The National Times - "Hammerbande": Anklage in Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten verlesen

"Hammerbande": Anklage in Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten verlesen


"Hammerbande": Anklage in Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten verlesen
"Hammerbande": Anklage in Prozess gegen mutmaßliche Linksextremisten verlesen / Foto: © POOL/AFP

Mit der Verlesung der Anklage hat am Dienstag vor dem Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen sieben mutmaßliche Linksextremisten begonnen. Die Bundesanwaltschaft wirft den sechs Männern und einer Frau im Alter zwischen 28 und 49 Jahren die Mitgliedschaft oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung vor. Sie sollen über Jahre hinweg Neonazis oder Menschen angegriffen haben, die sie der rechtsextremen Szene zuordneten.

Textgröße ändern:

Die Angreifer seien "planvoll und organisiert" vorgegangen, sagte Oberstaatsanwältin Alexandra Geilhorn bei der Verlesung der Anklage. Die Mitglieder der Gruppe, die sich spätestens Ende 2017 oder Anfang 2018 im Raum Leipzig gegründet hatte, teilten demnach eine "militante linksextremistische Ideologie", verbunden mit der Ablehnung des demokratischen Rechtsstaats und der Garantie auf freie Meinungsäußerung.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten eine wechselnde Beteiligung an acht Angriffen in Deutschland und mehreren Angriffen in Ungarn zwischen 2018 und 2023 vor. Unter anderem wurde im thüringischen Eisenach der Inhaber eines Lokals, das Treffpunkt der rechten Szene war, attackiert.

Angriffe auf mutmaßliche Rechtsextremisten gab es auch an Bahnhöfen im sächsischen Wurzen und in Dessau in Sachsen-Anhalt, wo die Täter etwa mit Hämmern gezielt auf die Köpfe ihrer Opfer einschlugen - daher auch der Name Hammerbande. Die Angegriffenen wurden teils schwer verletzt.

Zudem sollen die beiden Angeklagten Johann G. und Paul M. zusammen mit anderen mutmaßliche Neonazis in Budapest angegriffen und verletzt haben. Die Überfälle ereigneten sich im Februar 2023 rund um den sogenannten Tag der Ehre. Dazu kommen jedes Jahr Rechtsextremisten aus ganz Europa in die ungarische Hauptstadt.

Den Angeklagten wird daher auch gefährliche Körperverletzung, G., M. und einem weiteren Mitangeklagten darüber hinaus versuchter Mord vorgeworfen. In einigen Fällen hätten die Angeklagten zumindest "billigend in Kauf genommen", dass die Angegriffenen zu Tode kommen könnten, befand die Bundesanwaltschaft. Auch schwerer Diebstahl und Urkundenfälschung sind angeklagt.

Die als Hammerbande oder auch Antifa-Ost benannte Gruppierung spähte ihre Opfer demnach im Vorfeld aus und setzte bei den Überfällen unter anderem Teleskopschlagstöcke, Hämmer, Handbeile und Pfeffersprays ein. Die Tatopfer sollten "verletzt und möglichst nachhaltig körperlich und psychisch beeinträchtigt werden", auch um andere Rechtsextremisten dadurch abzuschrecken, sagte Geilhorn.

In speziellen Trainings hätten die Mitglieder der Gruppe Kampftechniken für die Überfälle geübt. Schlagwerkzeuge, Vermummungsmaterial und abhörsichere Handys hortete die Gruppe demnach in einem von einem der Angeklagten verwalteten Depot auf einem Dachboden in Leipzig.

Der Angeklagte G., dem die Bundesanwaltschaft neben der bereits in einem früheren Prozess verurteilten Linksextremistin Lina E. eine "herausgehobene Stellung" in der Gruppierung zuschreibt, sei maßgeblich für die Planung und Ausführung von Angriffen zuständig gewesen und habe gezielt Mittäter angeworben.

Der jahrelang gesuchte G. wurde vor einem Jahr in einem Zug in Thüringen gefasst. Weitere Beschuldigte stellten sich den Behörden. Vier der Beschuldigten im Dresdner Prozess sitzen derzeit in Untersuchungshaft, drei sind auf freiem Fuß.

Als die Angeklagten den Gerichtssaal betraten, gab es von den zahlreich im Zuschauerbereich des Oberlandesgerichts versammelten Unterstützern Applaus und Jubelrufe. Rufe wie "Free all Antifas" erschallten. Einige Angeklagte schauten lachend in den Zuschauerraum und winkten, andere hielten sich zum Schutz gegen die Kameras Hefter vor das Gesicht.

Auch vor dem Gerichtsgebäude bekundeten zahlreiche Demonstranten mit Plakaten ihre Unterstützung für die Angeklagten. Für den Prozess sind bislang Verhandlungstermine bis April 2027 angesetzt. Es ist bereits das zweite Großverfahren im Zusammenhang mit der sogenannten Hammerbande.

Bereits 2023 wurden in Dresden die Linksextremistin E. und drei Mitangeklagte wegen mehrerer Angriffe auf tatsächliche oder vermeintliche Rechtsextremisten in Deutschland zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Die Überfälle beschäftigen auch noch weitere Gerichte.

E.Reid--TNT

Empfohlen

Diebe stehlen fast zehn Tonnen Schokolade und Gebäck in Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen haben Diebe mehrere tausend Kilo Schokolade und Gebäck gestohlen. Die unbekannten Täter sollen am Freitag einen mit fast zehn Tonnen der süßen Waren beladenen Sattelauflieger von einem Firmengelände in Ladbergen im Kreis Steinfurt gestohlen haben, teilte die Polizei am Dienstag mit. Am Samstag sei der Auflieger ganz in der Nähe aufgrund der GPS-Daten wiedergefunden worden - allerdings war er leergeräumt.

Urteil: Familie erhält Schadenersatz für bei Flug beschädigten Kinderwagen

Gehen bei einem Flug Gepäckstücke verloren und werden beschädigt, hat eine Familie aus Rheinland-Pfalz Anspruch auf Schadenersatz. Der Reiseveranstalter muss in dem Fall nicht nur für beschädigte und verschwundene Gepäckstücke aufkommen, sondern auch einen Teil des Reisepreises zurückzahlen, wie das Landgericht Frankenthal am Dienstag mitteilte. Die Familie erhält 5000 Euro zurück. (Az.: 7 O 321/25).

Prozess gegen Boulevardmedien: Prinz Harry fordert "substantielle" Entschädigungen

Vor dem Abschluss seines Prozesses gegen britische Boulevardzeitungen wegen fragwürdiger Recherchemethoden hat Prinz Harry hohe Entschädigungszahlungen verlangt. Harrys Anwaltsteam rief das Londoner Gericht in seiner Abschlusserklärung auf, das Medienunternehmen Associated Newspapers Ltd (ANL), Herausgeber der Boulevardzeitungen "Daily Mail" and "The Mail on Sunday", zu "substantiellen" Entschädigungszahlen an Harry und die sechs anderen Kläger, darunter Pop-Star Elton John und Schauspielerin Elizabeth Hurley, zu verurteilen.

Frühere FDP-Bundestagsabgeordnete klagen in Karlsruhe gegen Sondervermögen

Eine Gruppe von früheren FDP-Bundestagsabgeordneten hat Verfassungsklage gegen die milliardenschweren Sondervermögen des Bundes eingereicht. Die im vergangenen Jahr vom Bundestag verabschiedete Grundgesetzänderung ermögliche eine "explosionsartige Ausweitung der Verschuldensmöglichkeiten des Bundes und der Länder" und verlagere Haushaltslasten einseitig in die Zukunft, heißt es in der Klageschrift, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Berlin vorlag. Die Einrichtung der Sondervermögen verstoße gegen die in der Verfassung festgeschriebene Schuldenbremsen-Regelung.

Textgröße ändern: