The National Times - Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015

Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015


Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015
Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015 / Foto: © AFP/Archiv

Nach den Urteilen im Prozess zu den Pariser Anschlägen von 2015 wird es keine Berufungsverfahren geben. Weder der Hauptangeklagte Salah Abdeslam noch die anderen Verurteilten hätten Berufung eingelegt, sagte Staatsanwalt Rémy Heitz am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Da auch die zuständigen Staatsanwälte keine Berufungsanträge gestellt hätten, hätten die Urteile des Pariser Gerichts nun "endgültigen Charakter erlangt". Die zehntägige Berufungsfrist war am Montag um Mitternacht abgelaufen.

Textgröße ändern:

Im Prozess zu den Anschlägen vom November 2015 war Abdeslam Ende Juni zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die kaum verkürzt werden kann. Dies ist die härteste Strafe, die das französische Recht ermöglicht. Der 32-Jährige ist das einzige überlebende Mitglied der Terrorkommandos.

Die 19 übrigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslang verurteilt. Nur 14 von ihnen waren im Prozess anwesend. Fünf der Angeklagten gelten als tot, einer sitzt in der Türkei in Haft.

Bei den Anschlägen im Konzertsaal Bataclan, am Fußballstadion Stade de France und auf Straßencafés hatten die dschihadistischen Täter am 13. November 2015 insgesamt 130 Menschen getötet. Etwa 350 weitere Menschen wurden verletzt. Die Angreifer feuerten mit Maschinengewehren auf die Menschen im Konzertsaal und in den Cafés, mehrere von ihnen zündeten Sprengstoffgürtel.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Strafe abgemildert

In einem Berufungsprozess wegen einer Störaktion bei der Sprengung der Kühltürme des abgeschalteten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist die Strafe deutlich reduziert worden. Das Landgericht im bayerischen Schweinfurt änderte die erstinstanzliche Entscheidung ab und verurteilte den Angeklagten am Montag zu einer Geldstrafe von 1800 Euro, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Mann im September zu einer Geldstrafe von 4000 verurteilt.

Liebesakt an Brunnen auf Einkaufsmeile löst Polizeieinsatz in Frankfurt am Main aus

Ein öffentlicher Liebesakt eines Pärchens auf der Einkaufsstraße Zeil in Frankfurt am Main hat einen Polizeieinsatz ausgelöst. Wie die Ordnungshüter in der hessischen Stadt am Montag mitteilten, läuft gegen den Mann und die Frau nun außerdem ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Ort des Geschehens war am Sonntag der Brockhausbrunnen.

Tödlicher Unfall durch betrunkenen Autofahrer: Geldstrafe für Polizisten in Lübeck

Fast sechs Jahre nach einem von einen betrunkenen Autofahrer verursachten tödlichen Unfall sind zwei Polizisten in Schleswig-Holstein zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht in Lübeck ging nach Angaben eines Sprechers vom Montag von einer Sorgfaltspflichtverletzung aus, weil sie den späteren Unfallverursacher nach einer Kontrolle nicht an der Weiterfahrt gehindert hatten. Unter anderem wegen fahrlässiger Tötung sollen sie deshalb 10.800 Euro beziehungsweise 14.400 Euro bezahlen.

Nach Schuss aus Selbstschussanlage in Sachsen-Anhalt: Haftbefehl gegen 43-Jährigen

Im Fall einer durch eine Selbstschussanlage schwer verletzten 54-jährigen Frau in Sachsen-Anhalt ist gegen den 43-jährigen Grundstückseigentümer Haftbefehl erlassen worden. Der Beschuldigte wurde widerstandslos festgenommen, wie die Polizei in Stendal am Montag mitteilte. Er wurde am Freitag einem Haftrichter vorgeführt, der Untersuchungshaft anordnete. Im Anschluss wurde er in eine Haftanstalt gebracht.

Textgröße ändern: