The National Times - Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys

Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys


Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys
Menschenrechtsgericht verurteilt Russland wegen Inhaftierung Nawalnys / Foto: © AFP/Archiv

Zwei Jahre nach dem Tod des Kreml-Kritikers Alexej Nawalny in einem russischen Straflager hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) Russland wegen "rechtswidriger Inhaftierung" und "unmenschlicher Behandlung" verurteilt. Die Straßburger Richter verurteilten Russland am Dienstag zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 26.000 Euro, was voraussichtlich keine Folgen haben wird, da Russland Entscheidungen des Gerichts ignoriert.

Textgröße ändern:

Nawalny war im Januar 2021 bei seiner Ankunft in Russland festgenommen worden. Er befand sich auf der Rückreise aus Deutschland, wo er nach einer mutmaßlichen Vergiftung behandelt worden war. Während seiner Haft im Straflager in Russland sei Nawalny "gleichzeitig mehreren Formen der Misshandlung ausgesetzt" gewesen, erklärten die Richter. Seine Gesundheit und seine Würde seien systematisch missachtet worden.

Nawalny hatte unter anderem berichtet, dass ihm der Kopf rasiert wurde, dass er ständig von Videokameras überwacht und durch nächtliche Kontrollen seines Schlafs beraubt wurde. Er hatte kurz nach seiner Inhaftierung den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte angerufen. Nach seinem Tod setzte seine Witwe Julia Nawalnaja das Verfahren fort.

Nawalny war am 16. Februar 2024 im Alter von 47 Jahren unter ungeklärten Umständen in einem entlegenen Straflager am Polarkreis gestorben. Der EGMR hatte Russland bereits im Dezember wegen der Unterdrückung von Organisationen im Umfeld Nawalnys verurteilt. Russland war nach dem Beginn seines Angriffskriegs gegen die Ukraine vor vier Jahren aus dem Europarat ausgeschlossen worden, zu dem der EGMR gehört. Das Gericht befasst sich jedoch weiter mit den bis dahin eingereichten Fällen.

A.Little--TNT

Empfohlen

Französische Justiz will X-Eigentümer Musk anhören - Durchsuchungen in Büros

Die französische Justiz weitet ihr Vorgehen gegen die Online-Plattform X aus: Die Behörden durchsuchten Büroräume des Unternehmens und wollen X-Eigentümer Elon Musk befragen. Musk sei für den 20. April in Paris zu einer "freiwilligen Anhörung" geladen, teilte die Staatsanwaltschaft in Paris am Dienstag mit. Ärger dräut X auch in Großbritannien, wo die Datenschutzbehörde eine Untersuchung wegen KI-generierter Pornobilder anstieß.

Staatsanwaltschaft will im Le-Pen-Prozess Kandidaturverbote fordern

Im Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen und weitere Vertreter der Partei Rassemblement National (RN) will die Staatsanwaltschaft erneut in mehreren Fällen ein Kandidaturverbot fordern. "Wir werden Sie bitten, die strafrechtliche Verantwortlichkeit umfassend zu bestätigen", sagte der Staatsanwalt am Dienstag an die Adresse der Richter gewandt. "Selbstverständlich werden wir auch Strafen der Nichtwählbarkeit beantragen", fügte er hinzu. Das Plädoyer der Staatsanwaltschaft sollte etwa sechs Stunden dauern.

Vergewaltigungsprozess gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin begonnen

In Oslo hat am Dienstag der Prozess gegen den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit wegen Vergewaltigungsvorwürfen begonnen. Der 29-jährige Marius Borg Hoiby erschien in einer grünen Hose und einem grünen Pullover vor dem Gericht in der norwegischen Hauptstadt. Ihm wird vorgeworfen, vier Frauen vergewaltigt und mehrere Ex-Freundinnen körperlich und psychisch misshandelt zu haben. Die Vergewaltigungsvorwürfe wies er unmittelbar nach Prozessbeginn zurück.

Reporter ohne Grenzen: 55 Angriffe auf Journalisten 2025 in Deutschland

Die Organisation Reporter ohne Grenzen hat im vergangenen Jahr in Deutschland 55 Angriffe auf Journalisten und Redaktionen dokumentiert. Dies geht aus einem am Dienstag veröffentlichten Bericht der Organisation hervor. Im Vorjahr waren es 89. Die Organisation geht aber von "einer hohen Dunkelziffer aus"; auch hätten einige Hinweise auf Vorfälle nicht verifiziert werden können.

Textgröße ändern: