The National Times - Münsters Bischof Genn kündigt nach Missbrauchsgutachten strukturelle Reformen an

Münsters Bischof Genn kündigt nach Missbrauchsgutachten strukturelle Reformen an


Münsters Bischof Genn kündigt nach Missbrauchsgutachten strukturelle Reformen an
Münsters Bischof Genn kündigt nach Missbrauchsgutachten strukturelle Reformen an / Foto: © AFP/Archiv

Nach der Veröffentlichung eines neuen Gutachtens über das Ausmaß früheren sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster hat dessen Bischof Felix Genn zahlreiche Gegenmaßnahmen und Veränderungen angekündigt. Der sexuelle Missbrauch sei immer auch "ein Missbrauch von Macht", sagte der katholische Geistliche am Freitag in der nordrhein-westfälischen Stadt. Er plane daher grundsätzliche Reformen im Bereich von Gremienstrukturen und Personalentscheidungen. Ferner kündigte er unter anderem ein anonymes Hinweisportal sowie die Gründung einer Aufarbeitungskommission an.

Textgröße ändern:

Missbrauchsbetroffene hätten einen Anspruch auf "wirkliche Reue" und ein "verändertes Verhalten kirchlicher Verantwortungsträger", sagte Genn vor Journalisten. Auch in seinem Bistum hätten Verantwortliche den Schutz der Kirche über den Schutz von Menschen gestellt und so "menschlich und moralisch versagt". Ursachen seien auch ein "überhöhtes Priesterbild" und "männerbündische Strukturen" gewesen, fügte der Bischof an. "Damit muss Schluss sein, jede Form des Klerikalismus muss ein Ende haben."

Zu den von Genn angekündigten Maßnahmen zählt die vorläufige Etablierung einer neuartigen innerkirchlichen Verwaltungsgerichtsbarkeit in seinem Bistum, um nicht zuletzt die eigenen bischöflichen Entscheidungen einer unabhängigen Kontrolle zu unterwerfen. Er habe einen Kirchenrechtler mit der Ausarbeitung des Plans beauftragt, weil dies auch kirchenrechtlich korrekt sein müsse. Auch er selbst wolle "Macht abgeben", betonte Genn.

Darüber hinaus soll demnach die bisher ausschließlich mit Männern und vor allem mit Priestern besetzten Personalkonferenz des Bistums, die für Personalentscheidungen zuständig ist, transparenter und anders besetzt werden. Genn nannte unter anderem mehr "Geschlechtergerechtigkeit" als Ziel. Gespräche dazu auch mit Mitarbeitervertretungen liefen derzeit.

Als unmittelbare Reaktion gab der Bischof außerdem den sofortigen Start eines über das Internet erreichbaren anonymen Meldeportals bekannt, über das Betroffene sowie Zeugen Hinweise auf sexuellen Missbrauch durch Beschäftigte der Kirche geben könnten. Die Meldungen sollen direkt an die Staatsanwaltschaft geleitet werden, das Bistum hat keine Zugriff auf Daten der Meldenden. Ferner wird eine mit Expertinnen und Experten besetzte Aufklärungskommission eingerichtet, die vom Bistum unabhängig agiert.

Ab dem 1. Januar 2023 werde im Bistum außerdem ein Beauftragter im Einsatz sein, der prüfe, ob in Missbrauchsfälle verstrickte Mitarbeiter alle Auflagen befolgten, die ihnen in bischöflichen Dekreten gemacht würden, führte Genn weiter aus. Dabei geht es seinen Angaben nach um Fälle von übergriffigen Verhaltens, die strafrechtlich noch nicht als Missbrauch einzustufen sind. Täter würden nicht mehr in der Seelsorge eingesetzt und müssten stets "mit harten arbeitsrechtlichen Sanktionen" rechnen.

Am Montag hatten Wissenschaftler die Ergebnisse einer Studie zum Umfang sexuellen Missbrauchs im Bistum Münster in den vergangenen Jahrzehnten vorgestellt. Demnach ergibt sich aus den Akten des Bistums eine höhere Zahl von Missbrauchsopfern als bislang angenommen. Die Zahl bezifferten die Autoren auf 610, vor allem in den 60er und 70er Jahren. Genn räumte bereits am Montag eine Mitverantwortung für deren Leid ein.

Am Freitag bekräftigte der Bischof, der seit 2009 im Amt ist, seine Verantwortung und bat die Betroffenen um Entschuldigung. "Ich war und bin Teil des Systems, das sexuellen Missbrauch möglich gemacht hat." Er werde Verantwortung übernehmen, wolle indes nicht zurücktreten. Er selbst habe zwar gerade in seiner ersten Zeit als Bischof "in einigen Situationen anders handeln müssen". Er habe allerdings nie Missbrauch vertuscht oder die Interessen der Kirche über die Betroffener gestellt.

F.Lim--TNT

Empfohlen

Nordrhein-Westfalen: 88-Jähriger in Leverkusen von Zug erfasst und getötet

Ein 88-Jähriger ist im nordrhein-westfälischen Leverkusen von einem Güterzug erfasst und tödlich verletzt worden. Der Mann versuchte am Dienstag, einen Bahnübergang bei geschlossenen Schranken und roter Ampel zu überqueren, wie die Polizei in Köln am Mittwoch mitteilte. Dabei erfasste ihn der in Richtung Opladen fahrende Zug tödlich. Der 29-jährige Zugführer erlitt einen Schock und wurde von Rettungskräften versorgt.

Philippinischer Ex-Präsident Duterte erscheint erstmals vor Internationalem Gericht

Der wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) angeklagte frühere philippinische Präsident Rodrigo Duterte ist erstmals zu einer Anhörung im Gerichtssaal in Den Haag erschienen. Der 81-Jährige folgte der gut eine Stunde dauernden Sitzung am Mittwoch regungslos. Er winkte jedoch der Zuschauertribüne zu, als die Richterin nach Ende der Anhörung den Gerichtssaal verlassen hatte.

Streit um Swingerparty-Artikel: Gericht gibt Stadtrat in Baden-Württemberg recht

Die Stadt Mannheim muss einer Gerichtsentscheidung zufolge im Amtsblatt einen Artikel des fraktionslosen Stadtrats Julien Ferrat veröffentlichen, in dem dieser die Stadt wegen der Nichtveröffentlichung zweier Beiträge über eine mögliche Swingerparty im Rathaus kritisiert. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe gab Ferrat im Eilverfahren recht, wie es am Mittwoch mitteilte. Der Artikel trägt demnach den Titel "Zensur im Amtsblatt der Stadt Mannheim".

Richterbund: Plan gegen Extremismus "sinnvoll" - Schlagkräftigere Justiz nötig

Der Deutsche Richterbund (DRB) hat den von der Regierung präsentierten Aktionsplan gegen islamistischen Terrorismus im Grundsatz gelobt - aber zugleich eine Stärkung der überlasteten Justizbehörden gefordert. Der Zehn-Punkte-Plan "bündelt sinnvolle Maßnahmen, die den Schutz der Bevölkerung verbessern, ohne rechtsstaatlich über das Ziel hinauszuschießen", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Das gelte etwa für das Schließen von Strafbarkeitslücken im Anti-Terror-Strafrecht und erweiterte Handlungsmöglichkeiten der Gerichte in Jugendstrafverfahren.

Textgröße ändern: