The National Times - Verfassungsrichter: CSU-Landesgruppenchef fordert Unterstützung von SPD-Kandidatin

Verfassungsrichter: CSU-Landesgruppenchef fordert Unterstützung von SPD-Kandidatin


Verfassungsrichter: CSU-Landesgruppenchef fordert Unterstützung von SPD-Kandidatin
Verfassungsrichter: CSU-Landesgruppenchef fordert Unterstützung von SPD-Kandidatin / Foto: © AFP/Archiv

Bei der anstehenden Wahl neuer Verfassungsrichter hat CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann die Unionsfraktion aufgefordert, trotz Vorbehalten die von der SPD vorgeschlagene Juristin Frauke Brosius-Gersdorf zu unterstützen. "Bei den Richterwahlen für das Bundesverfassungsgericht geht es um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie", sagte Hoffmann der "Augsburger Allgemeinen" vom Montag. Die Linkspartei forderte unterdessen angesichts ihrer voraussichtlich notwendigen Unterstützung bei der Wahl künftig ein Mitspracherecht bei der Kandidatenauswahl.

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Im Bundestag sollen am Freitag drei neue Verfassungsrichterinnen und -richter gewählt werden. Für zwei von ihnen hat die SPD das Vorschlagsrecht, für einen die Union. CDU/CSU wollen den Richter am Bundesarbeitsgericht Günter Spinner vorschlagen, die SPD möchte die Rechtsprofessorinnen Frauke Brosius-Gersdorf und Ann-Katrin Kaufhold ins Rennen schicken. Abschließend entscheidet der Wahlausschuss im Bundestag am Montagabend (20.00 Uhr) über die Vorschläge.

In der Unionsfraktion gibt es jedoch Vorbehalte gegen die Juraprofessorin Brosius-Gersdorf. Dabei geht es Medienberichten zufolge unter anderem um ihre Positionierung zur Reform des Abtreibungsrechts. Unionsvertreter sehen demnach zudem kritisch, dass sich die Juristin gegen die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zum Tragen des muslimischen Kopftuches im Staatsdienst gestellt habe.

CSU-Landesgruppenchef Hoffmann fürchtet, dass bei einer Ablehnung von Brosius-Gersdorf auch der Unionskandidat scheitern würde. "Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sind so, dass wir unseren Wunschkandidaten nur im Paket mit weiteren Personalentscheidungen durchsetzen können." Hoffmann betonte: Gerade "in Zeiten, in denen im Bundestag die radikalen Ränder stark sind wie nie", brauche es bei der Besetzung freier Richterstellen in Karlsruhe "ein geschlossenes Votum der Parteien der Mitte".

Im Plenum am Freitag ist eine Zweidrittelmehrheit für die Wahl nötig. Da die Regierungsparteien Union und SPD eine Abhängigkeit von der AfD vermeiden wollen, wären sie dafür auf die Unterstützung von Grünen und Linkspartei angewiesen.

Linken-Chef Jan van Aken bekräftigte vor diesem Hintergrund die Forderung nach einem Mitspracherecht seiner Partei. "Die CDU kann nicht ernsthaft glauben, dass wir einfach ihren Vorschlägen zustimmen, ohne dass es überhaupt ein Gespräch über die Wahl von Verfassungsrichterinnen gegeben hat", sagte er den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) vom Montag. "Dabei muss es auch um ein Vorschlagsrecht für die Linke gehen." Er forderte die Union auf, hierzu das Gespräch mit seiner Partei zu suchen.

Der Justiziar der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, zeigte sich offen für ein Vorschlagsrecht der Linken bei der Richterwahl zum Bundesverfassungsgericht. Denn ohne die Stimmen der AfD als zweitstärkster Fraktion im Bundestag gebe es die nötigen Zweidrittelmehrheiten "jetzt nur noch mit der Linken", sagte Fechner den RND-Zeitungen. "Deshalb schließe ich ausdrücklich nicht aus, dass irgendwann auch ein Vorschlag der Linken zum Zuge kommt."

Bei der Richterwahl im Plenum sind zwei Drittel der abgegebenen Stimmen nötig. Der Bundestag hat insgesamt 630 Mitglieder. Würden alle Abgeordneten an der Wahl teilnehmen, wären damit für die Richterwahl 420 Stimmen nötig. Union (208) und SPD (120) kommen zusammen auf maximal 328 Stimmen, zusammen mit den Grünen (85) wären es 413. Deshalb wären auch Stimmen aus der Linkspartei nötig, die über insgesamt 64 Sitze verfügt.

Für die Vorschläge im Wahlausschuss ist gleichfalls eine Zweidrittelmehrheit nötig. Dort würden auch die Stimmen von Union, SPD und Grünen reichen. Der Wahlausschuss hat insgesamt zwölf Mitglieder. Union (fünf), SPD (zwei) und Grüne (eines) kämen bereits auf die nötige Zahl von acht Stimmen. Die Linke stellt ein Mitglied, die AfD drei.

G.Morris--TNT

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