The National Times - Gericht: Weitere Abmahnungen von Mitarbeitern von Freier Universität Berlin nicht rechtens

Gericht: Weitere Abmahnungen von Mitarbeitern von Freier Universität Berlin nicht rechtens


Gericht: Weitere Abmahnungen von Mitarbeitern von Freier Universität Berlin nicht rechtens
Gericht: Weitere Abmahnungen von Mitarbeitern von Freier Universität Berlin nicht rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Das Arbeitsgericht Berlin hat zwei weitere Abmahnungen von Mitarbeitern der Freien Universität (FU) wegen eines Aufrufs zu einem Aktionstag für unrechtmäßig erklärt. Das teilte das Landesarbeitsgericht in der Bundeshauptstadt am Dienstag mit. Der Vorstand einer Betriebsgruppe der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hatte den Aufruf Ende Januar auf der Webseite der Gruppe veröffentlicht. Darin wurde der Universität tarifwidriges, mitbestimmungsfeindliches und antidemokratisches Verhalten vorgeworfen.

Textgröße ändern:

Weiter hieß es darin, dass die Universität damit den Rechtsruck fördere. Die Verdi-Betriebsgruppe rief dazu auf, sich an einem Aktionstag unter anderem gegen die AfD zu beteiligen. Gegen die neuen Urteile legte die Universität Berufung ein.

Bereits im Mai hatte das Arbeitsgericht die Abmahnung eines Mitarbeiters der FU wegen des Aufrufs für unrechtmäßig erklärt. Damals hieß es, es handle sich bei den Äußerungen in dem Aufruf um Werturteile, welche die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten. Auch dagegen legte die Universität Berufung ein. Ein Termin für die mündliche Verhandlung wurde für Januar angesetzt.

Im Dezember wiederum hatte eine andere Kammer des Arbeitsgerichts ein gegenteiliges Urteil gefällt. In diesem Fall entschied das Berliner Arbeitsgericht, dass die Abmahnung rechtens war, weil es sich bei dem Aufruf um Schmähkritik handelte.

Wie das Landesarbeitsgericht nun mitteilte, hob es die Abmahnung mittlerweile in der Berufung auf. Das Gericht sah in dem Aufruf der Beschäftigten demnach "keine unrichtigen Tatsachen" angegeben. Nach den Feststellungen hatte die Universität tatsächlich Reinigungsarbeiten ausgegliedert, die unter schlechtere Tarifbedingungen fielen.

Zudem habe die Hochschule tarifliche Zuschläge nicht oder verspätet gezahlt und die Verletzung von Mitbestimmungsrechten eingeräumt. Die Grenze zur unzulässigen Schmähkritik sei nicht überschritten worden, hieß es. Die Äußerungen seien polemisch, aber nicht anlasslos und nicht auf persönliche Kränkung gerichtet.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

15 Jahre Haft für "Ketamin-Queen" nach Drogentod von "Friends"-Darsteller Perry

Zweieinhalb Jahre nach dem Drogentod des US-Schauspielers Matthew Perry hat ein kalifornisches Gericht dessen frühere Dealerin am Mittwoch zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die als "Ketamin-Queen" bekannt gewordene 42-jährige Jasveen Sangha hatte eingeräumt, Perry mit der tödlichen Dosis des Betäubungsmittels Ketamin versorgt zu haben.

Fast 200 Festnahmen nach Schusswechsel vor israelischem Konsulat in Istanbul

Nach dem Schusswechsel vor dem israelischen Konsulat in Istanbul am Dienstag haben türkische Sicherheitskräfte nach eigenen Angaben am Mittwoch fast 200 Verdächtige festgenommen. Justizminister Akin Gürlek sprach im Onlinedienst X von einer "zeitgleichen Operation in 34 Provinzen gegen die Terrororganisation Daesh" - die arabische Abkürzung für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Die Zahl der Festgenommenen gab er mit 198 an.

Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beschuldigt Ex-Machthaber Gaddafi

Im Berufungsverfahren um libysche Wahlkampfgelder hat Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy den verstorbenen libyschen Machthaber Muammar Gaddafi beschuldigt, die Vorwürfe gegen ihn selbst in die Welt gesetzt zu haben. Gaddafi habe aus "Hass" gehandelt, weil er nicht ertragen habe, dass Sarkozy zum Sturz der libyschen Führung beigetragen habe, sagte der ehemalige französische Präsident am Mittwoch vor Gericht. "Ich war der Erste, der den Nationalen Übergangsrat (der libyschen Aufständischen) anerkannt hatte. Das war eine schlimme Beleidigung für Gaddafi", betonte er.

Nach tödlichem Autorennen: Kosovare darf ausgewiesen werden

Nach einem tödlichen Autorennen in Nordrhein-Westfalen darf ein verurteilter Mann aus dem Kosovo aus Deutschland ausgewiesen werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage des Manns ab, wie das Gericht am Mittwoch mitteilte. Der Mann hatte bei dem illegalen Autorennen an Ostern 2019 in Moers den Tod einer 43-jährige Frau verursacht. Er wurde später zu fünf Jahren Haft verurteilt.

Textgröße ändern: