The National Times - Verwaltungsgericht kippt Messerverbot gegen 18-jährigen Wuppertaler

Verwaltungsgericht kippt Messerverbot gegen 18-jährigen Wuppertaler


Verwaltungsgericht kippt Messerverbot gegen 18-jährigen Wuppertaler
Verwaltungsgericht kippt Messerverbot gegen 18-jährigen Wuppertaler / Foto: © dpa/AFP/Archiv

Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat ein dreijähriges polizeiliches Messerverbot gegen einen 18-Jährigen für rechtswidrig erklärt. Ein Verbot des Führens von Messern außerhalb der Wohnung könne nicht auf das nordrhein-westfälische Polizeigesetz gestützt werden, entschied das Gericht laut Mitteilung vom Mittwoch. Im einschlägigen Bundeswaffenrecht fehle eine entsprechende Regelung aber. Eine solche könne wiederum nur vom Bund erlassen werden.

Textgröße ändern:

Der junge Mann war in der Vergangenheit laut Gerichtsangaben mehrfach strafrechtlich auffällig geworden. In der Folge verbot die Polizei dem Mann, außerhalb der Wohnung Messer oder andere gefährliche Gegenstände zu tragen. Die Polizei berief sich dabei auf das Landespolizeigesetz.

Mit dem Polizeigesetz könne ein solches Messerverbot aber nicht begründet werden, stellte das Gericht fest. Die Abwehr von Gefahren durch Waffen und Messer sei Zweck des Bundeswaffengesetzes und damit alleinige Aufgabe des Bundesgesetzgebers. Im Waffengesetz fehle eine solche Rechtsgrundlage aber bislang.

Soweit sich das Verbot gegen den 18-Jährigen auf das Führen von Armbrüsten oder Reizstoffsprays bezieht, hat es dem Gericht zufolge jedoch Bestand. Für diese Waffen gebe es eine entsprechende Rechtsnorm im Bundeswaffengesetz. Ein solches Verbot sei im Fall des 18-Jährigen zur Verhütung von Gefahren auch geboten, erklärte das Gericht weiter.

Der junge Mann war in den vergangenen zwei Jahren zwar nicht mehr aktenkundig geworden, zuvor hatte er jedoch im Verdacht gestanden, an Gewaltdelikten beteiligt gewesen zu sein. Dazu zählten eine versuchte räuberische Erpressung mit einem Messer, der unerlaubte Besitz einer Schreckschusspistole sowie der Wurf eines Feuerwerkskörpers in ein vollbesetztes Klassenzimmer. Gegen das Urteil ist Berufung möglich.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beschuldigt Ex-Machthaber Gaddafi

Im Berufungsverfahren um libysche Wahlkampfgelder hat Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy den verstorbenen libyschen Machthaber Muammar Gaddafi beschuldigt, die Vorwürfe gegen ihn selbst in die Welt gesetzt zu haben. Gaddafi habe aus "Hass" gehandelt, weil er nicht ertragen habe, dass Sarkozy zum Sturz der libyschen Führung beigetragen habe, sagte der ehemalige französische Präsident am Mittwoch vor Gericht. "Ich war der Erste, der den Nationalen Übergangsrat (der libyschen Aufständischen) anerkannt hatte. Das war eine schlimme Beleidigung für Gaddafi", betonte er.

Nach tödlichem Autorennen: Kosovare darf ausgewiesen werden

Nach einem tödlichen Autorennen in Nordrhein-Westfalen darf ein verurteilter Mann aus dem Kosovo aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des Manns ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Mann hatte bei dem illegalen Autorennen an Ostern 2019 in Moers den Tod einer 43-jährige Frau verursacht. Er wurde später zu fünf Jahren Haft verurteilt.

25-Jähriger stirbt nach Messerangriff in Hessen - Jugendlicher verdächtig

Rund einen Monat nach einem Messerangriff im hessischen Hanau ist ein 25-Jähriger an seinen schweren Verletzungen gestorben. Der Mann lag zuvor mehrere Wochen im Koma, wie die Polizei in Offenbach am Mittwoch mitteilte. Ende März sei er dann gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen eines Tötungsdelikts.

Zwei Franzosen nach jahrelanger Haft im Iran wieder zuhause

Ein mehr als drei Jahre im Iran inhaftiertes Paar aus Frankreich ist wieder frei und am Mittwoch in die Heimat zurückgekehrt. Cécile Kohler und Jacques Paris wurden am Morgen am Pariser Flughafen Charles-de-Gaulle von Mitarbeitern des Krisenstabs des französischen Außenministeriums in Empfang genommen und trafen anschließend ihre Familien. Präsident Emmanuel Macron empfing sie später im Garten des Elysée-Palastes.

Textgröße ändern: