The National Times - US-Behörden empfehlen Entlassung von psychisch krankem Guantanamo-Häftling

US-Behörden empfehlen Entlassung von psychisch krankem Guantanamo-Häftling


US-Behörden empfehlen Entlassung von psychisch krankem Guantanamo-Häftling
US-Behörden empfehlen Entlassung von psychisch krankem Guantanamo-Häftling

Die US-Behörden haben die Entlassung eines psychisch kranken Häftlings aus dem berüchtigten Gefangenenlager Guantanamo empfohlen. Die Inhaftierung von Mohammed al-Kahtani sei "nicht mehr notwendig, um eine anhaltende erhebliche Bedrohung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten abzuwenden", erklärte ein Expertengremium am Freitag. Al-Kathani war in Guantanamo nachweislich von Gefängnisbeamten gefoltert worden.

Textgröße ändern:

Das Periodic Review Board, ein Gremium mit Vertretern mehrerer nationaler Sicherheitsbehörden, empfahl nun, ihn in sein Heimatland Saudi-Arabien zu bringen. Dort könne er in einem Rehabilitationszentrum für Extremisten eine umfassende psychologische Betreuung erhalten. Der Gesundheitszustand des Mannes sei "erheblich beeinträchtigt", er benötige "familiäre Unterstützung". Zudem empfahlen die Experten Sicherheitsmaßnahmen, darunter eine Überwachung und Reisebeschränkungen.

Al-Kahtani wird vorgeworfen, als einer der Flugzeugentführer für die Terroranschläge vom 11. September 2001 vorgesehen gewesen zu sein. Er wurde in dem Gefangenenlager auf Kuba, wo er fast zwei Jahrzehnte lang inhaftiert war, in Isolationshaft gehalten, sexuell gedemütigt und mit Schlafentzug gequält. Die US-Regierung stellte das Verfahren gegen ihn aufgrund der Misshandlungen im Jahr 2008 ein.

Al-Kahtani war einer der ersten Gefangenen, die im Januar 2002 nach Guantanamo gebracht worden waren. Die Folterungen wurden ausführlich dokumentiert. Mehrere internationale Menschenrechtsorganisationen hatten nach Bekanntwerden des Falls die Schließung des Gefangenenlagers gefordert.

Der frühere Präsident Barack Obama versuchte in seiner Amtszeit vergeblich, das Lager zu schließen. Auch der heutige Präsident Joe Biden möchte das Lager dichtmachen. Er versucht deswegen, die unter seinem Vorgänger Donald Trump eingestellten Freilassungen von nicht mehr als gefährlich eingestuften Insassen voranzutreiben.

M.A.Walters--TNT

Empfohlen

Tödliches Unglück bei Pinkelpause in Wald gilt nicht als Arbeitsunfall

Wer vom Arbeitsweg in einen Waldweg abbiegt, um seine Notdurft zu verrichten, ist dabei nicht gesetzlich unfallversichert. Das Bundessozialgericht in Kassel wies nach Angaben vom Mittwoch die Revision eines Sohns ab, der nach dem tödlichen Unfall seines Vaters gegen die Berufsgenossenschaft auf Halbwaisenrente klagte. (Az. B 2 U 18/23 R)

Ein Toter nach Auseinandersetzung in Flüchtlingsunterkunft in Hessen

Bei einer Auseinandersetzung in einer Flüchtlingsunterkunft in Hessen ist ein Mann tödlich verletzt worden. Der mutmaßliche Täter wurde festgenommen, wie die Polizei in Eschwege und die Staatsanwaltschaft Kassel am Mittwoch mitteilten. Demnach waren am Dienstagabend zwei Männer in der Gemeinschaftsküche der Unterkunft in Hessisch Lichtenau in Streit geraten.

Kind von umstürzendem Tor erschlagen: Erste Erkenntnisse zu Unfall in Erlangen

Vier Tage nach dem tödlichen Unfall eines siebenjährigen Jungen auf einem Sportplatz im bayerischen Erlangen hat die Polizei erste Erkenntnisse. Wie sie am Dienstag mitteilte, wurden für das Fußballspiel der F-Jugend am Samstag mehrere mobile Tore aufgestellt, die zuvor flach auf dem Spielfeld lagen.

Urteil wegen Beleidigung nach Zeigen polizeifeindlicher Zahlen rechtskräftig

Im Fall einer Beleidigung mit einer Abwandlung des "ACAB"-Schriftzugs gegen Polizisten in Bayern hat das Bayerische Oberste Landesgericht die Verurteilung bestätigt. Die Revision des Angeklagten wurde als unbegründet verworfen, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Das Urteil ist damit rechtskräftig. (Az.: 206 StRR 295/25)

Textgröße ändern: