The National Times - Politikerinnen beleidigt: Youtuber scheitert mit Beschwerde gegen Verurteilung

Politikerinnen beleidigt: Youtuber scheitert mit Beschwerde gegen Verurteilung


Politikerinnen beleidigt: Youtuber scheitert mit Beschwerde gegen Verurteilung
Politikerinnen beleidigt: Youtuber scheitert mit Beschwerde gegen Verurteilung / Foto: © AFP/Archiv

Ein wegen der Beleidigung von Politikerinnen verurteilter rechter Youtuber ist mit einer Beschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Weder eine mögliche Verletzung der Kunstfreiheit noch der Meinungsfreiheit werde deutlich gemacht, begründete Karlsruhe am Donnerstag seine Entscheidung. Der Influencer, dessen Kanal etwa 600.000 Abonnenten hat, veröffentlichte drei Videos mit teils unflätigen Beschimpfungen. (Az. 1 BvR 2721/24)

Textgröße ändern:

Das Amtsgericht im nordrhein-westfälischen Detmold verurteilte ihn im Oktober 2023 wegen Beleidigung in drei Fällen zu einer Geldstrafe von 11.000 Euro. Seine Berufung vor dem Landgericht und die Revision vor dem Oberlandesgericht Hamm hatten keinen Erfolg.

Das Landgericht ordnete die Äußerungen als Schmähkritik ein. Eine Schmähkritik ist eine besonders diffamierende, herabwürdigende Beleidigung, bei der es nicht mehr um die Sache geht. Sie ist nicht von der Meinungsfreiheit geschützt. Von der Kunstfreiheit seien die Videos auch nicht geschützt, entschied das Landgericht. Selbst wenn Kunst- und Meinungsfreiheit hier gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Politikerinnen abgewogen würden, wiege dieses schwerer.

Der Youtuber wandte sich an das Verfassungsgericht und beklagte, dass sein Grundrecht auf Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit verletzt worden sei. Die Äußerungen in den Videos seien zu Unrecht als Schmähkritik eingestuft worden, argumentierte er. Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde aber nun nicht zur Entscheidung an, da sie unzulässig war.

Die Beschwerde des Influencers mache nicht deutlich, dass das Landgericht fälschlicherweise von einer Schmähkritik ausging. Sie habe sich auch nicht genügend mit dem Bezug zur Kunstfreiheit auseinandergesetzt, erklärte das Verfassungsgericht - oder damit, dass das Landgericht darüber nachdachte, wie schwer Kunst- und Meinungsfreiheit hier im Vergleich zum Persönlichkeitsrecht wiegen.

C.Stevenson--TNT

Empfohlen

Nahe Bahngleisen gefundene Frau aus Darmstadt starb an Stichverletzungen

Einen Tag nach dem Fund einer Frauenleiche in Darmstadt steht fest, dass die Frau durch Stiche und Schnitte getötet wurde. Die Ermittler gehen von einem Gewaltverbrechen aus, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstag auf Basis eines vorläufigen Obduktionsergebnisses mitteilten. Eine Mordkommission wurde eingerichtet.

Düsseldorf: Frühere Kämpfer von Dschihadistenmiliz IS zu Haftstrafen verurteilt

Zwei frühere Kämpfer der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) sind in Düsseldorf zu Haftstrafen von sechs und sieben Jahren verurteilt worden. Das Oberlandesgericht in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt sprach sie nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung für schuldig.

Kriegsverbrechen in Syrien: Mutmaßliche IS-Mitglieder in Baden-Württemberg gefasst

Ermittler haben in Baden-Württemberg zwei mutmaßliche frühere Mitglieder der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) festgenommen. Die beiden Männer sollen sich während des Bürgerkriegs in Syrien im Jahr 2014 dem IS angeschlossen und Kriegsverbrechen begangen haben, wie die Bundesanwaltschaft am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Einer von ihnen erschoss demnach selbst einen Gefangenen.

Polizeibeauftragter Grötsch hält Grenzkontrollen für nicht mehr lange leistbar

Der Polizeibeauftragte des Bundestags, Uli Grötsch (SPD), hält die Kontrollen an den deutschen Grenzen in der aktuellen Form für nicht mehr lange aufrechtzuerhalten. "Die Bundesbereitschaftspolizei, so mein Eindruck, ist hart an der Belastungsgrenze", sagte Grötsch dem "Spiegel" laut Vorabmeldung vom Donnerstag. "Die Entwicklung der Überstunden zeigt eine steile Kurve nach oben." Laut Grötsch kommen andere Aufgaben oftmals zu kurz, etwa die Überwachung von Messerverbotszonen an Bahnhöfen oder Fortbildungen.

Textgröße ändern: