The National Times - Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen

Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen


Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen
Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen

Ein Kind, zwei Mütter: Lesbische Paare können in Deutschland auf eine gemeinsame Anerkennung als Eltern hoffen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte am Freitag an, die sogenannte Ko-Mutterschaft auch rechtlich verankern zu wollen. Auch auf europäischer Ebene sollen Regenbogenfamilien Erleichterungen erhalten - so sich Länder wie Polen und Ungarn nicht querstellen.

Textgröße ändern:

Justizminister Buschmann sagte am Rande von Beratungen mit seinen EU-Kollegen im nordfranzösischen Lille: "Wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind, ist der Mann immer automatisch der rechtliche Vater, auch wenn er nicht der biologische ist." Das müsse künftig auch für verheiratete Frauen gelten, die gemeinsam ein Kind eines der beiden Partnerinnen großzögen.

Entscheidend sei für ihn, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden, und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen", sagte Buschmann dazu der "Rheinischen Post" und dem "General-Anzeiger" vom Freitag. In Lille ergänzte er, verschiedene Untersuchungen hätten gezeigt, dass dies "sehr liebevolle Beziehungen seien", die Kindern zugute kämen.

Schon länger wird in Deutschland an einer Reform des Abstammungsrechts gearbeitet. Derzeit gibt es zur Elternschaft keine gesetzliche Regelung für ein verheiratetes Frauen-Paar. Mit diesem Umstand beschäftigt sich auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Deutschland unterstützt nach den Worten Buschmanns zudem eine EU-Initiative, die Elternschaft in Regenbogenfamilien europaweit anzuerkennen. "Das ist eine Frage der Menschlichkeit und auch eine Frage der Akzeptanz", betonte der FDP-Politiker.

Frankreich will das Thema in diesem Halbjahr unter seinem EU-Ratsvorsitz vorantreiben. Der französische Justizminister Eric Dupond-Moretti sagte am Rande der Beratungen in Lille, dies sei vor allem zum Wohl der betroffenen Kinder: "Wenn eine Familie mit gleichgeschlechtlichen Eltern in ein anderes europäisches Land umzieht, muss die Elternschaft auch dort anerkannt werden." Das erleichtere es dem Paar etwa, ihr Kind in einer Schule in dem jeweiligen Land anzumelden oder im Notfall eine Krankenhaus-Behandlung zu veranlassen.

Widerstand bei dem Vorhaben droht aus Ungarn und Polen. Beide Länder hatten in der Vergangenheit Gesetze gegen Regenbogenfamilien und Homosexuelle erlassen. Auch auf EU-Ebene blockierten die beiden Länder wiederholt entsprechende Initiativen.

Justizminister Buschmann rief alle Gegner des Vorhabens auf, die europäische Rechtsprechung zu achten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte erst vor Weihnachten die Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare und von deren Kindern gestärkt.

In dem Fall ging es beispielhaft um ein bulgarisch-britisches lesbisches Ehepaar. Die Frauen lebten zusammen in Spanien, eine von ihnen bekam dort 2019 ein Kind. Der EuGH wies Bulgarien an, ebenfalls die rechtliche Elternschaft beider Mütter anzuerkennen. Das südosteuropäische Land hatte argumentiert, es widerspreche den Regeln des Landes, eine Geburtsurkunde mit zwei Müttern auszustellen.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Ammergauer Alpen: 14-Jähriger stürzt bei Bergtour in den Tod

Ein 14-Jähriger ist bei einer Bergtour in Bayern vor den Augen seines Freundes in den Tod gestürzt. Der Jugendliche rutschte am Sonntag in den Ammergauer Alpen im Landkreis Garmisch-Partenkirchen bei winterlichen Verhältnissen aus und stürzte etwa 150 Meter über felsiges und teils steiles Gelände ab, wie das Polizeipräsidium in Rosenheim am Montag mitteilte. Ein Notarzt konnte nur noch seinen Tod feststellen.

Auto an Bahnübergang von Zug erfasst: 75-Jähriger stirbt in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg ist ein Auto an einem Bahnübergang von einem Zug erfasst worden. Der 75-jährige Fahrer wurde dabei tödlich verletzt, wie das Polizeipräsidium Ulm am Montag mitteilte. Der Lokführer sowie die Fahrgäste des Zuges blieben unverletzt.

Baden-Württemberg: Autofahrer fährt bei Nebel in Schafherde

In Baden-Württemberg ist ein Autofahrer bei Nebel in eine Schafherde gefahren. Elf Tiere wurden verletzt, einige davon so schwer, dass sie vom Schäfer erlöst werden mussten, wie das Polizeipräsidium Ulm am Montag mitteilte.

Verkauf von Silvester-Feuerwerk startet

Am Montag startet der Verkauf von Feuerwerk wie Silvesterraketen und Böllern in Deutschland. Supermärkte und Discounter dürfen solches Feuerwerk der Kategorie F2 nur an den letzten drei verkaufsoffenen Tagen des Jahres verkaufen - dieses Jahr also ab dem 29. Dezember. Abgebrannt werden darf es nur an Silvester und Neujahr.

Textgröße ändern: