The National Times - Richterwahl: Brosius-Gersdorf weist Kritik als "diffamierend" und "falsch" zurück

Richterwahl: Brosius-Gersdorf weist Kritik als "diffamierend" und "falsch" zurück


Richterwahl: Brosius-Gersdorf weist Kritik als "diffamierend" und "falsch" zurück
Richterwahl: Brosius-Gersdorf weist Kritik als "diffamierend" und "falsch" zurück / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Nach der gescheiterten Verfassungsrichterwahl hat die SPD-Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf gegen sie erhobene Vorwürfe als "diffamierend" und "falsch" zurückgewiesen. Die Berichterstattung über sie und ihre Positionen sei "in Teilen der Medien unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent" gewesen, heißt es in einer Erklärung, die eine Anwaltskanzlei in Bonn in ihrem Auftrag am Dienstag veröffentlichte.

Textgröße ändern:

Die Berichterstattung sei "nicht sachorientiert", sondern von dem Ziel geleitet gewesen, "die Wahl zu verhindern", fuhr Brosius-Gersdorf fort. Die Bezeichnung als "ultralinks" oder "linksradikal" sei dabei "diffamierend und realitätsfern" gewesen. "Ordnet man meine wissenschaftlichen Positionen in ihrer Breite politisch zu, zeigt sich ein Bild der demokratischen Mitte."

Der Bundestag hätte am Freitag eigentlich drei Richterposten beim Bundesverfassungsgericht neu besetzen sollen. Im Wahlausschuss des Parlaments bekamen auch alle drei eine Mehrheit. In der Union gab es aber dann Vorbehalte gegen Brosius-Gersdorf. CDU/CSU forderten deshalb kurz vor der Abstimmung im Plenum von der SPD, die Kandidatin zurückzuziehen. Daraufhin wurde die gesamte Wahl abgesetzt. Die Union begründete ihre Kritik unter anderem mit der Haltung der Juristin zu den Themen Abtreibung und Kopftuchverbot.

Dagegen wehrte sich Brosius-Gersdorf nun inhaltlich: "Die Berichterstattung über meine Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehrte der Tatsachengrundlage", erklärte sie. Der Hauptvorwurf, sie spreche dem ungeborenen Leben die Menschenwürdegarantie ab und sei für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt, sei "falsch", "unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar".

Beim Thema Kopftuchverbot sei es ihr um die Rechtsprechung beim Umgang mit dem Neutralitätsgebot des Staates gegangen. "Während ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen verfassungsrechtlich nicht zulässig sein soll, soll ein entsprechendes Verbot für Rechtsreferendarinnen in bestimmten Situationen im Gerichtssaal zulässig sein", schrieb sie. "Hierin habe ich einen Widerspruch gesehen."

Die SPD will an Brosius-Gersdorf festhalten. Aus der Union kommen hingegen Forderungen nach einer neuen Kandidatin, zum beispielsweise von CSU-Chef Markus Söder.

A.Little--TNT

Empfohlen

Deutsche Bischöfe beraten nach Landeswahlen über Demokratie in Deutschland

Im hessischen Fulda beginnt am Montag (14.30 Uhr) die viertägige Herbstvollversammlung der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Die mehr als 60 Bischöfe und Weihbischöfe beraten dort nach den zurückliegenden Landeswahlen auch über die Demokratie in Deutschland. Der Konferenzvorsitzende Heiner Wilmer aus Münster warnte vor den Urnengängen in Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Berlin vor einer Wahl der AfD gewählt - diese gewann aber in den beiden Flächenländern.

Bundesverfassungsgericht wird 75 Jahre alt - Festakt mit Steinmeier und Merz

Zum 75. Jubiläum des Bundesverfassungsgerichts findet am Montag (11.00 Uhr) in Karlsruhe ein Festakt statt. Dazu werden in der Stadthalle neben Gerichtspräsident Stephan Harbarth und Vizepräsidentin Ann-Katrin Kaufhold auch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier und Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) erwartet. Die Stadt beteiligt sich außerdem mit Kunstaktionen auf dem Platz der Grundrechte in der Nähe des Gerichtsgebäudes.

Papst Leo XIV. sichert Missbrauchsopfern bei Treffen seinen Einsatz zu

Papst Leo XIV. hat Opfern sexueller Gewalt in der Kirche seinen Einsatz zugesagt, um weitere Fälle zu verhindern. Der Papst wolle mit ihnen zusammenarbeiten und "alles tun, damit das Unrecht, das sie erlitten haben, sich für andere nicht wiederholt", teilte der Vatikan am Sonntagabend mit.

Papst kritisiert Sterbehilfe: "Nicht alles, was legal ist, ist moralisch"

Papst Leo XIV. hat die in Frankreich vor kurzem legalisierte Sterbehilfe scharf kritisiert. "Es ist unmöglich, das Herbeiführen des Todes als normal anzusehen", sagte der Papst am Sonntag bei einer Begegnung mit kranken und behinderten Menschen im Pilgerort Lourdes. "Nicht alles, was legal ist, ist auch moralisch vertretbar", fügte er hinzu. Die Medizin dürfe sich niemals zum Gehilfen eines programmierten Todes machen.

Textgröße ändern: