The National Times - Patientin für Schmuck ermordet: Hafturteil gegen Krankenschwester rechtskräftig

Patientin für Schmuck ermordet: Hafturteil gegen Krankenschwester rechtskräftig


Patientin für Schmuck ermordet: Hafturteil gegen Krankenschwester rechtskräftig
Patientin für Schmuck ermordet: Hafturteil gegen Krankenschwester rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Eine früher an einer bayerischen Klinik tätige Krankenschwester muss ins Gefängnis, weil sie eine Patientin ermordete und drei weitere Patienten zu ermorden versuchte, um ihnen Wertgegenstände zu stehlen. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Regensburg vom Oktober, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte eine lebenslange Haftstrafe gegen die Frau verhängt. (Az. 6 StR 237/25)

Textgröße ändern:

Es sprach sie unter anderem wegen Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge und dreifachen Mordversuchs schuldig. Dem Urteil zufolge hatte die Krankenschwester insgesamt vier Menschen betäubt und ihnen Schmuck und andere Wertgegenstände weggenommen.

Das erste Opfer, eine 65-Jährige, erlitt einen Herzstillstand und als Folge daraus eine Hirnschädigung und starb. Die anderen Patienten überlebten.

Die Krankenschwester wandte sich an den BGH, um das Urteil überprüfen zu lassen. Dieser fand keine Rechtsfehler, das Regensburger Urteil wurde rechtskräftig.

F.Harris--TNT

Empfohlen

Streit um AfD-Bundesgeschäftsstelle: Keine Einigung zwischen Partei und Vermieter

Im Streit um die Nutzung einer Berliner Immobilie durch die AfD als Bundesgeschäftsstelle ist bei einem Gerichtstermin am Freitag keine Einigung erzielt worden. Das Berliner Landgericht erklärte die Güteverhandlung zwischen Vertretern der Partei und des österreichischen Vermieters für gescheitert. Richter Burkhard Niebisch kündigte für Freitag kommender Woche eine Entscheidung darüber an, inwiefern die außerordentliche Kündigung rechtens war.

Unfall zwischen Krankenfahrstuhl und Auto: 60-Jähriger stirbt in Wilhelmshaven

In Wilhelmshaven ist der Fahrer eines Krankenfahrstuhls von einem Auto erfasst und tödlich verletzt worden. Wie die Polizei in der niedersächsischen Stadt am Freitag mitteilte, überschlugen sich beide Fahrzeuge nach der Kollision auf einer Straße mehrfach und landeten in einem wassergefüllten Graben. Der 60-jährige Fahrer des Krankenfahrtstuhls starb noch an der Unglücksstelle.

Kurioser versuchter Auftragsmord in Berlin: Staatsanwaltschaft klagt 36-Jährige an

Eine Frau aus Berlin ist wegen eines kuriosen versuchten Auftragsmords an ihrem getrennt von ihr lebenden Ehemann angeklagt worden. Die 36-Jährige soll die Mutter einer Schulfreundin der Tochter ihres Manns für dessen Tötung angeheuert haben, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag mitteilte. Die Mutter der Schulfreundin ließ sich demnach eine Anzahlung von 1800 Euro geben, wollte den Mord aber nie ausführen. Dafür wurde sie bereits wegen Betrugs verurteilt.

Gericht: Kassen müssen nicht für therapeutischen Anzug mit Elektroden zahlen

Die gesetzliche Krankenversicherung muss Versicherten keinen sogenannten Neuromodulationsanzug zur Therapie von Muskelerkrankungen und Schmerzen bezahlen. Das entschied das sächsische Landessozialgericht (LSG) in einem am Freitag in Dresden veröffentlichten Urteil im Fall einer an Lähmungen und Spastik leidenden Klägerin. (L 1 KR 151/24)

Textgröße ändern: