The National Times - Corona-Impfpflicht in Gesundheitssektor: Pflegehelferin scheitert vor Gericht

Corona-Impfpflicht in Gesundheitssektor: Pflegehelferin scheitert vor Gericht


Corona-Impfpflicht in Gesundheitssektor: Pflegehelferin scheitert vor Gericht
Corona-Impfpflicht in Gesundheitssektor: Pflegehelferin scheitert vor Gericht / Foto: © AFP/Archiv

In einem Prozess um die Impfpflicht im Gesundheitssektor während der Coronapandemie ist eine Pflegehelferin vor dem Verwaltungsgericht Osnabrück gescheitert. Das Gericht wies die Klage der Frau gegen ein damals von den Behörden gegen sie verhängtes temporäres Tätigkeitsverbot nach Angaben vom Dienstag als unbegründet ab. Die Regelung sei laut Bundesverfassungsgericht zur fraglichen Zeit im Jahr 2022 verfassungsgemäß gewesen. Dies sei "prozessual bindend". (Az. 3 A 224/22)

Textgröße ändern:

Das Verwaltungsgericht selbst hatte das Verfassungsgericht angerufen, weil es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des entsprechenden Passage im damaligen Infektionsschutzgesetz hatte. Das Verfassungsgericht wies die Frage aber im Januar als unzulässig ab und bestätigte eine frühere Grundsatzeinstufung der Impfpflicht als verfassungsgemäß. Das Osnabrücker Gericht habe seine Position nicht ausreichend begründet und keine Feststellungen dazu getroffen, wie die Wissenschaft die Situation im Jahr 2022 beurteilt haben, erklärte es damals.

Während der Coronapandemie hatte der Gesetzgeber zeitweise eine Impflicht für Beschäftigte im Gesundheits- und Pflegebereich eingeführt. Die Maßnahme war seinerzeit stark umstritten. Die Impfpflicht gilt seit Ende 2023 nicht mehr.

Die vor dem Verwaltungsgericht klagende Pflegehelferin wurde Ende 2022 mit einem vorübergehenden Tätigkeits- und Betretungsverbot für ihre Einrichtung belegt, weil sie entgegen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen keinen Impf- oder Genesenennachweis vorlegte. Später verklagte sie dafür den Landkreis Osnabrück. Die Frau arbeitete in einem Krankenhaus in Quakenbrück.

Laut Urteil wandten die zuständigen Behörden das Infektionsschutzgesetz im Fall der Klägerin rechtsfehlerfrei an. Ermessensfehler seien nicht erkennbar, erklärte das Verwaltungsgericht. Die Frau habe die erforderlichen Nachweise nicht innerhalb angemessener Frist vorgelegt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann sich an das niedersächsische Oberverwaltungsgericht in Lüneburg wenden.

I.Paterson--TNT

Empfohlen

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und mehrere Schwerverletzte in Bayern

Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 96 in Oberbayern sind zwei Passagiere getötet und mehrere weitere schwer verletzt worden. Das mit 35 Menschen besetzte Fahrzeug kam am Sonntagmorgen bei Landsberg am Lech von der Autobahn ab und kippte auf die Seite, wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte. Gegen den 40-jährigen Busfahrer wurde ein Verfahren wegen des Verdachts fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr eingeleitet.

Tödliche Attacke auf Frau in Hessen: Ehemann nach Großfahndung gefasst

Im hessischen Obertshausen ist eine 51-Jährige bei einer mutmaßlich von ihrem Ehemann verübten Attacke tödlich verletzt worden. Einsatzkräfte nahmen den zunächst flüchtigen 57-Jährigen noch in der Nacht zu Sonntag nach einer Großfahndung im nahegelegenen Klein-Krotzenburg fest, wie Staatsanwaltschaft und Polizei in Offenbach mitteilten. Er leistete demnach keinen Widerstand.

Papst Leo XIV. in Frankreich: Große Messen und Gespräch mit Missbrauchsopfern

Messfeiern im Großformat und persönliche Treffen mit Missbrauchsopfern: Papst Leo XIV. hat bei seinem Besuch in Frankreich viel Zuspruch erhalten und zugleich Missstände innerhalb der katholischen Kirche thematisiert. Nach einem begeisterten Empfang des Papstes in Paris, wo am Samstag 800.000 Menschen zu einer Messe auf der Place de la Concorde und den Champs-Elysées kamen, sprach Leo XIV. am Sonntag im Pilgerort Lourdes die "schmerzhafte Wunde" des Missbrauchs in Pfarreien und katholischen Schulen an.

Textgröße ändern: