The National Times - Tote Hanna in Bayern: Angeklagter in zweitem Anlauf freigesprochen

Tote Hanna in Bayern: Angeklagter in zweitem Anlauf freigesprochen


Tote Hanna in Bayern: Angeklagter in zweitem Anlauf freigesprochen
Tote Hanna in Bayern: Angeklagter in zweitem Anlauf freigesprochen / Foto: © AFP/Archiv

In der Neuauflage des Prozesses im Fall Hanna um den Tod einer Studentin in Bayern ist der Angeklagte freigesprochen worden. Ihm konnte keine Beteiligung an einer möglichen Tat nachgewiesen werden, wie das Landgericht Traunstein am Dienstag nach Angaben einer Sprecherin entschied. Wie die 23-Jährige starb, bleibt vorerst ungeklärt.

Textgröße ändern:

Der Fall hatte im Oktober 2022 bundesweit für Aufsehen gesorgt. Die Medizinstudentin war nach einer Feier im Musikklub "Eiskeller" nicht in ihr Elternhaus in Aschau im Chiemgau zurückgekehrt. Nach aufwändigen Suchmaßnahmen wurde ihr Leichnam im Fluss Prien entdeckt.

In einem ersten Prozess war der nun freigesprochene Sebastian T. im Frühling 2024 wegen Mordes zu neun Jahren Jugendstrafe verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil später aber wegen Befangenheit der Vorsitzenden Richterin auf. Sie hatte mit der Staatsanwaltschaft über eine zu erwartende Verurteilung des Angeklagten geschrieben und die Verteidigung bei dem Austausch ausgeschlossen.

T. kam auf freien Fuß, da die dann zuständige neue Kammer des Gerichts schon damals keinen dringenden Tatverdacht sah. Im zweiten Prozess kam das Landgericht der Sprecherin zufolge nun zu dem Schluss, dass die erhobenen Beweise nicht annähernd zu der Überzeugung führen könnten, dass der 23-Jährige mit einer möglichen Tat zu tun haben könnte. Unter anderem hätten sich Zeugen widersprochen. Das Urteil fiel deutlich früher als zunächst geplant, T. wird für die erlittenen mehr als 900 Tage Haft entschädigt.

Ob es sich bei dem Tod der jungen Frau um einen Unfall oder ein Verbrechen handelte, wurde in dem Verfahren nicht aufgeklärt. Fest steht dem Gericht zufolge nur, dass T. nichts damit zu tun hatte. Die Vorsitzende Richterin sprach Hannas Familie ihr Bedauern und ihr Mitgefühl aus, wie die Sprecherin weiter sagte.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Diebe stehlen fast zehn Tonnen Schokolade und Gebäck in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen haben Diebe mehrere tausend Kilo Schokolade und Gebäck gestohlen. Die unbekannten Täter sollen am Freitag einen mit fast zehn Tonnen der süßen Waren beladenen Sattelauflieger von einem Firmengelände in Ladbergen im Kreis Steinfurt gestohlen haben, teilte die Polizei am Dienstag mit. Am Samstag sei der Auflieger ganz in der Nähe aufgrund der GPS-Daten wiedergefunden worden - allerdings war er leergeräumt.

Urteil: Familie erhält Schadenersatz für bei Flug beschädigten Kinderwagen

Gehen bei einem Flug Gepäckstücke verloren und werden beschädigt, hat eine Familie aus Rheinland-Pfalz Anspruch auf Schadenersatz. Der Reiseveranstalter muss in dem Fall nicht nur für beschädigte und verschwundene Gepäckstücke aufkommen, sondern auch einen Teil des Reisepreises zurückzahlen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Die Familie erhält 5000 Euro zurück. (Az.: 7 O 321/25).

Prozess gegen Boulevardmedien: Prinz Harry fordert "substantielle" Entschädigungen

Vor dem Abschluss seines Prozesses gegen britische Boulevardzeitungen wegen fragwürdiger Recherchemethoden hat Prinz Harry hohe Entschädigungszahlungen verlangt. Harrys Anwaltsteam rief das Londoner Gericht in seiner Abschlusserklärung auf, das Medienunternehmen Associated Newspapers Ltd (ANL), Herausgeber der Boulevardzeitungen "Daily Mail" and "The Mail on Sunday", zu "substantiellen" Entschädigungszahlen an Harry und die sechs anderen Kläger, darunter Pop-Star Elton John und Schauspielerin Elizabeth Hurley, zu verurteilen.

Frühere FDP-Bundestagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen Sondervermögen

Eine Gruppe von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten hat Verfassungsklage gegen die milliardenschweren Sondervermögen des Bundes eingereicht. Die im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung ermögliche eine "explosionsartige Ausweitung der Verschuldensmöglichkeiten des Bundes und der Länder" und verlagere Haushaltslasten einseitig in die Zukunft, heißt es in der Klageschrift, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Berlin vorlag. Die Einrichtung der Sondervermögen verstoße gegen die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremsen-Regelung.

Textgröße ändern: