The National Times - In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links

In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links


In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links
In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links / Foto: © AFP/Archiv

Auf den nur zur Parkplatzsuche dienenden Fahrgassen von Großparkplätzen gilt die standardmäßige Rechts-vor-links-Vorfahrtregel im Straßenverkehr ausdrücklich nicht. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main laut Mitteilung vom Donnerstag in einem Rechtsstreit um einen Verkehrsunfall auf einem Parkplatz eines Baumarkts. Autofahrerinnen und Autofahrer seien dort verpflichtet, defensiv zu fahren und sich stets situationsangepasst gegenseitig zu verständigen. (Az. 17 U 21/22)

Textgröße ändern:

Zwar hatte der Parkplatzbetreiber für den Parkplatz laut OLG die Geltung der Straßenverkehrsordnung angeordnet. Deren Regelungen seien auf öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen grundsätzlich auch anwendbar, betonte das Gericht. Allerdings greife die Rechts-vor-links-Vorfahrtregelung nur auf jenen Fahrspuren, die "eindeutig und unmissverständlich Straßencharakter" hätten - also etwa breiter angelegten Zu- und Abfahrten des Parkplatzes.

Auf den von Parkboxen gesäumten sonstigen Fahrgassen, die erkennbar nicht dem fließenden Verkehr dienten und lediglich zur Parkplatzsuche gedacht seien, gelte dies jedoch nicht. Dort gelte vielmehr das "Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme", betonte das OLG in seinem nicht anfechtbaren Beschluss.

Im vorliegenden Fall war es zwischen zwei Autofahrern an der Kreuzung zweier solcher kleineren Parkgassen zu einem Zusammenstoß gekommen. Diese stritten anschließend um Schadenersatzfragen. Dabei berief sich einer der Beteiligten darauf, dass sein Vorfahrtsrecht von dem anderen missachtet worden sei. Dies sah das OLG anders. Seinem Urteil zufolge müssen sich die Fahrer den Schaden nun exakt teilen, weil ihr Unfallbeitrag als "gleichgewichtig" anzusehen sei.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Wenige Tag nach von Trump vermitteltem Abkommen: Erneute heftige Kämpfe im Kongo

Wenige Tage nach einem von US-Präsident Donald Trump vermittelten "Friedensabkommen" gibt es erneut heftige Kämpfe zwischen der Armee der Demokratischen Republik Kongo und der von Ruanda unterstützten M23-Miliz. Am Dienstag rückten M23-Kämpfer rasch auf die strategisch bedeutende Stadt Uvira nahe der Grenze zu Burundi vor. Binnen einer Woche flohen nach übereinstimmenden Angaben der UNO und der burundischen Behörden rund 30.000 Menschen in das Nachbarland.

Frau beim Date getötet: 45-Jähriger in Aachen zu lebenslanger Haft verurteilt

Wegen der Tötung einer 37-jährigen Frau bei einem Date und der versuchten Tötung einer Seniorin ist ein 45-jähriger Mann in Nordrhein-Westfalen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Landgericht Aachen sprach ihn des Mordes und des versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung beziehungsweise mit Raub mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Dienstag sagte. Zudem stellte die Kammer die besondere Schwere der Schuld fest und behielt sich die Anordnung der Sicherungsverwahrung vor.

Acht Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Schwarzarbeit in mehreren Bundesländern

Bei Durchsuchungen im Zusammenhang mit Schwarzarbeit haben Ermittler in mehreren Bundesländern acht Menschen festgenommen. Sieben davon sitzen in Untersuchungshaft, wie das Hauptzollamt Berlin am Dienstag mitteilte. Insgesamt wird in dem Komplex gegen 25 Menschen zwischen 18 und 52 Jahren unter anderem wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung, Betrugs und Steuerhinterziehung ermittelt.

Mehrere Festnahmen bei Durchsuchungen wegen Schwarzarbeit in Logistikbranche

Bei Durchsuchungen gegen Schwarzarbeit und Steuerhinterziehung in der Lager- und Logistikbranche haben Ermittler acht Menschen vorläufig festgenommen. Als hauptverdächtig gilt ein 50-Jähriger, wie das Hauptzollamt im hessischen Darmstadt am Dienstag mitteilte. Er soll ein Firmengeflecht geleitet haben. Sein Unternehmen soll Logistikleistungen bei Unternehmen im Bereich der Cargofracht erbracht haben.

Textgröße ändern: