The National Times - Versuchte Schumacher-Erpressung: Urteil in Wuppertal bleibt bestehen

Versuchte Schumacher-Erpressung: Urteil in Wuppertal bleibt bestehen


Versuchte Schumacher-Erpressung: Urteil in Wuppertal bleibt bestehen
Versuchte Schumacher-Erpressung: Urteil in Wuppertal bleibt bestehen / Foto: © AFP/Archiv

Im Fall der versuchten Erpressung der Familie von Formel-1-Rekordweltmeister Michael Schumacher ist das Urteil gegen die Angeklagten bestätigt worden. Das Landgericht Wuppertal verwarf am Dienstag die eingelegten Berufungen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Dem Urteil des Wuppertaler Amtsgerichts vom Februar zufolge hatte der mutmaßliche Haupttäter mit Hilfe seines Sohns versucht, 15 Millionen Euro von der Familie Schumacher zu erpressen.

Textgröße ändern:

Dazu habe er mit der Veröffentlichung von privaten Fotos und Videos im Darknet gedroht. Die mutmaßliche Erpressung scheiterte aber, weil die beiden Männer zuvor - im Juni 2024 - festgenommen wurden. Sie räumten die Anklagepunkte im ersten Prozess weitgehend ein und entschuldigten sich dafür.

Das Amtsgericht verhängte gegen den zum Urteilszeitpunkt 53 Jahre alten Hauptangeklagten eine Haftstrafe von drei Jahren. Der Sohn wurde wegen Beihilfe zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.

Der dritte Angeklagte ist der ehemalige Angestellte einer Sicherheitsfirma, die mit der Überwachung des Schumacher-Anwesens in der Schweiz beauftragt war. Nach seiner Kündigung soll er dem Haupttäter Festplatten mit den privaten Aufnahmen gegeben haben. Er wurde wegen Beihilfe zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann bestritt jede Beteiligung an der Tat.

Sowohl die drei Angeklagten als auch die Familie Schumacher hatten nach dem Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt. Der Sohn zog seine Berufung bereits am ersten Verhandlungstag zurück.

Der Sicherheitsmitarbeiter zog seine Berufung am Dienstag zurück. Somit verwarf das Landgericht in seinem Urteil nur noch die Berufungen des Hauptangeklagten und der Familie Schumacher. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Schumacher hatte bei einem Skiunfall im Jahr 2013 schwere Kopfverletzungen erlitten. Er trat seither nicht mehr in der Öffentlichkeit auf. Die Familie macht zu seinem Gesundheitszustand keine Angaben.

M.Davis--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. reist im September zum Staatsbesuch nach Frankreich

Papst Leo XIV. reist vom 25. bis zum 28. September zu einem Staatsbesuch nach Frankreich. In Paris will das Oberhaupt der Katholiken den Sitz der UN-Organisation Unesco besichtigen, wie der Vatikan am Samstag mitteilte. Zudem plant Papst Leo demnach einen Besuch im Pilgerort Lourdes im Südwesten Frankreichs.

"WamS": Zentralrat der Juden fordert Strafrechtsverschärfung bei antisemitischen Delikten

Angesichts der hohen Zahl antisemitischer Straftaten hat der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, eine Verschärfung des Strafrechts gefordert. Im Falle von antisemitischen Delikten wie der Leugnung des Existenzrechts Israels halte er "eine entsprechende Verschärfung für sinnvoll", sagte Schuster der Zeitung "Welt am Sonntag".

Erneut Vergewaltigungsprozess gegen Harvey Weinstein geplatzt

Erneut ist ein Vergewaltigungsprozess gegen den früheren Hollywood-Produzenten Harvey Weinstein geplatzt. Weil sich die Geschworenen nicht auf ein Urteil einigen konnten, erklärte ein New Yorker Richter das Verfahren zu Vorwürfen der Schauspielerin Jessica Mann für gescheitert. Staatsanwalt Alvin Bragg zeigte sich am Freitag enttäuscht über den Ausgang, dankte den Geschworenen aber für ihre Arbeit. "Seit fast einem Jahr kämpft Jessica Mann um Gerechtigkeit."

61-Jährige mit falschen Gewinnversprechen um mehr als eine Million Euro betrogen

Mehr als eine Million Euro haben Anlagebetrüger bei einer 61-Jährigen in Stuttgart erbeutet. Die Täter gaben sich als Börsenmakler aus und überredeten die Frau über Monate hinweg zu Einzahlungen auf einer angeblichen Handelsplattform, wie die Polizei in baden-württembergischen Landeshauptstadt am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern: