The National Times - Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015

Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015


Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015
Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015 / Foto: © AFP/Archiv

Nach den Urteilen im Prozess zu den Pariser Anschlägen von 2015 wird es keine Berufungsverfahren geben. Weder der Hauptangeklagte Salah Abdeslam noch die anderen Verurteilten hätten Berufung eingelegt, sagte Staatsanwalt Rémy Heitz am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Da auch die zuständigen Staatsanwälte keine Berufungsanträge gestellt hätten, hätten die Urteile des Pariser Gerichts nun "endgültigen Charakter erlangt". Die zehntägige Berufungsfrist war am Montag um Mitternacht abgelaufen.

Textgröße ändern:

Im Prozess zu den Anschlägen vom November 2015 war Abdeslam Ende Juni zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die kaum verkürzt werden kann. Dies ist die härteste Strafe, die das französische Recht ermöglicht. Der 32-Jährige ist das einzige überlebende Mitglied der Terrorkommandos.

Die 19 übrigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslang verurteilt. Nur 14 von ihnen waren im Prozess anwesend. Fünf der Angeklagten gelten als tot, einer sitzt in der Türkei in Haft.

Bei den Anschlägen im Konzertsaal Bataclan, am Fußballstadion Stade de France und auf Straßencafés hatten die dschihadistischen Täter am 13. November 2015 insgesamt 130 Menschen getötet. Etwa 350 weitere Menschen wurden verletzt. Die Angreifer feuerten mit Maschinengewehren auf die Menschen im Konzertsaal und in den Cafés, mehrere von ihnen zündeten Sprengstoffgürtel.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Sabotage an Stromnetz: Bundesanwaltschaft ermittelt gegen 48-Jährigen

Mit Raketen und Sprengvorrichtungen wollte er die Stromversorgung in drei Bundesländern sabotieren, jetzt ermittelt die Bundesanwaltschaft gegen den Tatverdächtigen Daniel V. Wegen der besonderen Bedeutung des Falls übernahm die Karlsruher Behörde die Ermittlungen, wie eine Sprecherin am Donnerstag sagte. Daniel V. war am Dienstag festgenommen worden. Er wird der verfassungsfeindlichen Sabotage und der Störung öffentlicher Betriebe verdächtigt.

9/11-Gedenken in New York: Petition gegen muslimischen Bürgermeister Mamdani

Vor den New Yorker Gedenkfeiern für die Toten der Terroranschläge vom 11. September vor 25 Jahren regt sich Widerstand gegen die Teilnahme des muslimischen Bürgermeisters Zohran Mamdani. Mehr als 110.000 Menschen unterschrieben dagegen bis Donnerstag eine Online-Petition auf dem Portal change.org. Darin werden die Organisatoren der Gedenkfeier aufgerufen, Mamdani auszuladen.

Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren

In Frankreich geht der Streit um den Einfluss der russischen Journalistin Xenia Fedorova weiter: Die Regierung drohte dem rechtsgerichteten TV-Sender CNews mit einem strafrechtlichen Verfahren, falls dieser der Kreml-treuen Journalistin erneut Sendezeit per Videokonferenz einräume. Dies würde bedeuten, ihre Ausweisung und ihre Vermögenssperre zu unterlaufen, heißt es in einem Schreiben von Innenminister Laurent Nuñez an die Rundfunk-Aufsichtsbehörde, das die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. Die Regierung wirft Fedorova vor, Propaganda für den Kreml zu verbreiten.

Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf

Wird ein Bewerber im Einstellungsverfahren diskriminiert, muss der Arbeitgeber bei einer Absage für den späteren Verdienstausfall aufkommen. Ein solcher Anspruch auf Entschädigung besteht aber nicht unbedingt lebenslang, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag mitteilte. Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keinen zeitlichen Rahmen vorgibt, kann das Recht auf Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. (Az. 8 AZR 153/25)

Textgröße ändern: