The National Times - US-Behörden empfehlen Entlassung von psychisch krankem Guantanamo-Häftling

US-Behörden empfehlen Entlassung von psychisch krankem Guantanamo-Häftling


US-Behörden empfehlen Entlassung von psychisch krankem Guantanamo-Häftling
US-Behörden empfehlen Entlassung von psychisch krankem Guantanamo-Häftling

Die US-Behörden haben die Entlassung eines psychisch kranken Häftlings aus dem berüchtigten Gefangenenlager Guantanamo empfohlen. Die Inhaftierung von Mohammed al-Kahtani sei "nicht mehr notwendig, um eine anhaltende erhebliche Bedrohung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten abzuwenden", erklärte ein Expertengremium am Freitag. Al-Kathani war in Guantanamo nachweislich von Gefängnisbeamten gefoltert worden.

Textgröße ändern:

Das Periodic Review Board, ein Gremium mit Vertretern mehrerer nationaler Sicherheitsbehörden, empfahl nun, ihn in sein Heimatland Saudi-Arabien zu bringen. Dort könne er in einem Rehabilitationszentrum für Extremisten eine umfassende psychologische Betreuung erhalten. Der Gesundheitszustand des Mannes sei "erheblich beeinträchtigt", er benötige "familiäre Unterstützung". Zudem empfahlen die Experten Sicherheitsmaßnahmen, darunter eine Überwachung und Reisebeschränkungen.

Al-Kahtani wird vorgeworfen, als einer der Flugzeugentführer für die Terroranschläge vom 11. September 2001 vorgesehen gewesen zu sein. Er wurde in dem Gefangenenlager auf Kuba, wo er fast zwei Jahrzehnte lang inhaftiert war, in Isolationshaft gehalten, sexuell gedemütigt und mit Schlafentzug gequält. Die US-Regierung stellte das Verfahren gegen ihn aufgrund der Misshandlungen im Jahr 2008 ein.

Al-Kahtani war einer der ersten Gefangenen, die im Januar 2002 nach Guantanamo gebracht worden waren. Die Folterungen wurden ausführlich dokumentiert. Mehrere internationale Menschenrechtsorganisationen hatten nach Bekanntwerden des Falls die Schließung des Gefangenenlagers gefordert.

Der frühere Präsident Barack Obama versuchte in seiner Amtszeit vergeblich, das Lager zu schließen. Auch der heutige Präsident Joe Biden möchte das Lager dichtmachen. Er versucht deswegen, die unter seinem Vorgänger Donald Trump eingestellten Freilassungen von nicht mehr als gefährlich eingestuften Insassen voranzutreiben.

M.A.Walters--TNT

Empfohlen

Erste Pride-Parade in Tel Aviv seit Hamas-Angriff am 7. Oktober 2023

In der israelischen Metropole Tel Aviv hat es erstmals seit dem Großangriff der Hamas-Miliz am 7. Oktober 2023 wieder eine Pride-Parade in früherer Form gegeben. Tausende Teilnehmer zogen am Freitag in bunter Aufmachung und mit lauter Musik durch die Straßen. Auf Plakaten kritisierten viele Teilnehmer die rechtsgerichtete israelische Regierung.

Gericht: Rassistische Chats von Beamten nicht automatisch Verstoß gegen Verfassungstreue

Das Versenden von objektiv rassistischen oder das NS-Unrecht verharmlosenden Chatnachrichten durch einen Beamten lässt laut Bundesverwaltungsgericht nicht automatisch den Rückschluss auf einen mit der weiteren Dienstausübung unvereinbaren Verstoß gegen die Verfassungstreuepflicht zu. Das entschied das Gericht in Leipzig nach Angaben vom Donnerstag im Fall eines Feuerwehrmanns aus Bremen. (Az. BVerwG 2 C 12.25)

Beschwerde von Polizei erfolgreich: Observation von Maddie-Verdächtigem verlängert

Die Polizei darf den deutschen Verdächtigen im Fall des verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann weiter observieren. Ein Gericht habe die Notwendigkeit einer Fortsetzung "im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zur Gefahrenabwehr" bestätigt, teilte die Polizeidirektion Kiel am Freitag mit. Zu Einzelheiten der Entscheidung und konkreten Observationsmaßnahmen würden derzeit keine Angaben gemacht.

Tod von Zweijähriger in Halle: Vater zu fünf Jahren Haft verurteilt

Wegen des Tods eines mit heißem Wasser verbrühten Kleinkinds in Halle in Sachsen-Anhalt ist der Vater des Mädchens zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Halle sprach den Angeklagten am Freitag in einem Revisionsverfahren der fahrlässigen Körperverletzung und der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Damit fiel das Strafmaß höher aus als in einem ersten Prozess, der mit drei Jahren Haft für den Mann geendet hatte.

Textgröße ändern: