The National Times - Karlsruhe kippt Altersgrenze: Nebenberufliche Notare dürfen mit 70 weitermachen

Karlsruhe kippt Altersgrenze: Nebenberufliche Notare dürfen mit 70 weitermachen


Karlsruhe kippt Altersgrenze: Nebenberufliche Notare dürfen mit 70 weitermachen

Bei Bewerbermangel braucht es keine fixe Altersgrenze mehr: Ein Notar aus Nordrhein-Westfalen ist vor dem Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen den verpflichtenden Eintritt in den Ruhestand mit 70 vorgegangen. Karlsruhe entschied am Dienstag, dass die Altersgrenze für nebenberufliche Notare, die sogenannten Altersnotare, mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Angesichts des Bewerbermangels in dem Bereich sei sie nicht mehr gerechtfertigt. (Az. 1 BvR 1796/23)

Textgröße ändern:

Anwaltsnotare sind Rechtsanwälte, die mit einer Zusatzqualifikation auch als Notare arbeiten. Ob es in einem Ort Anwaltsnotare oder hauptberufliche Nurnotare gibt, hängt vom Bundesland ab. Der Bundesnotarkammer zufolge arbeiten in Deutschland derzeit 1700 hauptberufliche und 4646 nebenberufliche Notarinnen und Notare.

An das Verfassungsgericht wandte sich ein 1953 geborener Anwaltsnotar aus Nordrhein-Westfalen, der im November 2023 die Altersgrenze von 70 Jahren erreichte. Die entsprechende Regelung in der Bundesnotarordnung wurde 1991 eingeführt. Damals gab es sehr viele Bewerberinnen und Bewerber für die Stellen. Mit der Altersgrenze sollten die beruflichen Chancen zwischen den Generationen gerecht verteilt werden und auch Jüngere die Chance bekommen, den Beruf auszuüben.

Im Bereich des Anwaltsnotariats veränderte sich die Lage aber inzwischen, wie das Gericht ausführte. In vielen Regionen herrsche ein Mangel an Bewerbern für das Anwaltsnotariat. Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die Voraussetzungen erfüllten, kämen zum Zug - trotzdem blieben Stellen unbesetzt. Diese Entwicklung habe sich in den vergangenen Jahren verfestigt, und es sei keine Trendumkehr in Sicht.

Der Eingriff in die Berufsfreiheit, den der zwangsweise Eintritt in den Ruhestand darstellt, ist darum nicht mehr verhältnismäßig. Die Regelung gilt noch bis Ende Juni 2026 weiter, damit keine kurzfristigen Probleme entstehen. Sowohl Notarinnen und Notare selbst als auch die Landesjustizverwaltungen sollen sich an die neue Lage anpassen können.

Bis Ende Juni muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen. Anwaltsnotare, die aufgrund der bisherigen Regelung aus dem Beruf ausschieden, können sich dann neu bewerben. Für Nurnotare bleibt die Altersgrenze dagegen bestehen, weil es in dem Bereich mehr Bewerber als Stellen gibt.

Das Gericht erklärte, dass eine Begrenzung auch für nebenberufliche Notare durchaus möglich sei - etwa nur für bestimmte Regionen, ab einem höheren Älter oder bei schwindender Leistungsfähigkeit. Es verwies auch darauf, dass der Alterungsprozess "stark individuell geprägt" sei.

Der Anwalt des Notars, Gregor Thüsing, sprach in Karlsruhe von einer "mutigen und klugen" Entscheidung. "Jemand, der älter ist und arbeiten kann, soll auch arbeiten können, wenn er gebraucht wird", sagte er. Das Gericht habe deutlich gemacht, dass "Stereotype von Alter" nicht überzeugten.

Ähnlich äußerte sich die Antidiskriminierungsbeauftragte der Bundesregierung, Ferda Ataman. "Pauschale Altersgrenzen im Arbeitsleben müssen nun generell auf den Prüfstand", erklärte sie. "Wenn man mit 70 Jahren als Bundeskanzler für 83 Millionen Menschen Verantwortung tragen kann, dann kann man auch mit 70 als Notar arbeiten."

S.Ross--TNT

Empfohlen

Zwei Männer sollen 47-Jährigen in Schrebergarten in Hessen getötet haben - Festnahme

Zwei Männer sollen in einem Schrebergarten in Hessen einen 47-Jährigen getötet haben. Sie wurden festgenommen, wie die Polizei in Wiesbaden am Dienstag mitteilte. Ihnen wird gemeinschaftlicher Totschlag vorgeworfen.

NGO: Schon mindestens 1000 Hinrichtungen im Iran seit Jahresbeginn

Im Iran sind nach Angaben von Menschenrechtlern seit Jahresbeginn bereits mindestens 1000 Todesurteile vollstreckt worden. Allein in der vergangenen Woche seien mindestens 64 Menschen in dem Land hingerichtet worden, erklärte die in Norwegen ansässige Menschenrechtsgruppe Iran Human Rights (IHR) am Dienstag. Dies entspreche einem Durchschnitt von mehr als neun Exekutionen pro Tag. IHR sprach von einer "Massentötungskampagne".

Baden-Württemberg: Anklage gegen Autofahrer nach schwerem Unfall mit drei Toten

Rund ein halbes Jahr nach einem schweren Unfall mit drei Toten und drei Schwerverletzten in Baden-Württemberg hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den mutmaßlichen Verursacher erhoben. Dem 33-Jährigen würden fahrlässige Tötung, fahrlässige Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft Hechingen am Dienstag mit.

Nach tödlichem Autorennen in Ludwigsburg: Anklage wegen Mordes erhoben

Ein halbes Jahr nach einem tödlichen Autorennen in Ludwigsburg in Baden-Württemberg hat die Stuttgarter Staatsanwaltschaft Anklage wegen Mordes erhoben. Angeklagt sind zwei Brüder im Alter von 32 und 35 Jahren sowie ihr 25 Jahre alter Cousin, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Die Männer sollen am 20. März durch die Ludwigsburger Innenstadt gerast sein. Dabei kamen zwei unbeteiligte Frauen ums Leben.

Textgröße ändern: