The National Times - Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen

Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen


Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen
Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen

Ein Kind, zwei Mütter: Lesbische Paare können in Deutschland auf eine gemeinsame Anerkennung als Eltern hoffen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte am Freitag an, die sogenannte Ko-Mutterschaft auch rechtlich verankern zu wollen. Auch auf europäischer Ebene sollen Regenbogenfamilien Erleichterungen erhalten - so sich Länder wie Polen und Ungarn nicht querstellen.

Textgröße ändern:

Justizminister Buschmann sagte am Rande von Beratungen mit seinen EU-Kollegen im nordfranzösischen Lille: "Wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind, ist der Mann immer automatisch der rechtliche Vater, auch wenn er nicht der biologische ist." Das müsse künftig auch für verheiratete Frauen gelten, die gemeinsam ein Kind eines der beiden Partnerinnen großzögen.

Entscheidend sei für ihn, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden, und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen", sagte Buschmann dazu der "Rheinischen Post" und dem "General-Anzeiger" vom Freitag. In Lille ergänzte er, verschiedene Untersuchungen hätten gezeigt, dass dies "sehr liebevolle Beziehungen seien", die Kindern zugute kämen.

Schon länger wird in Deutschland an einer Reform des Abstammungsrechts gearbeitet. Derzeit gibt es zur Elternschaft keine gesetzliche Regelung für ein verheiratetes Frauen-Paar. Mit diesem Umstand beschäftigt sich auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Deutschland unterstützt nach den Worten Buschmanns zudem eine EU-Initiative, die Elternschaft in Regenbogenfamilien europaweit anzuerkennen. "Das ist eine Frage der Menschlichkeit und auch eine Frage der Akzeptanz", betonte der FDP-Politiker.

Frankreich will das Thema in diesem Halbjahr unter seinem EU-Ratsvorsitz vorantreiben. Der französische Justizminister Eric Dupond-Moretti sagte am Rande der Beratungen in Lille, dies sei vor allem zum Wohl der betroffenen Kinder: "Wenn eine Familie mit gleichgeschlechtlichen Eltern in ein anderes europäisches Land umzieht, muss die Elternschaft auch dort anerkannt werden." Das erleichtere es dem Paar etwa, ihr Kind in einer Schule in dem jeweiligen Land anzumelden oder im Notfall eine Krankenhaus-Behandlung zu veranlassen.

Widerstand bei dem Vorhaben droht aus Ungarn und Polen. Beide Länder hatten in der Vergangenheit Gesetze gegen Regenbogenfamilien und Homosexuelle erlassen. Auch auf EU-Ebene blockierten die beiden Länder wiederholt entsprechende Initiativen.

Justizminister Buschmann rief alle Gegner des Vorhabens auf, die europäische Rechtsprechung zu achten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte erst vor Weihnachten die Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare und von deren Kindern gestärkt.

In dem Fall ging es beispielhaft um ein bulgarisch-britisches lesbisches Ehepaar. Die Frauen lebten zusammen in Spanien, eine von ihnen bekam dort 2019 ein Kind. Der EuGH wies Bulgarien an, ebenfalls die rechtliche Elternschaft beider Mütter anzuerkennen. Das südosteuropäische Land hatte argumentiert, es widerspreche den Regeln des Landes, eine Geburtsurkunde mit zwei Müttern auszustellen.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Bundespräsident legt Kranz für Opfer von Flutkatastrophe in Ahrtal nieder

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat am Dienstag an die Opfer der Flutkatastrophe im Ahrtal vor fünf Jahren erinnert. Zusammen mit dem rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Gordon Schnieder (CDU) legte er in Bad Neuenahr-Ahrweiler einen Kranz nieder. Vor der Kranzniederlegung besuchte Steinmeier die Eröffnung einer Fotoausstellung zur Flut im Ahrtal in Altenahr. Dort sagte er, dass Schmerz und Leid nach fünf Jahren nicht vergessen seien.

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe: Haftbefehl für Berliner Reinigungsunternehmer

Der Geschäftsführer eines Berliner Reinigungsunternehmens soll mit Schwarzarbeit Steuern in Millionenhöhe hinterzogen haben. Gegen den 40-Jährigen und vier weitere Beschuldigte wurden am Dienstag Haftbefehle erlassen, wie Staatsanwaltschaft und Hauptzollamt Berlin gemeinsam mitteilten. Bei dem Firmenchef wurden zudem Vermögensarreste im Wert von fünfeinhalb Millionen Euro vollstreckt. Dafür wurden vier Immobilien, Bargeld und ein Fahrzeug beschlagnahmt.

Gewalttat an Gymnasium in Bayern: 16-Jähriger unter Extremismusverdacht

Nach der Gewalttat eines 16-Jährigen an einem Gymnasium im oberbayerischen Schongau gibt es nach Angaben der Ermittler Anhaltspunkte für ein extremistisches Motiv. Die Generalstaatsanwaltschaft München übernahm daher die Ermittlungen gegen den Beschuldigten wegen des Verdachts des zweifachen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung, wie die Ermittlungsbehörde am Dienstag mitteilte. Weitere Details nannte die Generalstaatsanwaltschaft mit Verweis auf die laufenden Ermittlungen nicht.

Misereor kritisiert Kürzung der Entwicklungshilfe bei gleichzeitig mehr Rüstung

Das katholische Hilfswerk Misereor hat Kürzungen der Entwicklungshilfe bei gleichzeitiger Steigerung der Rüstungsausgaben kritisiert. "Frieden entsteht nicht allein durch militärische Abschreckung. Frieden entsteht dort, wo Menschen Perspektiven haben", erklärte Hauptgeschäftsführer Andreas Frick am Dienstag anlässlich der Vorstellung des Misereor-Jahresberichts in Berlin. Das Hilfswerk rief die Bundesregierung auf, Anstrengungen für Frieden und diplomatische Konfliktlösungen zu verstärken.

Textgröße ändern: