The National Times - Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen

Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen


Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen
Lesbische Paare können auf Mütter-Anerkennung hoffen

Ein Kind, zwei Mütter: Lesbische Paare können in Deutschland auf eine gemeinsame Anerkennung als Eltern hoffen. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kündigte am Freitag an, die sogenannte Ko-Mutterschaft auch rechtlich verankern zu wollen. Auch auf europäischer Ebene sollen Regenbogenfamilien Erleichterungen erhalten - so sich Länder wie Polen und Ungarn nicht querstellen.

Textgröße ändern:

Justizminister Buschmann sagte am Rande von Beratungen mit seinen EU-Kollegen im nordfranzösischen Lille: "Wenn ein Mann und eine Frau miteinander verheiratet sind, ist der Mann immer automatisch der rechtliche Vater, auch wenn er nicht der biologische ist." Das müsse künftig auch für verheiratete Frauen gelten, die gemeinsam ein Kind eines der beiden Partnerinnen großzögen.

Entscheidend sei für ihn, "dass sich zwei Menschen um das Kind kümmern, Liebe und Geborgenheit spenden, und auch rechtlich als Gemeinschaft für das Kind einstehen", sagte Buschmann dazu der "Rheinischen Post" und dem "General-Anzeiger" vom Freitag. In Lille ergänzte er, verschiedene Untersuchungen hätten gezeigt, dass dies "sehr liebevolle Beziehungen seien", die Kindern zugute kämen.

Schon länger wird in Deutschland an einer Reform des Abstammungsrechts gearbeitet. Derzeit gibt es zur Elternschaft keine gesetzliche Regelung für ein verheiratetes Frauen-Paar. Mit diesem Umstand beschäftigt sich auch das Verfassungsgericht in Karlsruhe.

Deutschland unterstützt nach den Worten Buschmanns zudem eine EU-Initiative, die Elternschaft in Regenbogenfamilien europaweit anzuerkennen. "Das ist eine Frage der Menschlichkeit und auch eine Frage der Akzeptanz", betonte der FDP-Politiker.

Frankreich will das Thema in diesem Halbjahr unter seinem EU-Ratsvorsitz vorantreiben. Der französische Justizminister Eric Dupond-Moretti sagte am Rande der Beratungen in Lille, dies sei vor allem zum Wohl der betroffenen Kinder: "Wenn eine Familie mit gleichgeschlechtlichen Eltern in ein anderes europäisches Land umzieht, muss die Elternschaft auch dort anerkannt werden." Das erleichtere es dem Paar etwa, ihr Kind in einer Schule in dem jeweiligen Land anzumelden oder im Notfall eine Krankenhaus-Behandlung zu veranlassen.

Widerstand bei dem Vorhaben droht aus Ungarn und Polen. Beide Länder hatten in der Vergangenheit Gesetze gegen Regenbogenfamilien und Homosexuelle erlassen. Auch auf EU-Ebene blockierten die beiden Länder wiederholt entsprechende Initiativen.

Justizminister Buschmann rief alle Gegner des Vorhabens auf, die europäische Rechtsprechung zu achten. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hatte erst vor Weihnachten die Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare und von deren Kindern gestärkt.

In dem Fall ging es beispielhaft um ein bulgarisch-britisches lesbisches Ehepaar. Die Frauen lebten zusammen in Spanien, eine von ihnen bekam dort 2019 ein Kind. Der EuGH wies Bulgarien an, ebenfalls die rechtliche Elternschaft beider Mütter anzuerkennen. Das südosteuropäische Land hatte argumentiert, es widerspreche den Regeln des Landes, eine Geburtsurkunde mit zwei Müttern auszustellen.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Bayerische Polizei durchsucht Banken und Firma wegen Geldwäscheverdachts

Wegen mutmaßlicher Geldwäsche in Millionenhöhe hat die bayerische Polizei zwei Banken und eine Firma durchsucht. Dabei handelte es sich um zwei Objekte in Bayern und eines in Hessen, wie die Polizei am Mittwoch in Augsburg mitteilte. Durch die Geldwäsche entstand nach aktuellem Stand der Ermittlungen ein Schaden im niedrigen siebenstelligen Bereich.

Mord in Berliner Park nach Beleidigungen auf Tiktok: Lebenslange Haft

Zehn Monate nach der Tötung eines Manns am helllichten Tag in einem Berliner Park ist ein 24-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach ihn am Mittwoch des Mordes an dem 28-Jährigen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Opfer und Täter hatten sich zuvor wechselseitig auf Tiktok beleidigt.

Millionenschaden mit Investments in Öl aus Alaska: Drei Angeklagte verurteilt

Das Landgericht Stuttgart hat zwei Männer und eine Frau, die mit Investments in Öl und Gas aus Alaska einen hohen Millionenschaden verursachten, wegen Insolvenzverschleppung verurteilt. Ein 62-Jähriger soll für vier Jahre und acht Monate in Haft, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte.

Textgröße ändern: