The National Times - Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare

Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare


Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare
Bundesverfassungsgericht kippt Altersgrenze für nebenberufliche Notare / Foto: © AFP/Archiv

Die feste Altersgrenze von 70 Jahren für nebenberufliche Notare ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag und begründete sein Urteil unter anderem mit dem Mangel an Bewerbern für dieses sogenannte Anwaltsnotariat. Anwaltsnotare sind Rechtsanwälte, die mit einer Zusatzqualifikation auch als Notare arbeiten; je nach Bundesland gibt es haupt- oder nebenberufliche Notare. (Az. 1 BvR 1796/23)

Textgröße ändern:

An das Verfassungsgericht wandte sich ein früherer Notar aus Nordrhein-Westfalen, der die Altersgrenze überschritten hat. Der Fall wurde schon vor mehreren Gerichten verhandelt. Vor dem Oberlandesgericht Köln und dem Bundesgerichtshof hatte der Notar keinen Erfolg, vor dem Bundesverfassungsgericht nun schon.

Dieses entschied, dass die entsprechenden Regelungen in der Bundesnotarordnung verfassungswidrig sind. Das gilt aber nur für Anwaltsnotare, nicht für hauptberufliche Notare, die sogenannten Nurnotare. Es handelt sich um einen Eingriff in die Berufsfreiheit, wie das Gericht ausführte. Bei Anwaltsnotaren sei er nicht mehr gerechtfertigt.

Die Regelung hat das Ziel, die beruflichen Chancen zwischen den Generationen gerecht zu verteilen. Zur Zeit ihrer Einführung 1991 gab es zu viele Bewerber für die Stellen. Es sollten auch Jüngere die Chance bekommen, den Beruf auszuüben.

Inzwischen besteht aber in vielen Regionen ein Mangel an Bewerbern für das Anwaltsnotariat. Darum sei die Regelung nicht mehr verhältnismäßig, entschied das Gericht. Sie gilt noch bis zum 30. Juni 2026. Bis dahin muss der Gesetzgeber eine Neuregelung schaffen.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beschuldigt Ex-Machthaber Gaddafi

Im Berufungsverfahren um libysche Wahlkampfgelder hat Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy den verstorbenen libyschen Machthaber Muammar Gaddafi beschuldigt, die Vorwürfe gegen ihn selbst in die Welt gesetzt zu haben. Gaddafi habe aus "Hass" gehandelt, weil er nicht ertragen habe, dass Sarkozy zum Sturz der libyschen Führung beigetragen habe, sagte der ehemalige französische Präsident am Mittwoch vor Gericht. "Ich war der Erste, der den Nationalen Übergangsrat (der libyschen Aufständischen) anerkannt hatte. Das war eine schlimme Beleidigung für Gaddafi", betonte er.

Nach tödlichem Autorennen: Kosovare darf ausgewiesen werden

Nach einem tödlichen Autorennen in Nordrhein-Westfalen darf ein verurteilter Mann aus dem Kosovo aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des Manns ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Mann hatte bei dem illegalen Autorennen an Ostern 2019 in Moers den Tod einer 43-jährige Frau verursacht. Er wurde später zu fünf Jahren Haft verurteilt.

25-Jähriger stirbt nach Messerangriff in Hessen - Jugendlicher verdächtig

Rund einen Monat nach einem Messerangriff im hessischen Hanau ist ein 25-Jähriger an seinen schweren Verletzungen gestorben. Der Mann lag zuvor mehrere Wochen im Koma, wie die Polizei in Offenbach am Mittwoch mitteilte. Ende März sei er dann gestorben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen eines Tötungsdelikts.

Zwei Franzosen nach jahrelanger Haft im Iran wieder zuhause

Ein mehr als drei Jahre im Iran inhaftiertes Paar aus Frankreich ist wieder frei und am Mittwoch in die Heimat zurückgekehrt. Cécile Kohler und Jacques Paris wurden am Morgen am Pariser Flughafen Charles-de-Gaulle von Mitarbeitern des Krisenstabs des französischen Außenministeriums in Empfang genommen und trafen anschließend ihre Familien. Präsident Emmanuel Macron empfing sie später im Garten des Elysée-Palastes.

Textgröße ändern: