The National Times - Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken

Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken


Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken
Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken / Foto: © AFP

Der Berliner Senat will die nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag in den Richterdienst zurückgekehrte AfD-Politikerin Birgit Malsack-Winkemann aus Sorge um das allgemeine Ansehen der Justiz in den Ruhestand versetzen lassen. Der Antrag sei nach einer intensiven Prüfung beim zuständigen Richterdienstgericht gestellt worden, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz am Donnerstag mit. Den Namen Malsack-Winkemanns nannte sie dabei nicht.

Textgröße ändern:

Die Senatsverwaltung begründete den Beschluss mit Äußerungen der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten über Flüchtlinge. "Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt." Dadurch sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin sei nicht unvoreingenommen. Ein Versetzung in den Ruhestand sei "in Interesse der Rechtspflege" daher zwingend geboten.

Die Entscheidung liegt nun bei einem speziellen Richterdienstgericht. Das Grundgesetz garantiert Richterinnen und Richtern eine unabhängige Stellung und schützt sie deshalb speziell auch vor vorzeitigen Amtsenthebungen und Entlassungen. Diese sind gegen ihren Willen nur durch Beschluss solcher Dienstgerichte aufgrund bestimmter gesetzlich fixierter Kriterien möglich.

Malsack-Winkemanns war nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr aus dem Bundestag ausgeschieden und anschließend in den Richterdienst des Landes Berlin zurückgekehrt. Dies steht Richterinnen und Richter gesetzlich zu.

In Sachsen gab es einen ähnlichen Fall um den früheren Bundestagsabgeordneten Jens Maier. In dessen Fall gab das zuständige Richterdienstgericht dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand im März in einem Eilverfahren statt.

P.Barry--TNT

Empfohlen

Teures Roaming auf Fernreisen: Vergleichsportal sieht erste Verbesserungen

Ob Telefonieren oder Surfen im Internet: Im Urlaub gelten für Mobilfunkkunden innerhalb der EU dieselben Bedingungen wie Zuhause - bei Fernreisen allerdings können böse Überraschungen lauern. Hier seien die Tarifpreise oft "absurd" hoch, erklärte das Vergleichsportal Verivox am Freitag. Zuletzt habe es jedoch Bewegung gegeben - ein "erster Schritt für kostengünstiges Roaming auf Fernreisen".

Häusliche Gewalt: Opfer sollen sich schneller von Partner scheiden lassen können

Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) vorlag. Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, "eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden", heißt es darin.

Nach Hauseinsturz in Görlitz: Offenbar alle drei Vermissten tot geborgen

Nach dem Hauseinsturz in Görlitz haben Rettungskräfte offenbar alle drei Vermissten tot geborgen. Bei der Suche in den Trümmern sei eine dritte Leiche gefunden worden, bei der es sich "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" um einen zuvor noch vermissten 48-Jährigen handele, teilte die Polizeidirektion Görlitz am Donnerstagabend mit. Zuvor waren laut Polizei die Leichen einer 25-Jährigen und einer 26-Jährigen geborgen worden.

Streit über Maklerprovision vor BGH: Urteil kommt später

Im Streit über die Maklerprovision bei einem Zweifamilienhaus, das als Einfamilienhaus genutzt werden soll, wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Das kündigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag nach der mündlichen Verhandlung an. In dem Fall aus Berlin geht es um sechs Prozent des Kaufpreises, welche der Makler als Provision verlangt. (Az. I ZR 111/25)

Textgröße ändern: