The National Times - Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken

Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken


Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken
Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken / Foto: © AFP

Der Berliner Senat will die nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag in den Richterdienst zurückgekehrte AfD-Politikerin Birgit Malsack-Winkemann aus Sorge um das allgemeine Ansehen der Justiz in den Ruhestand versetzen lassen. Der Antrag sei nach einer intensiven Prüfung beim zuständigen Richterdienstgericht gestellt worden, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz am Donnerstag mit. Den Namen Malsack-Winkemanns nannte sie dabei nicht.

Textgröße ändern:

Die Senatsverwaltung begründete den Beschluss mit Äußerungen der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten über Flüchtlinge. "Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt." Dadurch sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin sei nicht unvoreingenommen. Ein Versetzung in den Ruhestand sei "in Interesse der Rechtspflege" daher zwingend geboten.

Die Entscheidung liegt nun bei einem speziellen Richterdienstgericht. Das Grundgesetz garantiert Richterinnen und Richtern eine unabhängige Stellung und schützt sie deshalb speziell auch vor vorzeitigen Amtsenthebungen und Entlassungen. Diese sind gegen ihren Willen nur durch Beschluss solcher Dienstgerichte aufgrund bestimmter gesetzlich fixierter Kriterien möglich.

Malsack-Winkemanns war nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr aus dem Bundestag ausgeschieden und anschließend in den Richterdienst des Landes Berlin zurückgekehrt. Dies steht Richterinnen und Richter gesetzlich zu.

In Sachsen gab es einen ähnlichen Fall um den früheren Bundestagsabgeordneten Jens Maier. In dessen Fall gab das zuständige Richterdienstgericht dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand im März in einem Eilverfahren statt.

P.Barry--TNT

Empfohlen

Amokfahrt in Leipzig: Beschuldigter in Psychiatrie eingewiesen

Nach der tödlichen Amokfahrt in Leipzig ist der Beschuldigte in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leipzig gehe davon aus, dass der 33-Jährige die Tat "im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat", wie die Staatsanwaltschaft Leipzig am Dienstag mitteilte. Gegen den Mann wurde Unterbringungsbefehl wegen Mordes in zwei Fällen und versuchten Mordes in vier Fällen sowie gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr erlassen.

Amokfahrt in Leipzig: Tatverdächtiger vorerst in Psychiatrie

Nach der tödlichen Amokfahrt in Leipzig ist der Beschuldigte in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. Ein Ermittlungsrichter ordnete die einstweilige Unterbringung des 33-Jährigen in der Psychiatrie an, wie die Staatsanwaltschaft in der sächsischen Stadt am Dienstag mitteilte. Es seien "dringende Gründe" dafür vorhanden, dass der Beschuldigte die Tat mit zwei Toten und zahlreichen Verletzten "im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat".

Toter und Verletzter bei Schusswechsel in Nienburg - keine Gefahr für Bevölkerung

Bei einem Schusswechsel auf offener Straße ist am Dienstag im niedersächsischen Nienburg ein Mensch tödlich getroffen worden. Ein weiterer Mensch sei schwerverletzt mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht worden, teilte die örtliche Polizei mit. Auslöser war mutmaßlich ein Streit, eine Gefahr für die Bevölkerung bestand den Angaben zufolge nicht.

Lebenslange Haft für 82-Jährigen wegen Mordes und Totschlags an Familie in Hessen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen 82-Jährigen wegen Mordes und Totschlags an seiner Familie zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im März 2025 zunächst seine Ehefrau in Oberursel erstickt hatte. Grund dafür war, dass er seinen Sohn von dem Erbe profitieren lassen wollte.

Textgröße ändern: