The National Times - Israels Polizei soll wichtigen Zeugen im Prozess gegen Netanjahu ausspioniert haben

Israels Polizei soll wichtigen Zeugen im Prozess gegen Netanjahu ausspioniert haben


Israels Polizei soll wichtigen Zeugen im Prozess gegen Netanjahu ausspioniert haben
Israels Polizei soll wichtigen Zeugen im Prozess gegen Netanjahu ausspioniert haben

In Israel soll die Polizei Berichten zufolge einen wichtigen Zeugen im Prozess gegen den ehemaligen Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu ausspioniert haben. In einer vom Nachrichtensender Channel 12 am Mittwochabend ausgestrahlten Aufnahme ist zu hören, wie die Polizei angeblich das Abhören des Telefons von Schlomo Filber, einem ehemaligen Netanjahu-Vertrauten, diskutiert. Die Polizei äußerte sich nicht zu den Aufnahmen.

Textgröße ändern:

Die israelische Polizei teilte aber mit, sie werde "vollständig und transparent" mit einer vom Generalstaatsanwalt eingesetzten Ermittlungsgruppe zusammenarbeiten, die den möglichen Missbrauch von Spionagesoftware durch die Polizei untersucht.

Netanjahu, der von 2009 bis vergangenes Jahr Ministerpräsident Israels war, wird der Bestechung, des Betrugs und der Untreue beschuldigt. Er bestreitet die Vorwürfe. Es wird erwartet, dass sein Prozess noch mehrere Monate dauern wird, Berufungsverfahren könnten Jahre dauern.

Filber, der Kronzeuge in dem Prozess gegen Netanjahu ist, war auf Anfrage von AFP nicht zu einem Gespräch bereit. Auf Twitter scherzte er jedoch: "Meine Frau sagte: 'Endlich hört dir mal jemand zu.'"

Netanjahu nannte die Enthüllungen über die mutmaßliche Spionage gegen Filber ein "Erdbeben". Polizeiermittler hätten "sich illegal in Telefone gehackt, um einen mächtigen rechtsgerichteten Ministerpräsidenten zu stürzen", twitterte er.

Israelische Medien berichteten zuletzt, dass Netanjahu mit dem Generalstaatsanwalt über einen Deal verhandelt, der das Eingeständnis einer "moralischen Verwerflichkeit" beinhaltet. Ein solches Vergehen würde ein siebenjähriges Verbot der politischen Tätigkeit nach sich ziehen. Netanjahu dementierte die Berichte jedoch.

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Macron sieht weiteren "riskanten" Protest-Samstag voraus

Nach den gewalttätigen Protesten in Frankreich sollen für den kommenden Samstag angekündigte neue Demonstrationen nach den Worten von Präsident Emmanuel Macron aus den Innenstädten herausgehalten werden. Der kommende Samstag sei erneut "riskant", sagte Macron am Montag bei einem Besuch in Marseille mit Blick auf die Proteste. Geschäfte sollten geschützt und die "Ruhe" aufrecht erhalten werden. Von den Gewerkschaften angekündigte Protestmärsche sollten daher außerhalb der Stadtzentren stattfinden.

Geplante Jugendproteste: Warnungen vor Gewalt - und Verständnis für Anliegen

Frankreich als abschreckendes Beispiel: Die geplanten bundesweiten Jugendproteste am kommenden Samstag nähren in Deutschland die Sorge vor einer Unterwanderung durch extremistische Kräfte. Innenpolitiker von Union und SPD verwiesen am Montag auf die Ausschreitungen in Frankreich und anderen europäischen Ländern. Verständnis für die Anliegen junger Menschen zeigten Politikerinnen von Grünen und Linken.

Nach Kollision in Bremerhaven: Ermittlungen gegen Kapitän von Kreuzfahrtschiff

Nach der Kollision eines Kreuzfahrtschiffes beim Auslaufen in Bremerhaven wird gegen den Kapitän ermittelt. Es sei ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet worden, bestätigte ein Polizeisprecher am Montag in Bremen. Geprüft werde, ob der Kapitän gegen die Sorgfaltspflicht verstoßen habe. Zuerst hatte der Sender RTL berichtet.

Wahlplakat mit Hitlergruß: Urteil gegen Brandenburger AfD-Abgeordneten rechtskräftig

Das Urteil gegen einen Brandenburger AfD-Landtagsabgeordneten wegen eines Hitlergrußes auf einem Wahlplakat ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt an der Oder vom Februar dieses Jahres, wie der BGH am Montag in Karlsruhe mitteilte. Die Überprüfung des Urteils durch den für Staatsschutzstrafsachen zuständigen Strafsenat habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben, hieß es.

Textgröße ändern: