The National Times - Gericht: Berlin muss Bewerbungsverwahren am Landesamt für Flüchtlinge fortsetzen

Gericht: Berlin muss Bewerbungsverwahren am Landesamt für Flüchtlinge fortsetzen


Gericht: Berlin muss Bewerbungsverwahren am Landesamt für Flüchtlinge fortsetzen
Gericht: Berlin muss Bewerbungsverwahren am Landesamt für Flüchtlinge fortsetzen / Foto: © AFP/Archiv

Das Land Berlin darf das Bewerbungsverfahren für den Chefposten des Landesamts für Flüchtlingsangelegenheiten nicht unterbrechen. Das entschied das Berliner Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren, wie es am Donnerstag in der Hauptstadt mitteilte. Geklagt hatte ein Bewerber oder eine Bewerberin, mit dem oder der bereits ein Auswahlgespräch geführt wurde. Der Eilantrag richtete sich gegen die Unterbrechung.

Textgröße ändern:

Die Stelle der neuen Präsidentin oder des neuen Präsidenten war seit Juli 2024 ausgeschrieben und sollte zum 1. Januar 2025 neu besetzt werden. Im Oktober 2024 fanden Auswahlgespräche mit einigen Bewerbenden statt. Im November brach die zuständige Senatsverwaltung das Stellenbesetzungsverfahren allerdings ab. In einem Vermerk dazu hieß es laut Gericht unter anderem, das Landesamt sei organisatorisch und strategisch neu zu ordnen, weshalb das bisherige Anforderungsprofil nicht mehr den Erfordernissen entspreche und anzupassen sei.

Aus Sicht der Kammer reicht dieser Vermerk aber nicht aus. So benenne dieser "nicht einmal andeutungsweise", welche Änderungen des Anforderungsprofils beabsichtigt seien. Diese seien selbst im gerichtlichen Verfahren nicht weiter konkretisiert worden, hieß es vom Gericht. Ohne die Vorlage konkreter Änderungen der Ausschreibung könne die Kammer aber nicht feststellen, "dass tatsächlich eine wesentliche Änderung des Stellenprofils vorgenommen werden solle und diese Absicht nicht nur vorgeschoben sei."

Es sei aus Sicht der Kammer auch nicht evident, dass die bisherige Ausschreibung überholt sei. Die Absicht, das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten umzugestalten, habe schließlich schon vor der Ausschreibung bestanden.

Die Entscheidung über den Eilantrag fiel bereits am vergangenen Freitag. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.

Q.Marshall--TNT

Empfohlen

Zwei Menschen bei Messerangriff in Solingen lebensgefährlich verletzt

Bei einem Messerangriff im nordrhein-westfälischen Solingen sind zwei Menschen lebensgefährlich verletzt worden. Ein 46-Jähriger habe bei einem Streit auf offener Straße auf einen 48-Jährigen eingestochen, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft Wuppertal am Mittwochabend mit. Ein 52-Jähriger, der bei dem Streit habe schlichten wollen, sei ebenfalls von dem 46-Jährigen mit dem Messer attackiert worden. Die beiden lebensgefährlich verletzten Männer seien ins Krankenhaus gebracht und operiert worden.

Streik im Westjordanland: Palästinenser protestieren gegen Israels Todesstrafe-Gesetz

Im Westjordanland haben am Mittwoch zahlreiche Menschen gegen die vom israelischen Parlament beschlossene Einführung der Todesstrafe für wegen Terrorismusvorwürfen verurteilte Palästinenser protestiert. Viele Geschäfte und öffentliche Einrichtungen in dem Palästinensergebiet blieben am Mittwoch geschlossen, wie AFP-Reporter berichteten. Die Fatah-Partei von Palästinenserpräsident Mahmud Abbas hatte am Dienstag zu einem Generalstreik im Westjordanland aufgerufen.

Tödliche Schüsse auf Polizisten in Saarland: Junger Täter soll in Psychiatrie

Im Prozess um die tödlichen Schüsse auf einen Polizisten im saarländischen Völklingen hat das Landgericht Saarbrücken den Mordvorwurf gegen den Angeklagten fallengelassen. Der zur Tatzeit 18-Jährige sei wegen einer paranoiden Schizophrenie bei den Schüssen schuldunfähig gewesen, urteilte das Gericht am Mittwoch. Der Mann soll nun unbefristet in der Psychiatrie untergebracht werden. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sprach angesichts des Urteils von einem "Schlag ins Gesicht" für alle Polizisten.

Wegen Aufrufen zu Anschlägen auf Politiker: Anklage gegen Reichsbürger erhoben

Wegen der Veröffentlichung von Todeslisten mit Namen von Politikern hat die Bundesanwaltschaft Anklage gegen einen mutmaßlichen Reichsbürger erhoben. Der Beschuldigte habe mindestens seit Mai vergangenen Jahres im Darknet zu Anschlägen auf Menschen des öffentlichen Lebens, Politiker und Amtsträger aufgerufen, erklärte der Generalbundesanwalt am Mittwoch in Karlsruhe.

Textgröße ändern: