The National Times - Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson soll frühzeitig aus Gefängnis kommen

Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson soll frühzeitig aus Gefängnis kommen


Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson soll frühzeitig aus Gefängnis kommen
Britischer Rechtsradikaler Tommy Robinson soll frühzeitig aus Gefängnis kommen / Foto: © AFP

Der britische Rechtsradikale Tommy Robinson soll zwei Monate vor dem eigentlichen Ende seiner Haft freigelassen werden. Ein Gericht beschloss am Dienstag die Minderung von Robinsons Haftstrafe um zwei Monate. Der 42-Jährige zeige zwar keine Reue, habe aber seit seiner Verurteilung eine "Veränderung in der Einstellung" bewiesen, erklärte der Richter. Robinson soll nächste Woche aus der Haft entlassen werden.

Textgröße ändern:

Im April hatten Robinsons Anwälte eine Minderung der Haftstrafe aufgrund der psychischen Probleme ihres Mandanten gefordert. Der Anti-Einwanderungsaktivist war im vergangenen Oktober wegen Missachtung einer Gerichtsentscheidung zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt worden. Er hatte die Lüge verbreitet, dass ein syrischer Junge, der auf einem Spielplatz angegriffen worden war, selbst ein Gewalttäter sei. Der Junge hatte daraufhin Morddrohungen erhalten.

Ein Gericht hatte Robinson deswegen 2021 zu einer Geldstrafe verurteilt und ihn verpflichtet, diese Aussagen nicht mehr zu wiederholen. Der 42-Jährige verbreitete die Falschaussage im vergangenen Jahr jedoch erneut und wurde daraufhin wegen des zehnfachen Bruchs einer gerichtlichen Anordnung zu der Haftstrafe verurteilt.

Der frühere Hooligan Robinson, der mit richtigem Namen Stephen Yaxley-Lennon heißt, hat mit feindlichen Äußerungen gegen Muslime und Einwanderung eine große Zahl von Followern auf Onlineplattformen gewonnen. Als Großbritannien im vergangenen Sommer von fremdenfeindlichen Ausschreitungen erschüttert wurde, heizte er die Stimmung mit einer Reihe von Posts weiter an.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

Oberstes Gericht erlaubt Trump Entzug der Aufenthaltstitel von 500.000 Migranten

Das Oberste Gericht der USA hat es Präsident Donald Trump bis auf Weiteres erlaubt, einer halben Million Migranten ihr Aufenthaltsrecht zu entziehen. Das am Freitag ergangene Urteil war nicht unterzeichnet und enthielt keine Begründung, zwei von demokratischen Präsidenten ernannte Richterinnen stimmten jedoch in einem Sondervotum dagegen. Das US-Heimatschutzministerium hatte im März bekanntgegeben, dass rund 532.000 Menschen aus Kuba, Haiti, Nicaragua und Venezuela das Land verlassen müssen, die durch ein spezielles Programm von Trumps Vorgänger Joe Biden in die USA gekommen waren.

Millionenbetrug mit Steuersparmodellen: Landgericht Stuttgart verhängt Haftstrafen

Wegen Betrugs mit Steuersparversprechen in Millionenhöhe hat das Landgericht Stuttgart vier Männer zu Haftstrafen von bis zu sechs Jahren verurteilt. Gegen zwei Angeklagte verhängte es nach Angaben eines Sprechers am Freitag Gefängnisstrafen von dreieinhalb sowie sechs Jahren. Zwei Beschuldigte erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie zwei Jahren, in einem Fall wegen Beihilfe. Nach Überzeugung des Gerichts hatten sie Anleger getäuscht.

AfD in Freiburger Gemeinderat unterliegt in Rechtsstreit um Artikel in Amtsblatt

Die AfD im Gemeinderat von Freiburg ist in einem Prozess um die Veröffentlichung eines Artikels mit Ausführungen zu Einwanderungspolitik und Kriminalität im Amtsblatt der baden-württembergischen Stadt gescheitert. Es handle sich dabei "um eine allgemeinpolitische Stellungnahme ohne hinreichenden kommunalen oder kommunalpolitischen Bezug", entschied das Verwaltungsgericht in Freiburg nach Angaben vom Freitag. Die Redaktion habe den Artikel berechtigterweise abgewiesen.

Polizistin Ohr abgebissen: Mann muss vier Jahre ins Gefängnis

Weil er einer Polizistin ein Teil des Ohrs abbiss, soll ein 41 Jahre alter Mann für vier Jahre ins Gefängnis. Das Landgericht Köln verurteilte den Mann wegen dieser und anderer Taten am Freitag wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie Körperverletzung zu der Haftstrafe.

Textgröße ändern: