The National Times - In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links

In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links


In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links
In Parkgassen von größerem Parkplatz gilt nicht rechts vor links / Foto: © AFP/Archiv

Auf den nur zur Parkplatzsuche dienenden Fahrgassen von Großparkplätzen gilt die standardmäßige Rechts-vor-links-Vorfahrtregel im Straßenverkehr ausdrücklich nicht. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main laut Mitteilung vom Donnerstag in einem Rechtsstreit um einen Verkehrsunfall auf einem Parkplatz eines Baumarkts. Autofahrerinnen und Autofahrer seien dort verpflichtet, defensiv zu fahren und sich stets situationsangepasst gegenseitig zu verständigen. (Az. 17 U 21/22)

Textgröße ändern:

Zwar hatte der Parkplatzbetreiber für den Parkplatz laut OLG die Geltung der Straßenverkehrsordnung angeordnet. Deren Regelungen seien auf öffentlich zugänglichen Privatparkplätzen grundsätzlich auch anwendbar, betonte das Gericht. Allerdings greife die Rechts-vor-links-Vorfahrtregelung nur auf jenen Fahrspuren, die "eindeutig und unmissverständlich Straßencharakter" hätten - also etwa breiter angelegten Zu- und Abfahrten des Parkplatzes.

Auf den von Parkboxen gesäumten sonstigen Fahrgassen, die erkennbar nicht dem fließenden Verkehr dienten und lediglich zur Parkplatzsuche gedacht seien, gelte dies jedoch nicht. Dort gelte vielmehr das "Prinzip der gegenseitigen Rücksichtnahme", betonte das OLG in seinem nicht anfechtbaren Beschluss.

Im vorliegenden Fall war es zwischen zwei Autofahrern an der Kreuzung zweier solcher kleineren Parkgassen zu einem Zusammenstoß gekommen. Diese stritten anschließend um Schadenersatzfragen. Dabei berief sich einer der Beteiligten darauf, dass sein Vorfahrtsrecht von dem anderen missachtet worden sei. Dies sah das OLG anders. Seinem Urteil zufolge müssen sich die Fahrer den Schaden nun exakt teilen, weil ihr Unfallbeitrag als "gleichgewichtig" anzusehen sei.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Neun Tote durch Sprengstoff-Explosion auf Polizeiwache im indischen Teil Kaschmirs

Wenige Tage nach einer Auto-Explosion in Neu Delhi sind bei einer Sprengstoffdetonation im indischen Teil von Kaschmir neun Menschen getötet worden. 31 weitere Menschen wurden bei der Explosion auf einer Polizeiwache in Nowgam verletzt, wie die Polizei am Samstag mitteilte. Der Vorfall habe sich am späten Freitagabend ereignet, sagte der Polizeichef der Region Jammu und Kaschmir, Nalin Prabhat. Es sei beschlagnahmter Sprengstoff explodiert, es sei ein Unfall gewesen.

Als "Tinder Schwindler" bekannter Betrüger aus georgischer Haft entlassen

Der durch die Netflix-Dokumentation "Der Tinder-Schwindler" bekannt gewordene israelische Betrüger Simon Leviev ist nach zwei Monaten aus einem Gefängnis in Georgien entlassen worden. Der 35-Jährige sei ohne jegliche Auflagen freigekommen, nachdem die deutschen Behörden einen Auslieferungsantrag zurückgenommen hätten, sagte seine Anwältin Mariam Kublaschwili am Freitag.

Zwölf Jahre Haft nach tödlichen Schüssen auf Fahrgast von Mietwagen in Düsseldorf

Acht Monate nach tödlichen Schüssen auf den Fahrgast eines Mietwagens in Düsseldorf ist der Täter von Landgericht der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil erging wegen Totschlags in Tateinheit mit einem Verstoß gegen das Waffengesetz, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Zudem wurde die Anordnung der Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haft vorbehalten.

Elektroschrott von Frankreich nach Afrika exportiert: Bewährungsstrafen

Wegen illegalen Exports von umweltgefährdendem Elektroschrott nach Afrika hat ein Gericht sieben Männer aus Mali und Nigeria zu Bewährungs- und Geldstrafen verurteilt. Die Gesamthöhe der Geldstrafen betrage knapp eine Million Euro, teilte die Staatsanwalt am Freitag im nordfranzösischen Rouen mit.

Textgröße ändern: