The National Times - Gericht: Psychisch kranker Straftäter darf vorerst nicht abgeschoben werden

Gericht: Psychisch kranker Straftäter darf vorerst nicht abgeschoben werden


Gericht: Psychisch kranker Straftäter darf vorerst nicht abgeschoben werden
Gericht: Psychisch kranker Straftäter darf vorerst nicht abgeschoben werden / Foto: © AFP/Archiv

Ein ausreisepflichtiger Sexualstraftäter aus Moers darf vorläufig nicht in die Türkei abgeschoben werden. Das entschied das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster laut Mitteilung am Dienstag. Demnach ist der Mann psychisch schwer krank und nicht in der Lage, für sich selbst zu sorgen. Laut Gerichtsangaben fehlen ausreichende Vorkehrungen für die medizinische Versorgung des Manns nach seiner Ankunft in der Türkei.

Textgröße ändern:

Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden, dass der Mann trotz seines Gesundheitszustands abgeschoben werden dürfe. Die Stadt Moers hatte den Angaben zufolge zugesichert, den Mann ärztlich zu begleiten und in der Türkei in fachärztliche Betreuung zu übergeben.

Diese Zusagen seien jedoch nicht ausreichend abgesichert, entschied das OVG nun. Insbesondere fehle es an einer Absicherung für eine möglicherweise nötige Zwangseinweisung des Manns durch türkische Behörden. Das OVG gab damit der Beschwerde des Manns teilweise statt.

Die Ausweisung an sich bleibe aber aufgrund eines besonderen öffentlichen Interesses rechtmäßig, befand das OVG weiter. Es liege jedoch vorerst ein sogenanntes Abschiebungshindernis vor. Der Beschluss ist unanfechtbar.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: