The National Times - Tod von 17-Jährigem in Castrop-Rauxel: Ermittler gehen von geplanter Tat aus

Tod von 17-Jährigem in Castrop-Rauxel: Ermittler gehen von geplanter Tat aus


Tod von 17-Jährigem in Castrop-Rauxel: Ermittler gehen von geplanter Tat aus
Tod von 17-Jährigem in Castrop-Rauxel: Ermittler gehen von geplanter Tat aus / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall eines tödlich verletzten 17-Jährigen in Castrop-Rauxel gehen die Ermittler inzwischen von einer geplanten Tat der gleichaltrigen Tatverdächtigen aus. Eine Notwehrhandlung wie von der 17-Jährigen behauptet habe es nicht gegeben, teilten die Staatsanwaltschaft in Dortmund und die Polizei in Recklinghausen am Donnerstag mit.

Textgröße ändern:

Aufgrund der Ermittlungen und der Auswertung des Handys der 17-Jährigen hätten sich konkrete Hinweise darauf ergeben, dass die Tatverdächtige den Jugendlichen "geplant, ohne rechtfertigenden Grund und heimtückisch mit einem Messer getötet hat", erklärten die Ermittler. Bereits vor gut zwei Wochen erließ das Amtsgericht Dortmund demnach Haftbefehl gegen die Tatverdächtige wegen des dringenden Verdachts des Mordes. Seitdem wird nach der Beschuldigten gefahndet, bislang ohne Erfolg.

Der Jugendliche war am 14. Januar schwer verletzt auf einer Straße in der nordrhein-westfälischen Stadt gefunden worden und kurz darauf trotz sofortiger Rettungsmaßnahmen gestorben. Laut Obduktionsergebnis starb er durch einen Stich mit einem "spitzen Gegenstand" in den Halsbereich.

Die 17-Jährige wurde zunächst festgenommen. In ihrer Vernehmung schilderte sie eine Notwehrhandlung. Der Jugendliche, mit dem sie sich freiwillig geroffen haben, habe versucht, sie zu vergewaltigen, behauptete sie. Die Tatverdächtige wurde daraufhin aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

C.Bell--TNT

Empfohlen

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Textgröße ändern: