The National Times - OVG: Krematorium ohne Abschiedsraum in Industriegebiet ist zulässig

OVG: Krematorium ohne Abschiedsraum in Industriegebiet ist zulässig


OVG: Krematorium ohne Abschiedsraum in Industriegebiet ist zulässig
OVG: Krematorium ohne Abschiedsraum in Industriegebiet ist zulässig / Foto: © AFP/Archiv

Der Bau eines Krematoriums ohne Abschiedsraum in einem Industriegebiet in Nordrhein-Westfalen ist zulässig. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster bestätigte am Donnerstag einen entsprechenden Bebauungsplan der Stadt Ochtrup. Die Richter lehnten zugleich Normenkontrollanträge eines benachbarten Gewerbebetriebs sowie einer Anwohnerin ab. 10 D 39/23.NE, 10 D 17/24.NE

Textgröße ändern:

Das Krematorium ohne Abschiedsraum soll am Rand eines Industriegebiets entstehen. Die Stadt wies dafür ein Sondergebiet mit entsprechender Zweckbestimmung aus. Dies sei rechtmäßig, befand nun das OVG.

Das Gericht verwies auf einen Nutzungskonflikt. Ein Krematorium sei selbst schutzbedürftig und müsse zugleich besondere Rücksicht auf seine Umgebung nehmen. Es sei kein gewöhnlicher Gewerbebetrieb, und das Einäschern eines Leichnams sei nicht nur ein gewerblich-technisch geprägter Vorgang, sondern Teil einer Bestattung. Diesen Anforderungen sei die Stadt gerecht geworden, auch durch die Randlage sowie die optische und räumliche Trennung etwa durch geplante Hecken und Bäume.

Der gerügte Anblick an- und abfahrender Leichenwagen und von Schornsteinen des Krematoriums genüge nicht für die Annahme, der Nachbarschaft in einem Industriegebiet sei die Errichtung des Krematoriums ohne Abschiedsraum nicht zuzumuten, entschied das OVG.

Die Revision dagegen ließ das Gericht nicht zu. Dagegen können die Antragstellerinnen wiederum Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht erheben. Beim Verwaltungsgericht Münster ist noch eine Klage des benachbarten Gewerbebetriebs gegen die Baugenehmigung für das Krematorium anhängig.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Bischof Wilmer nennt Antisemitismus "Sünde" - Kritik an AfD und Linkspartei

Der Vorsitzende der katholischen Deutschen Bischofskonferenz, Heiner Wilmer, hat nach den jüngsten Landtagswahlen mit scharfen Worten vor einem wachsenden Antisemitismus gewarnt. "Antisemitismus ist Sünde", sagte Wilmer am Montag zu Beginn der Herbstvollversammlung der Bischöfe im hessischen Fulda. Die katholische Kirche stehe an der Seite der jüdischen Bürger in Deutschland. "Antisemitismus untergräbt unsere Demokratie", warnte Wilmer.

Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion

Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hat den Papstbesuch in der deutsch-französischen Grenzregion als wichtige Geste gewürdigt. "Dass Papst Leo XIV. ausgerechnet Metz gewählt hat, um über Frieden und die Zukunft Europas zu sprechen, ist von großer Symbolkraft", sagte die Bevollmächtigte für die deutsch-französischen kulturellen Beziehungen am Montag der Nachrichtenagentur AFP.

Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt

Der beliebte türkische Komiker Deniz Göktas ist wegen Beleidigung von Staatschef Recep Tayyip Erdogan zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt worden - kommt jedoch vorerst auf freien Fuß. Ein Gericht in Istanbul verurteilte den 32-Jährigen am Montag zu etwas mehr als 19 Monaten Haft, ordnete jedoch seine vorläufige Freilassung bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens an, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete.

Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind

Unbekannte haben im bayerischen Edelsfeld einen 21-Jährigen durch Schüsse mit einer mutmaßlichen Paintballpistole schwer an den Augen verletzt. Die Polizei in Regensburg teilte am Montag mit, der 21-Jährige sei auf einem Auge erblindet. Auch die Sehkraft des zweiten Auges sei beeinträchtigt. Die Suche nach drei mutmaßlichen Tätern im geschätzten Alter von etwa 18 bis 22 Jahren dauerte an.

Textgröße ändern: