The National Times - Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015

Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015


Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015
Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015 / Foto: © AFP/Archiv

Nach den Urteilen im Prozess zu den Pariser Anschlägen von 2015 wird es keine Berufungsverfahren geben. Weder der Hauptangeklagte Salah Abdeslam noch die anderen Verurteilten hätten Berufung eingelegt, sagte Staatsanwalt Rémy Heitz am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Da auch die zuständigen Staatsanwälte keine Berufungsanträge gestellt hätten, hätten die Urteile des Pariser Gerichts nun "endgültigen Charakter erlangt". Die zehntägige Berufungsfrist war am Montag um Mitternacht abgelaufen.

Textgröße ändern:

Im Prozess zu den Anschlägen vom November 2015 war Abdeslam Ende Juni zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die kaum verkürzt werden kann. Dies ist die härteste Strafe, die das französische Recht ermöglicht. Der 32-Jährige ist das einzige überlebende Mitglied der Terrorkommandos.

Die 19 übrigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslang verurteilt. Nur 14 von ihnen waren im Prozess anwesend. Fünf der Angeklagten gelten als tot, einer sitzt in der Türkei in Haft.

Bei den Anschlägen im Konzertsaal Bataclan, am Fußballstadion Stade de France und auf Straßencafés hatten die dschihadistischen Täter am 13. November 2015 insgesamt 130 Menschen getötet. Etwa 350 weitere Menschen wurden verletzt. Die Angreifer feuerten mit Maschinengewehren auf die Menschen im Konzertsaal und in den Cafés, mehrere von ihnen zündeten Sprengstoffgürtel.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Nach Tod von Angehörigem: Frau nimmt offenbar Kryptowährung für viele Millionen an sich

Nach dem Tod eines vermögenden Verwandten soll eine Frau in Baden-Württemberg Kryptowährung in dutzendfacher Millionenhöhe an sich genommen haben. Sie habe die auf einem sogenannten Hardwarewallet gespeicherten Vermögenswerte der Erbmasse entzogen und nicht den Steuerbehörden offengelegt, teilte die Polizei am Mittwoch in Stuttgart mit. Auf diese Weise habe die Frau Erbschaftsteuer in erheblichem Umfang hinterzogen.

Feuer mit Millionenschaden in Ulmer Theaterlager: Haftstrafe für Brandstifter

Neun Monate nach einem verheerenden Großbrand im Lager des Ulmer Theaters ist ein 42-Jähriger als Brandstifter verurteilt worden. Das Landgericht in der baden-württembergischen Stadt verhängte nach Angaben einer Sprecherin am Mittwoch eine Haftstrafe von sechseinhalb Jahren gegen ihn. Es sah als erwiesen an, dass er im Juni in dem Lager am Ulmer Bahnhof absichtlich Feuer gelegt hatte.

Sozialbetrug und Steuerhinterziehung: Großrazzia bei Baufirmen in Norddeutschland

In Norddeutschland sind Ermittler am Mittwoch zu einer Großrazzia wegen Verdachts auf Sozialbetrug und Steuerhinterziehung im Baugewerbe ausgerückt. Es wurden insgesamt 45 Wohn- und Geschäftsräume in Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Niedersachsen durchsucht, wie das Hauptzollamt und die Staatsanwaltschaft in Kiel mitteilten. Es geht nach derzeitigem Stand um einen Schaden von drei Millionen Euro.

Nach Mord mit 120 Messerstichen: Keine Sicherungsverwahrung für 30-Jährigen

Ein wegen Mordes mit 120 Messerstichen an einer Kollegin verurteilter Mann aus Niedersachsen kommt nach Verbüßung seiner Haftstrafe nicht in Sicherungsverwahrung. Das entschied das Landgericht Verden nach Angaben vom Mittwoch in einem sogenannten Nachverfahren, in dem es entsprechend der gesetzlichen Regelungen um die Anordnung der Sicherungsverwahrung ging. Es gebe aktuell keine ausreichenden Tatsachen, denen zufolge er für die Allgemeinheit gefährlich sei.

Textgröße ändern: