The National Times - Wagenknecht: Wahlausschuss lehnt BSW-Einspruch gegen Bundestagswahlergebnis ab

Wagenknecht: Wahlausschuss lehnt BSW-Einspruch gegen Bundestagswahlergebnis ab


Wagenknecht: Wahlausschuss lehnt BSW-Einspruch gegen Bundestagswahlergebnis ab
Wagenknecht: Wahlausschuss lehnt BSW-Einspruch gegen Bundestagswahlergebnis ab / Foto: © AFP/Archiv

Das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) ist mit seiner Forderung nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl offenbar vorerst gescheitert. Der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags wolle den Einspruch der Partei gegen das Auszählungsergebnis zurück, teilte das BSW am Freitag unter Berufung auf eine Beschlussempfehlung des Ausschusses mit. Parteigründerin Wagenknecht warf dem Ausschuss Befangenheit vor und kündigte eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht an.

Textgröße ändern:

Von einer Neuauszählung erhofft sich das BSW, doch noch die Fünf-Prozent-Hürde überspringen zu können und in den Bundestag einzuziehen. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses sei "vor allem ein Dokument der Angst von Union und SPD vor einer Neuauszählung der Bundestagswahl, die sie um ihre parlamentarische Mehrheit und Merz um seine Kanzlerschaft bringen könnte", kritisierte Wagenknecht am Freitag. "Dass die Belege für systematische Zählfehler zu Lasten des BSW als unbegründet abgewiesen werden, zeigt die ganze Befangenheit des Ausschusses."

In der vom BSW übermittelten 46-seitigen Beschlussempfehlung des Ausschusses heißt es: "Die Einsprüche sind unbegründet." Weiter steht in dem Dokument: "Anhand des Vortrags der Einspruchsführer kann kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden." Der förmliche Beschluss soll in der nächsten Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 4. Dezember gefasst werden.

Die BSW-Gründerin kündigte eine Klage in Karlsruhe an. Bei der Auszählung der Stimmen der Bundestagswahl im Februar habe es "systematische Zählfehler" gegeben, erklärte sie. "Aber der Machterhalt von Friedrich Merz scheint wichtiger zu sein als ein korrektes Wahlergebnis." Das deutsche Wahlprüfungsverfahren, "das die Abgeordneten zu Richtern in eigener Sache macht", sei "blamabel für eine Demokratie", kritisierte Wagenknecht.

Das BSW war bei der Bundestagswahl Ende Februar mit 4,981 Prozent der Zweitstimmen knapp an der Fünf-Prozent-Hürde gescheitert und ist damit nicht mehr im Parlament vertreten. Es fehlten der Partei dabei lediglich 9529 Stimmen. Das BSW hatte bundesweit Auszählungsfehler geltend gemacht.

Nach der ersten Auszählung hatten dem BSW noch rund 13.000 Stimmen gefehlt; bei einer stichprobenartigen Nachzählung hatte die Partei dann aber noch 4200 Stimmen dazugewonnen. Daraus leitet das BSW die Erwartung ab, dass bei einer vollständigen Neuauszählung noch sehr viel mehr Stimmen hinzukommen könnten.

Sollte das BSW doch noch in den Bundestag einziehen, würden sich die Mehrheitsverhältnisse dort deutlich ändern. Die Koalition von Union und SPD hätte dann keine eigene Mehrheit mehr.

S.Collins--TNT

Empfohlen

Urteil: Familie erhält Schadenersatz für bei Flug beschädigten Kinderwagen

Gehen bei einem Flug Gepäckstücke verloren und werden beschädigt, hat eine Familie aus Rheinland-Pfalz Anspruch auf Schadenersatz. Der Reiseveranstalter muss in dem Fall nicht nur für beschädigte und verschwundene Gepäckstücke aufkommen, sondern auch einen Teil des Reisepreises zurückzahlen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Die Familie erhält 5000 Euro zurück. (Az.: 7 O 321/25).

Prozess gegen Boulevardmedien: Prinz Harry fordert "substantielle" Entschädigungen

Vor dem Abschluss seines Prozesses gegen britische Boulevardzeitungen wegen fragwürdiger Recherchemethoden hat Prinz Harry hohe Entschädigungszahlungen verlangt. Harrys Anwaltsteam rief das Londoner Gericht in seiner Abschlusserklärung auf, das Medienunternehmen Associated Newspapers Ltd (ANL), Herausgeber der Boulevardzeitungen "Daily Mail" and "The Mail on Sunday", zu "substantiellen" Entschädigungszahlen an Harry und die sechs anderen Kläger, darunter Pop-Star Elton John und Schauspielerin Elizabeth Hurley, zu verurteilen.

Frühere FDP-Bundestagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen Sondervermögen

Eine Gruppe von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten hat Verfassungsklage gegen die milliardenschweren Sondervermögen des Bundes eingereicht. Die im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung ermögliche eine "explosionsartige Ausweitung der Verschuldensmöglichkeiten des Bundes und der Länder" und verlagere Haushaltslasten einseitig in die Zukunft, heißt es in der Klageschrift, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Berlin vorlag. Die Einrichtung der Sondervermögen verstoße gegen die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremsen-Regelung.

48-Jähriger bei Fällarbeiten in Baden-Württemberg von umstürzendem Baum erschlagen

Ein 48-Jähriger ist bei Fällarbeiten in Baden-Württemberg von einem umstürzenden Baum erschlagen worden. Der Mann erlag seinen schweren Verletzungen noch vor Ort, wie die Polizei Konstanz am Dienstag mitteilte. Demnach ereignete sich der Unfall am Montag in Schiltach.

Textgröße ändern: