The National Times - Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015

Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015


Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015
Abdeslam verzichtet auf Berufung gegen Urteil zu Pariser Anschlägen von 2015 / Foto: © AFP/Archiv

Nach den Urteilen im Prozess zu den Pariser Anschlägen von 2015 wird es keine Berufungsverfahren geben. Weder der Hauptangeklagte Salah Abdeslam noch die anderen Verurteilten hätten Berufung eingelegt, sagte Staatsanwalt Rémy Heitz am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP. Da auch die zuständigen Staatsanwälte keine Berufungsanträge gestellt hätten, hätten die Urteile des Pariser Gerichts nun "endgültigen Charakter erlangt". Die zehntägige Berufungsfrist war am Montag um Mitternacht abgelaufen.

Textgröße ändern:

Im Prozess zu den Anschlägen vom November 2015 war Abdeslam Ende Juni zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden, die kaum verkürzt werden kann. Dies ist die härteste Strafe, die das französische Recht ermöglicht. Der 32-Jährige ist das einzige überlebende Mitglied der Terrorkommandos.

Die 19 übrigen Angeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahren und lebenslang verurteilt. Nur 14 von ihnen waren im Prozess anwesend. Fünf der Angeklagten gelten als tot, einer sitzt in der Türkei in Haft.

Bei den Anschlägen im Konzertsaal Bataclan, am Fußballstadion Stade de France und auf Straßencafés hatten die dschihadistischen Täter am 13. November 2015 insgesamt 130 Menschen getötet. Etwa 350 weitere Menschen wurden verletzt. Die Angreifer feuerten mit Maschinengewehren auf die Menschen im Konzertsaal und in den Cafés, mehrere von ihnen zündeten Sprengstoffgürtel.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

BGH zu Netflix-Geschenkkarten: Kündigung muss auch mit Rest-Guthaben in Kraft treten

Streamingdienste dürfen nicht vorsehen, dass eine Kündigung erst bei komplett aufgebrauchtem Prepaid-Guthaben in Kraft tritt. Sonst werden die Kunden unangemessen benachteiligt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Er gab dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) im Streit mit Netflix Recht. (Az. III ZR 152/25)

Tote Frau in Kühltruhe in Bielefeld: Todesursache nach Obduktion noch nicht geklärt

Die genaue Todesursache einer in einer Kühltruhe in einem Wohnhaus in Bielefeld entdeckten toten Frau ist nach wie vor unbekannt. Der am Donnerstag obduzierte Leichnam der getöteten 28-Jährigen weise verschiedene Verletzungen auf, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt mit. Zur sicheren Ermittlung der Todesursache seien aber weitere Untersuchungen nötig.

Streit um Erlös aus gemeinsamer Immobilie mit früherem Manager: Erfolg für Bushido

Im Rechtsstreit um den Versteigerungserlös aus einer einst gemeinsamen erworbenen Immobilie hat der Berliner Rapper Bushido einen Erfolg gegen seinen ehemaligen Manager Arafat A.-C. erreicht. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel wies am Mittwoch eine Berufung A.-C.s zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Demnach steht Bushido eine Summe von 3,8 Millionen Euro zu. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Bandenbetrug mit Büchersammlungen: Mehr als fünf Jahre Haft in Hannover

In einem Prozess wegen bandenmäßigen Millionenbetrugs rund um den Verkauf vermeintlich wertvoller Büchersammlungen ist ein Mann in Hannover zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt verhängte darüber hinaus eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen eine Mitangeklagte wegen des gleichen Vorwurfs, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Bei den Beschuldigten zog das Gericht Taterträge von rund 554.300 Euro beziehungsweise etwa 679.300 Euro ein.

Textgröße ändern: