The National Times - Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015

Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015


Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015
Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015 / Foto: © AFP/Archiv

Nach den Urteilen im Prozess zu den Pariser Anschlägen von 2015 wird es keine Berufungsverfahren geben. Weder der Hauptangeklagte Salah Abdeslam noch die anderen Verurteilten hätten Berufung eingelegt, sagte Staatsanwalt Rémy Heitz am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Da auch die zuständigen Staatsanwälte keine Berufungsanträge gestellt hätten, hätten die Urteile des Pariser Gerichts nun "endgültigen Charakter erlangt". Die zehntägige Berufungsfrist war am Montag um Mitternacht abgelaufen.

Textgröße ändern:

Im Prozess zu den Anschlägen vom November 2015 war Abdeslam Ende Juni zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die kaum verkürzt werden kann. Dies ist die härteste Strafe, die das französische Recht ermöglicht. Der 32-Jährige ist das einzige überlebende Mitglied der Terrorkommandos.

Die 19 übrigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslang verurteilt. Nur 14 von ihnen waren im Prozess anwesend. Fünf der Angeklagten gelten als tot, einer sitzt in der Türkei in Haft.

Bei den Anschlägen im Konzertsaal Bataclan, am Fußballstadion Stade de France und auf Straßencafés hatten die dschihadistischen Täter am 13. November 2015 insgesamt 130 Menschen getötet. Etwa 350 weitere Menschen wurden verletzt. Die Angreifer feuerten mit Maschinengewehren auf die Menschen im Konzertsaal und in den Cafés, mehrere von ihnen zündeten Sprengstoffgürtel.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Südkoreas frühere First Lady muss wegen Korruption für 20 Monate ins Gefängnis

Südkoreas ehemalige First Lady Kim Keon Hee ist wegen Korruption zu 20 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der Richter Woo In Sung sah es bei der Strafmaßverkündung am Bezirksgericht Seoul am Mittwoch als erwiesen an, dass die Ehefrau des ebenfalls inhaftierten Ex-Präsidenten Yoon Suk Yeol großzügige Bestechungen angenommen hatte.

Angriff auf 80-Jährigen in Essen: Polizei ermittelt 13-jährigen Verdächtigen

Im Falle eines Angriffs auf einen 80-Jährigen auf einem Spielplatz in Essen gehen die Ermittler inzwischen nicht mehr von einer Gruppe von Jugendlichen aus, sondern von einem 13-jährigen Tatverdächtigen. Die Polizei stehe in diesem Fall im engen Austausch mit der Familie und dem Jugendamt, teilte die Polizeibehörde in Essen am Mittwoch mit.

Minneapolis: Demokratin Omar mit Flüssigkeit bespritzt - Trump will "deeskalieren"

Inmitten der angespannten Lage nach den tödlichen Schüssen auf den Krankenpfleger Alex Pretti ist die demokratische US-Kongressabgeordnete Ilhan Omar von einem Angreifer mit einer unbekannten Flüssigkeit bespritzt worden. Die Attacke ereignete sich am Dienstag (Ortszeit), als Omar bei einer Bürgerversammlung in Minneapolis über ihre Forderung nach einer Abschaffung der Einwanderungsbehörde ICE sprach und den Rücktritt von Heimatschutzministerin Kristi Noem forderte. Im Bundesstaat Arizona wurde derweil ein 34-Jähriger durch Schüsse von Grenzschützern schwer verletzt.

Bundesgerichtshof entscheidet über Untervermietung mit hohem Gewinn

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entscheidet am Mittwoch (12.00 Uhr) über die Zulässigkeit einer lukrativen Untervermietung. Ein Mieter aus Berlin zahlte etwa 500 Euro Miete, vermietete die Wohnung aber für fast das Doppelte unter. Die Mietpreisbremse sieht vor, dass für die Wohnung höchstens 748 Euro Kaltmiete verlangt werden dürfen. (Az. VIII ZR 228/23)

Textgröße ändern: