The National Times - Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015

Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015


Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015
Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015 / Foto: © AFP/Archiv

Nach den Urteilen im Prozess zu den Pariser Anschlägen von 2015 wird es keine Berufungsverfahren geben. Weder der Hauptangeklagte Salah Abdeslam noch die anderen Verurteilten hätten Berufung eingelegt, sagte Staatsanwalt Rémy Heitz am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Da auch die zuständigen Staatsanwälte keine Berufungsanträge gestellt hätten, hätten die Urteile des Pariser Gerichts nun "endgültigen Charakter erlangt". Die zehntägige Berufungsfrist war am Montag um Mitternacht abgelaufen.

Textgröße ändern:

Im Prozess zu den Anschlägen vom November 2015 war Abdeslam Ende Juni zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die kaum verkürzt werden kann. Dies ist die härteste Strafe, die das französische Recht ermöglicht. Der 32-Jährige ist das einzige überlebende Mitglied der Terrorkommandos.

Die 19 übrigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslang verurteilt. Nur 14 von ihnen waren im Prozess anwesend. Fünf der Angeklagten gelten als tot, einer sitzt in der Türkei in Haft.

Bei den Anschlägen im Konzertsaal Bataclan, am Fußballstadion Stade de France und auf Straßencafés hatten die dschihadistischen Täter am 13. November 2015 insgesamt 130 Menschen getötet. Etwa 350 weitere Menschen wurden verletzt. Die Angreifer feuerten mit Maschinengewehren auf die Menschen im Konzertsaal und in den Cafés, mehrere von ihnen zündeten Sprengstoffgürtel.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Überall gleich oder regional unterschiedlich: Karlsruhe prüft Erbschaftsteuer

Bundesweit gleich oder regional unterschiedlich: Eine Klage Bayerns gegen Regelungen zur Erbschaftsteuer hat am Montag das Bundesverfassungsgericht beschäftigt. Karlsruhe prüfte, ob der Bund einheitliche Steuersätze und Freibeträge für alle deutschen Regionen vorgeben darf. Angesichts gestiegener Immobilienpreise vor allem im Süden hält die bayerische Landesregierung die Freibeträge für zu niedrig und die Steuern für zu hoch. (Az. 1 BvF 1/23)

Sexueller Übergriff mit Roboter: Ermittlungen gegen junge Männer in Köln

In Köln ermittelt die Polizei wegen eines mutmaßlich mithilfe eines Roboters begangenen sexualisierten Übergriffs auf eine Jugendliche gegen zwei junge Männer. Bei ihnen handelt es sich um den 16-jährigen Besitzer des etwa 1,20 Meter großen Roboters sowie einen 19-jährigen Begleiter, wie die Beamten in der nordrhein-westfälischen Stadt am Montag mitteilten.

Fingierte Hausbesuche: Urteil gegen Arzt aus Bayern rechtskräftig

Eine unter anderem wegen Abrechnungsbetrugs durch fingierte Hausbesuche gegen einen Arzt aus Bayern verhängte Freiheitsstrafe ist rechtskräftig. Der in Leipzig ansässige sechste Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Nürnberg-Fürth, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Es habe keine Rechtsfehler gegeben.

Mögliche Pumasichtung in Bayern: Weitere keine Nachweise von Raubkatze

Fast eine Woche nach einer möglichen Pumasichtung im bayerischen Landkreis Erding gibt es weiterhin keine gesicherten Erkenntnisse. Die Auswertung von Bildern mehrerer eigens angebrachter Wildtierkameras habe bis Montagvormittag keine Nachweise katzenartiger Tiere erbracht, teilte die Polizei in Erding mit. Es seien nur einheimische Wildtiere aufgenommen worden.

Textgröße ändern: