The National Times - 19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig

19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig


19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig
19-Jähriger ersticht Exfreundin: Bayreuther Hafturteil rechtskräftig / Foto: © AFP/Archiv

Mehr als ein Jahr nach der Ermordung seiner 18 Jahre alten Exfreundin in deren Elternhaus in Bayern ist ein junger Mann rechtskräftig zu 14 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe verwarf die Revision des Angeklagten als unbegründet, wie das Landgericht Bayreuth am Dienstag mitteilte. Das Landgericht hatte die Strafe im November verhängt.

Textgröße ändern:

Das Gericht verurteilte den damals 19-jährigen Leon D. trotz seines Alters nach Erwachsenenstrafrecht statt nach dem milderen Jugendstrafrecht. Dass er anstelle einer bei Mord üblichen lebenslangen Haftstrafe eine zeitliche begrenzte Strafe erhielt, erklärt sich mit einer Regelung für nach Erwachsenenstrafrecht verurteilte Heranwachsende, die für Mord zwischen zehn und 15 Jahren Haft vorsieht.

Die Kammer sah es nach neun Verhandlungstagen unter anderem auf Grundlage der Auswertung zahlreicher digitaler Beweismittel wie Internet- und Chatverläufen als erwiesen an, dass der Angeklagte einem zuvor ausgearbeiteten detaillierten Tatplan gefolgt war. Er fuhr demnach am 24. Mai zu seiner Exfreundin, betrat unter einem Vorwand das Haus und stach unvermittelt auf das arg- und wehrlose Opfer ein.

Er brachte ihr laut Gericht eine Vielzahl von Messerstichen in das Gesicht sowie gegen den Kopf, den Hals und den Körper bei. Letztendlich starb die junge Frau nach einem Stich und einem Schnitt in den Hals binnen einer Minute.

D. wollte nach Überzeugung der Kammer seine Exfreundin töten, weil sie sich seiner Kontrolle entzog und der gemeinsame Freundeskreis sich weigerte, sie aus diesem Kreis zu verstoßen. Es seien die Mordmerkmale der Heimtücke und der sonstigen niedrigen Beweggründe verwirklicht.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: