The National Times - Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen

Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen


Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen
Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen

Ein Kind, zwei Mütter: Lesbische Paare können in Deutschland auf eine gemeinsame Anerkennung als Eltern hoffen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte am Freitag an, die sogenannte Ko-Mutterschaft auch rechtlich verankern zu wollen. Auch auf europäischer Ebene sollen Regenbogenfamilien Erleichterungen erhalten - so sich Länder wie Polen und Ungarn nicht querstellen.

Textgröße ändern:

Justizminister Buschmann sagte am Rande von Beratungen mit seinen EU-Kollegen im nordfranzösischen Lille: "Wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind, ist der Mann immer automatisch der rechtliche Vater, auch wenn er nicht der biologische ist." Das müsse künftig auch für verheiratete Frauen gelten, die gemeinsam ein Kind eines der beiden Partnerinnen großzögen.

Entscheidend sei für ihn, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden, und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen", sagte Buschmann dazu der "Rheinischen Post" und dem "General-Anzeiger" vom Freitag. In Lille ergänzte er, verschiedene Untersuchungen hätten gezeigt, dass dies "sehr liebevolle Beziehungen seien", die Kindern zugute kämen.

Schon länger wird in Deutschland an einer Reform des Abstammungsrechts gearbeitet. Derzeit gibt es zur Elternschaft keine gesetzliche Regelung für ein verheiratetes Frauen-Paar. Mit diesem Umstand beschäftigt sich auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Deutschland unterstützt nach den Worten Buschmanns zudem eine EU-Initiative, die Elternschaft in Regenbogenfamilien europaweit anzuerkennen. "Das ist eine Frage der Menschlichkeit und auch eine Frage der Akzeptanz", betonte der FDP-Politiker.

Frankreich will das Thema in diesem Halbjahr unter seinem EU-Ratsvorsitz vorantreiben. Der französische Justizminister Eric Dupond-Moretti sagte am Rande der Beratungen in Lille, dies sei vor allem zum Wohl der betroffenen Kinder: "Wenn eine Familie mit gleichgeschlechtlichen Eltern in ein anderes europäisches Land umzieht, muss die Elternschaft auch dort anerkannt werden." Das erleichtere es dem Paar etwa, ihr Kind in einer Schule in dem jeweiligen Land anzumelden oder im Notfall eine Krankenhaus-Behandlung zu veranlassen.

Widerstand bei dem Vorhaben droht aus Ungarn und Polen. Beide Länder hatten in der Vergangenheit Gesetze gegen Regenbogenfamilien und Homosexuelle erlassen. Auch auf EU-Ebene blockierten die beiden Länder wiederholt entsprechende Initiativen.

Justizminister Buschmann rief alle Gegner des Vorhabens auf, die europäische Rechtsprechung zu achten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte erst vor Weihnachten die Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare und von deren Kindern gestärkt.

In dem Fall ging es beispielhaft um ein bulgarisch-britisches lesbisches Ehepaar. Die Frauen lebten zusammen in Spanien, eine von ihnen bekam dort 2019 ein Kind. Der EuGH wies Bulgarien an, ebenfalls die rechtliche Elternschaft beider Mütter anzuerkennen. Das südosteuropäische Land hatte argumentiert, es widerspreche den Regeln des Landes, eine Geburtsurkunde mit zwei Müttern auszustellen.

E.Cox--TNT

Empfohlen

"Bild": Bis zu zwei Jahre Haft für gefälschte Pornos oder heimliche Sex-Aufnahmen

Für gefälschte Pornos, heimliche Sex-Fotos oder heimliche digitale Überwachung sollen laut der "Bild"-Zeitung künftig bis zu zwei Jahre Haft drohen. Wie das Blatt am Freitag unter Berufung auf den ihr vorliegenden Gesetzentwurf berichtete, will Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) drei neue Paragraphen in das Strafgesetzbuch einführen, um entschlossener gegen digitale Gewalt vorgehen zu können.

Dienstinterna an Drogenkriminelle: Achteinhalb Jahre Haft für Staatsanwalt in Hannover

Weil er Informationen an Drogenkriminelle weitergab, ist ein Staatsanwalt in Niedersachsen zu einer langjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Hannover sprach den Angeklagten am Freitag wegen Bestechlichkeit in neun Fällen sowie Verrats von Dienstgeheimnissen schuldig und verhängte gegen ihn achteinhalb Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Zudem wurde die Einziehung von 45.000 Euro angeordnet.

Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit sieht sich von Epstein "manipuliert und getäuscht"

In ihrem ersten öffentlichen Interview seit Bekanntwerden ihrer jahrelangen freundschaftlichen Beziehungen zum verstorbenen US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein hat die norwegische Kronprinzessin Mette-Marit diesem "Manipulation und Täuschung" vorgeworfen. Es sei für sie sehr wichtig, sich der Tatsache zu stellen, dass sie Epsteins Vergangenheit nicht genauer hinterfragt habe "und dass ich in diesem Ausmaß manipuliert und getäuscht wurde", sagte Mette-Marit in dem am Freitag ausgestrahlten Gespräch mit dem Sender NRK.

Haftstrafe für Berliner Kunsthändler wegen Versteigerung gefälschter Bilder

Wegen der Versteigerung gefälschter Ölbilder ist ein Berliner Kunsthändler zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach ihn am Freitag des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. In einem Fall handelte es sich dabei um versuchten Betrug. Außerdem ordnete das Gericht die Einziehung von 21.000 Euro an.

Textgröße ändern: