin und Bundestagspräsidentin und kämpfte für die Gleichberechtigung.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hatte am Montag einen Staatsakt für sie angeordnet, zu dem Vertreter aller Verfassungsorgane - also auch des Bundesverfassungsgerichts - geladen sind. Die Trauerzeremonie beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst in der Sankt-Hedwigs-Kathedrale in Berlin. Im Anschluss folgt der eigentliche Staatsakt im Plenarsaal des Bundestags.

T.Hancock--TNT

Empfohlen

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Textgröße ändern: