The National Times - Münsters Bischof Genn kündigt nach Missbrauchsgutachten strukturelle Reformen an

Münsters Bischof Genn kündigt nach Missbrauchsgutachten strukturelle Reformen an


Münsters Bischof Genn kündigt nach Missbrauchsgutachten strukturelle Reformen an
Münsters Bischof Genn kündigt nach Missbrauchsgutachten strukturelle Reformen an / Foto: © AFP/Archiv

Nach der Veröffentlichung eines neuen Gutachtens über das Ausmaß früheren sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster hat dessen Bischof Felix Genn zahlreiche Gegenmaßnahmen und Veränderungen angekündigt. Der sexuelle Missbrauch sei immer auch "ein Missbrauch von Macht", sagte der katholische Geistliche am Freitag in der nordrhein-westfälischen Stadt. Er plane daher grundsätzliche Reformen im Bereich von Gremienstrukturen und Personalentscheidungen. Ferner kündigte er unter anderem ein anonymes Hinweisportal sowie die Gründung einer Aufarbeitungskommission an.

Textgröße ändern:

Missbrauchsbetroffene hätten einen Anspruch auf "wirkliche Reue" und ein "verändertes Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger", sagte Genn vor Journalisten. Auch in seinem Bistum hätten Verantwortliche den Schutz der Kirche über den Schutz von Menschen gestellt und so "menschlich und moralisch versagt". Ursachen seien auch ein "überhöhtes Priesterbild" und "männerbündische Strukturen" gewesen, fügte der Bischof an. "Damit muss Schluss sein, jede Form des Klerikalismus muss ein Ende haben."

Zu den von Genn angekündigten Maßnahmen zählt die vorläufige Etablierung einer neuartigen innerkirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit in seinem Bistum, um nicht zuletzt die eigenen bischöflichen Entscheidungen einer unabhängigen Kontrolle zu unterwerfen. Er habe einen Kirchenrechtler mit der Ausarbeitung des Plans beauftragt, weil dies auch kirchenrechtlich korrekt sein müsse. Auch er selbst wolle "Macht abgeben", betonte Genn.

Darüber hinaus soll demnach die bisher ausschließlich mit Männern und vor allem mit Priestern besetzten Personalkonferenz des Bistums, die für Personalentscheidungen zuständig ist, transparenter und anders besetzt werden. Genn nannte unter anderem mehr "Geschlechtergerechtigkeit" als Ziel. Gespräche dazu auch mit Mitarbeitervertretungen liefen derzeit.

Als unmittelbare Reaktion gab der Bischof außerdem den sofortigen Start eines über das Internet erreichbaren anonymen Meldeportals bekannt, über das Betroffene sowie Zeugen Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Beschäftigte der Kirche geben könnten. Die Meldungen sollen direkt an die Staatsanwaltschaft geleitet werden, das Bistum hat keine Zugriff auf Daten der Meldenden. Ferner wird eine mit Expertinnen und Experten besetzte Aufklärungskommission eingerichtet, die vom Bistum unabhängig agiert.

Ab dem 1. Januar 2023 werde im Bistum außerdem ein Beauftragter im Einsatz sein, der prüfe, ob in Missbrauchsfälle verstrickte Mitarbeiter alle Auflagen befolgten, die ihnen in bischöflichen Dekreten gemacht würden, führte Genn weiter aus. Dabei geht es seinen Angaben nach um Fälle von übergriffigen Verhaltens, die strafrechtlich noch nicht als Missbrauch einzustufen sind. Täter würden nicht mehr in der Seelsorge eingesetzt und müssten stets "mit harten arbeitsrechtlichen Sanktionen" rechnen.

Am Montag hatten Wissenschaftler die Ergebnisse einer Studie zum Umfang sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster in den vergangenen Jahrzehnten vorgestellt. Demnach ergibt sich aus den Akten des Bistums eine höhere Zahl von Missbrauchsopfern als bislang angenommen. Die Zahl bezifferten die Autoren auf 610, vor allem in den 60er und 70er Jahren. Genn räumte bereits am Montag eine Mitverantwortung für deren Leid ein.

Am Freitag bekräftigte der Bischof, der seit 2009 im Amt ist, seine Verantwortung und bat die Betroffenen um Entschuldigung. "Ich war und bin Teil des Systems, das sexuellen Missbrauch möglich gemacht hat." Er werde Verantwortung übernehmen, wolle indes nicht zurücktreten. Er selbst habe zwar gerade in seiner ersten Zeit als Bischof "in einigen Situationen anders handeln müssen". Er habe allerdings nie Missbrauch vertuscht oder die Interessen der Kirche über die Betroffener gestellt.

F.Lim--TNT

Empfohlen

Totschlag oder Mord: BGH urteilt über Tötung von Flüchtling in Baden-Württemberg

Zwei Jahre nach der Tötung eines tunesischen Geflüchteten in Baden-Württemberg spricht der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag (10.00 Uhr) sein Urteil. Den Karlsruher Richterinnen und Richtern stellt sich die Frage, ob das Landgericht Waldshut-Tiengen den Angeklagten zu Recht wegen Totschlags zu knapp sieben Jahren Haft verurteilte - oder ob es doch ein Mord aus rassistischen Motiven war. (Az. 1 StR 216/25)

Berufungsprozess gegen Le Pen beginnt - entscheidend für Kandidatur

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen muss sich ab Dienstag wegen des Vorwurfs der Veruntreuung von EU-Geldern vor einem Berufungsgericht verantworten. Das im Sommer erwartete Urteil entscheidet darüber, ob Le Pen zum vierten Mal bei der 2027 anstehenden Präsidentschaftswahl in Frankreich antreten kann. Falls die Richter ihre Strafe bestätigen, will die Fraktionsvorsitzende der Partei Rassemblement National (RN) die Kandidatur dem 30 Jahre alten Parteichef Jordan Bardella überlassen.

Polizei in Hessen schießt auf bewaffneten Mann - 38-Jähriger schwer verletzt

Bei einem Polizeieinsatz im hessischen Maintal haben Polizeibeamte auf einen bewaffneten Mann geschossen. Der 38-Jährige sei dabei schwer verletzt worden, hieß es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Hanau und des Hessischen Landeskriminalamts vom Dienstag. Der Mann habe sich "mutmaßlich in einem psychischen Ausnahmezustand" befunden.

Vorgehen gegen Migranten: US-Bundesstaat Minnesota verklagt Trump-Regierung

Der US-Bundesstaat Minnesota hat wegen des harten Vorgehens der US-Einwanderungspolizei ICE gegen Migranten in dem Bundesstaat Klage gegen die Regierung von US-Präsident Donald Trump eingereicht. Der Strom von ICE-Beamten in den von den Demokraten regierten nördlichen Bundesstaat in den vergangenen Tagen habe "uns weniger sicher gemacht", sagte Minnesotas Generalstaatsanwalt Keith Ellison bei einer Pressekonferenz zur Bekanntgabe der Klage am Montag.

Textgröße ändern: