The National Times - Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik

Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik


Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik
Anwältin: Inhaftierte iranische Aktivistin Mohammadi seit drei Tagen im Hungerstreik / Foto: © NARGES MOHAMMADI FOUNDATION/AFP/Archiv

Die inhaftierte iranische Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi ist nach Angaben ihrer Anwältin in den Hungerstreik getreten. Der Hungerstreik der bei einem Protest im Dezember erneut festgenommenen Frauenrechtlerin dauere nun schon seit drei Tagen an, sagte Mohammadis französische Anwältin Chirinne Ardakani am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Mohammadi fordere damit "ihr Recht auf Telefonate, Zugang zu ihren Anwälten im Iran und Besuche" ein.

Textgröße ändern:

Den letzten Anruf bei ihrer Familie tätigte Mohammadi der Anwältin zufolge am 14. Dezember. Über den Hungerstreik der 53-Jährigen sei die Familie durch einen kürzlich aus dem Gefängnis entlassenen Mithäftling informiert worden.

Mohammadi war im Dezember 2024 aus gesundheitlichen Gründen aus ihrer Haft im berüchtigten Teheraner Evin-Gefängnis freigelassen worden - dies sei aber nur vorübergehend, wurde damals betont. Zudem durfte die Menschenrechtsaktivistin den Iran nach eigenen Angaben nicht mehr verlassen. Bei einer Trauerzeremonie für einen zuvor tot aufgefundenen Anwalt wurde Mohammadi laut ihrer Stiftung Anfang Dezember dann erneut festgenommen - gut zwei Wochen vor Beginn der jüngsten regierungskritischen Protestwelle im Iran. Bei ihrer Festnahme in der Stadt Maschhad wurde sie demnach gewaltsam von Sicherheitskräften und Polizisten abgeführt.

Mohammadi wurde 2023 für ihren Einsatz für Menschenrechte mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Den Preis nahmen damals stellvertretend für sie ihre beiden Kinder entgegen.

W.Baxter--TNT

Empfohlen

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Textgröße ändern: