The National Times - Revisionsprozess um tödlichen Messerangriff auf 13-Jährigen in Berliner Park beginnt

Revisionsprozess um tödlichen Messerangriff auf 13-Jährigen in Berliner Park beginnt


Revisionsprozess um tödlichen Messerangriff auf 13-Jährigen in Berliner Park beginnt
Revisionsprozess um tödlichen Messerangriff auf 13-Jährigen in Berliner Park beginnt / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als anderthalb Jahre nach einer tödlichen Messerattacke auf einen 13-Jährigen in einem Berliner Park beginnt am Dienstag (12.00 Uhr) vor dem Landgericht der Hauptstadt der Revisionsprozess gegen den 42-jährigen Angeklagten. Das Gericht hatte Gökhan Ü. im Mai vergangenen Jahres wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft verurteilt.

Textgröße ändern:

Die Richter hatte jedoch niedrige Beweggründe verneint und daher von einer Verurteilung wegen Mordes abgesehen. Dagegen legte die Mutter des Jungen Revision ein, woraufhin der Bundesgerichtshof Ende März das Urteil aufhob und zur erneuten Verhandlung an das Landgericht zurückwies. Die Tat hatte sich im Oktober 2020 in einer Unterführung im Monbijoupark im Bezirk Mitte nahe der Museumsinsel ereignet. Der Angeklagte erstach nach einem Wortgefecht den 13-Jährigen und verletzte einen weiteren jungen Mann schwer.

A.M.Murray--TNT

Empfohlen

EuGH urteilt über deutsches Einreiseverbot für abgeschobene Gefährder

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entscheidet am Donnerstag (09.30 Uhr) über das deutsche unbefristete Einreiseverbot für abgeschobene potenzielle Gefährder. Die Frage ist, ob die Regelung im Aufenthaltsgesetz mit dem EU-Recht vereinbar ist. Das Oberverwaltungsgericht Bremen legte sie den europäischen Richterinnen und Richtern vor. (Az. C-446/24)

BGH verhandelt über Familienstreit wegen Videokamera in Küche

Der Fall einer Mutter, die in der Küche ihrer erwachsenen Tochter beim vermeintlichen Diebstahl gefilmt wurde, beschäftigt am Donnerstag (11.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Klage der Mutter - sie will Schmerzensgeld. Die Frage ist, ob die Tochter und ihr Mann gegen den Datenschutz verstießen. (Az. I ZR 289/25)

Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten

Mexikos Armee hat nach Angaben von Präsidentin Claudia Sheinbaum keine Kenntnis von der Anwesenheit von US-Geheimdienstmitarbeitern gehabt, die kürzlich während einer Drogenbekämpfungsaktion im Grenzstaat Chihuahua bei einem Autounfall ums Leben kamen. "Offensichtlich wusste das Militär nicht, dass Personen beteiligt waren, die keine mexikanischen Staatsbürger waren (...), dass Ausländer an dem Einsatz teilnahmen", sagte Sheinbaum am Mittwoch vor Journalisten. Sheinbaum sagte, die Regierung untersuche einen möglichen Verstoß gegen nationale Sicherheitsgesetze in dem noch immer undurchsichtigen Vorfall.

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Textgröße ändern: