The National Times - In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links

In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links


In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links
In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links / Foto: © AFP/Archiv

Auf den nur zur Parkplatzsuche dienenden Fahrgassen von Großparkplätzen gilt die standardmäßige Rechts-vor-links-Vorfahrtregel im Straßenverkehr ausdrücklich nicht. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main laut Mitteilung vom Donnerstag in einem Rechtsstreit um einen Verkehrsunfall auf einem Parkplatz eines Baumarkts. Autofahrerinnen und Autofahrer seien dort verpflichtet, defensiv zu fahren und sich stets situationsangepasst gegenseitig zu verständigen. (Az. 17 U 21/22)

Textgröße ändern:

Zwar hatte der Parkplatzbetreiber für den Parkplatz laut OLG die Geltung der Straßenverkehrsordnung angeordnet. Deren Regelungen seien auf öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen grundsätzlich auch anwendbar, betonte das Gericht. Allerdings greife die Rechts-vor-links-Vorfahrtregelung nur auf jenen Fahrspuren, die "eindeutig und unmissverständlich Straßencharakter" hätten - also etwa breiter angelegten Zu- und Abfahrten des Parkplatzes.

Auf den von Parkboxen gesäumten sonstigen Fahrgassen, die erkennbar nicht dem fließenden Verkehr dienten und lediglich zur Parkplatzsuche gedacht seien, gelte dies jedoch nicht. Dort gelte vielmehr das "Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme", betonte das OLG in seinem nicht anfechtbaren Beschluss.

Im vorliegenden Fall war es zwischen zwei Autofahrern an der Kreuzung zweier solcher kleineren Parkgassen zu einem Zusammenstoß gekommen. Diese stritten anschließend um Schadenersatzfragen. Dabei berief sich einer der Beteiligten darauf, dass sein Vorfahrtsrecht von dem anderen missachtet worden sei. Dies sah das OLG anders. Seinem Urteil zufolge müssen sich die Fahrer den Schaden nun exakt teilen, weil ihr Unfallbeitrag als "gleichgewichtig" anzusehen sei.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Identität von in Wald bei München gefundener Frauenleiche geklärt

Fünf Tage nach dem Auffinden einer Frauenleiche in einem Waldgebiet im Landkreis München ist die Identität der Toten geklärt. Bei der Toten handelt es sich um eine 34-jährige Deutsche aus München, wie die Polizei in der bayerischen Landeshauptstadt am Dienstag mitteilte. Zuvor war öffentlich mit Lichtbildern nach der Identität der Frau gefahndet worden.

Klimaaktivisten nach Flughafenblockade zu 400.000 Euro Schadenersatz verurteilt

Nach einer Flughafenblockade von Klimaaktivisten hat das Landgericht Hamburg einer auf Schadenersatz klagenden Fluggesellschaft in einem Zivilprozess rund 400.000 Euro zugesprochen. Die von dem Unternehmen verklagten zehn Aktivisten der Gruppierung Letzte Generation haften als Gesamtschuldner gemeinsam unter anderem für Fluggastentschädigungen und entgangenen Gewinn, wie das Gericht in der Hansestadt am Dienstag mitteilte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung ist möglich. (Az. 325 O 168/24)

Vier Millionen Euro bar ausgezahlt: Razzia wegen Schwarzarbeit in Dresden

In Dresden ermitteln die Staatsanwaltschaft und das Hauptzollamt gegen Verantwortliche einer Firma aus dem Garten- und Tiefbau wegen Vorwürfen der Schwarzarbeit. Sie sollen in den Jahren 2021 bis 2024 Beiträge zur Sozialversicherung nicht gezahlt und Lohnsteuer hinterzogen oder dabei geholfen haben, wie die Ermittler am Dienstag mitteilten. Mehrere Vorgänger- und Nachfolgefirmen sowie Subunternehmen sollen dazu genutzt worden sein.

Mann aus Baden-Württemberg verliert mehr als eine Million Euro an Anlagebetrüger

Ein Mann aus Baden-Württemberg hat mehr als eine Million Euro an Anlagebetrüger verloren. Die Polizei nahm Ermittlungen wegen besonders schweren Betrugs auf, wie die Beamten am Dienstag in Ravensburg mitteilten. Demnach war der Senior durch eine Anzeige im Internet auf eine vermeintliche Anlagemöglichkeit aufmerksam geworden. Er überwies zunächst 250 Euro und wurde anschließend von einem vermeintlichen Mitarbeiter kontaktiert.

Textgröße ändern: