The National Times - Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015

Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015


Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015
Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015 / Foto: © AFP/Archiv

Nach den Urteilen im Prozess zu den Pariser Anschlägen von 2015 wird es keine Berufungsverfahren geben. Weder der Hauptangeklagte Salah Abdeslam noch die anderen Verurteilten hätten Berufung eingelegt, sagte Staatsanwalt Rémy Heitz am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Da auch die zuständigen Staatsanwälte keine Berufungsanträge gestellt hätten, hätten die Urteile des Pariser Gerichts nun "endgültigen Charakter erlangt". Die zehntägige Berufungsfrist war am Montag um Mitternacht abgelaufen.

Textgröße ändern:

Im Prozess zu den Anschlägen vom November 2015 war Abdeslam Ende Juni zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die kaum verkürzt werden kann. Dies ist die härteste Strafe, die das französische Recht ermöglicht. Der 32-Jährige ist das einzige überlebende Mitglied der Terrorkommandos.

Die 19 übrigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslang verurteilt. Nur 14 von ihnen waren im Prozess anwesend. Fünf der Angeklagten gelten als tot, einer sitzt in der Türkei in Haft.

Bei den Anschlägen im Konzertsaal Bataclan, am Fußballstadion Stade de France und auf Straßencafés hatten die dschihadistischen Täter am 13. November 2015 insgesamt 130 Menschen getötet. Etwa 350 weitere Menschen wurden verletzt. Die Angreifer feuerten mit Maschinengewehren auf die Menschen im Konzertsaal und in den Cafés, mehrere von ihnen zündeten Sprengstoffgürtel.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Todesschütze an Schule in der Türkei hatte offenbar frauenfeindliches US-Vorbild

Der Todesschütze an einer Schule in der Türkei hatte ersten Ermittlungen zufolge offenbar ein frauenfeindliches Vorbild in den USA. Vor seiner Tat bezog sich der 14-Jährige im Internet auf den US-Attentäter Elliot Rodger, der 2014 aus Frauenhass sechs Menschen getötet hatte. Mehrere tausend Lehrer demonstrierten am Donnerstag nach zwei Angriffen an Schulen in der Türkei in nur zwei Tagen für besseren Schutz. Die Polizei ging massiv gegen Internetnutzer vor, die "Verbrechen und Kriminelle verherrlicht" haben sollen.

Tankrabatt im Bundestag: Opposition kritisiert wirkungslose Krisenmaßnahme

Wirkliche Entlastung an den Zapfsäulen oder wirkungslose Krisenmaßnahme: Der Bundestag hat am Donnerstag erstmals die umstrittenen Pläne der Regierungskoalition zur vorübergehenden Senkung der Mineralölsteuer auf Benzin und Diesel wegen der hohen Spritpreise infolge des Iran-Kriegs debattiert. Die Regierungsfraktionen Union und SPD verteidigten den Tankrabatt. Grüne und Linke warnten davor, dass Mineralölkonzerne die Steuersenkung nicht vollständig weitergeben könnten. Die AfD forderte stattdessen eine deutliche Erhöhung der Pendlerpauschale.

Nach Tötung zweier Menschen in Bistro in Hessen: Video und Bilder veröffentlicht

Rund vier Wochen nach der Tötung zweier Menschen mit Schüssen in einem Bistro im hessischen Raunheim haben die Ermittler ein Video und Bilder des Tatverdächtigen veröffentlicht. Er soll sich bereits einige Zeit vor der Tat in Raunheim aufgehalten haben, wie das hessische Landeskriminalamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Zudem soll er ein Fahrrad mit auffällig breiten Reifen genutzt haben. Nach der Tat sei er zu Fuß geflüchtet.

Rüge für Deutschland: Auslaufendes bayerisches Familiengeld verstößt gegen EU-Recht

Rüffel für Deutschland aus Luxemburg: Das bayerische Familiengeld ist nicht mit europäischem Recht vereinbar. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag und gab damit einer Klage der EU-Kommission gegen Deutschland statt. Konkrete Folgen dürfte das allerdings kaum haben, weil das Familiengeld ohnehin ausläuft. (Az. C-642/24)

Textgröße ändern: