The National Times - US-Behörden empfehlen Entlassung von psychisch krankem Guantanamo-Häftling

US-Behörden empfehlen Entlassung von psychisch krankem Guantanamo-Häftling


US-Behörden empfehlen Entlassung von psychisch krankem Guantanamo-Häftling
US-Behörden empfehlen Entlassung von psychisch krankem Guantanamo-Häftling

Die US-Behörden haben die Entlassung eines psychisch kranken Häftlings aus dem berüchtigten Gefangenenlager Guantanamo empfohlen. Die Inhaftierung von Mohammed al-Kahtani sei "nicht mehr notwendig, um eine anhaltende erhebliche Bedrohung für die Sicherheit der Vereinigten Staaten abzuwenden", erklärte ein Expertengremium am Freitag. Al-Kathani war in Guantanamo nachweislich von Gefängnisbeamten gefoltert worden.

Textgröße ändern:

Das Periodic Review Board, ein Gremium mit Vertretern mehrerer nationaler Sicherheitsbehörden, empfahl nun, ihn in sein Heimatland Saudi-Arabien zu bringen. Dort könne er in einem Rehabilitationszentrum für Extremisten eine umfassende psychologische Betreuung erhalten. Der Gesundheitszustand des Mannes sei "erheblich beeinträchtigt", er benötige "familiäre Unterstützung". Zudem empfahlen die Experten Sicherheitsmaßnahmen, darunter eine Überwachung und Reisebeschränkungen.

Al-Kahtani wird vorgeworfen, als einer der Flugzeugentführer für die Terroranschläge vom 11. September 2001 vorgesehen gewesen zu sein. Er wurde in dem Gefangenenlager auf Kuba, wo er fast zwei Jahrzehnte lang inhaftiert war, in Isolationshaft gehalten, sexuell gedemütigt und mit Schlafentzug gequält. Die US-Regierung stellte das Verfahren gegen ihn aufgrund der Misshandlungen im Jahr 2008 ein.

Al-Kahtani war einer der ersten Gefangenen, die im Januar 2002 nach Guantanamo gebracht worden waren. Die Folterungen wurden ausführlich dokumentiert. Mehrere internationale Menschenrechtsorganisationen hatten nach Bekanntwerden des Falls die Schließung des Gefangenenlagers gefordert.

Der frühere Präsident Barack Obama versuchte in seiner Amtszeit vergeblich, das Lager zu schließen. Auch der heutige Präsident Joe Biden möchte das Lager dichtmachen. Er versucht deswegen, die unter seinem Vorgänger Donald Trump eingestellten Freilassungen von nicht mehr als gefährlich eingestuften Insassen voranzutreiben.

M.A.Walters--TNT

Empfohlen

Neue Waldbrände in Griechenland ausgebrochen - neues Feuer im Westen der Türkei

In Griechenland sind am Freitag neue Waldbrände ausgebrochen und von Wind angefacht worden. Die Feuerwehr gab an, im Verlauf von 24 Stunden hätten sich 51 neue Feuer gebildet. Ein Sprecher sagte, starke Böen hinderten Löschflugzeuge daran, Wasser aufzunehmen. In vielen Teilen des Landes herrschte laut Zivilschutz ein "sehr hohes" Waldbrandrisiko.

Prozess gegen 21 Serben wegen Massaker im Jahr 1999 im Kosovo eröffnet

Mehr als 27 Jahre nach dem Massaker von Recak im Kosovo hat am Freitag in der kosovarischen Hauptstadt Pristina ein Prozess gegen 21 frühere serbische Amtsträger begonnen. Den Angeklagten werden unter anderem Mord, Folter, unmenschliche Behandlung und Vertreibung von Zivilisten nach Albanien vorgeworfen, keiner von ihnen erschien jedoch vor Gericht. Das Massaker von Recak im Januar 1999 hatte entscheidenden Einfluss auf den Verlauf des Kosovo-Kriegs.

Vier Tote nach Lawine in Pakistan geborgen - Auch bekannter Bergsteiger Purja vermisst

Nach einem Lawinenabgang im Norden Pakistans, bei dem mutmaßlich auch der bekannte nepalesisch-britische Bergsteiger Nirmal Purja verschüttet wurde, hat die Polizei vier Tote geborgen. "Vorläufigen Berichten zufolge wurden bislang vier Leichen geborgen", teilte der Polizeisprecher der Region Gilgit-Baltistan am Freitag auf Facebook mit. Der Zustand der weiteren Teilnehmer der zehnköpfigen Gruppe müsse erst noch überprüft werden, hieß es demnach weiter.

Gema gewinnt vor Gericht gegen KI-Musikgenerator Suno

Die Verwertungsgesellschaft Gema hat einen Rechtsstreit gegen den KI-betriebenen Musikgenerator Suno gewonnen. Das Gericht habe "den Ansprüchen auf Unterlassung, Auskunft und Schadensersatz der Gema" gegen Suno "überwiegend stattgegeben", erklärte das Landgericht München I am Freitag. In dem Streit ging es konkret um sechs Songs, zu denen etwa die Musikstücke "Atemlos durch die Nacht", "Daddy Cool" und "Big in Japan" gehören. (Az. 42 O 763/25).

Textgröße ändern: