The National Times - Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken

Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken


Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken
Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken / Foto: © AFP

Der Berliner Senat will die nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag in den Richterdienst zurückgekehrte AfD-Politikerin Birgit Malsack-Winkemann aus Sorge um das allgemeine Ansehen der Justiz in den Ruhestand versetzen lassen. Der Antrag sei nach einer intensiven Prüfung beim zuständigen Richterdienstgericht gestellt worden, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz am Donnerstag mit. Den Namen Malsack-Winkemanns nannte sie dabei nicht.

Textgröße ändern:

Die Senatsverwaltung begründete den Beschluss mit Äußerungen der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten über Flüchtlinge. "Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt." Dadurch sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin sei nicht unvoreingenommen. Ein Versetzung in den Ruhestand sei "in Interesse der Rechtspflege" daher zwingend geboten.

Die Entscheidung liegt nun bei einem speziellen Richterdienstgericht. Das Grundgesetz garantiert Richterinnen und Richtern eine unabhängige Stellung und schützt sie deshalb speziell auch vor vorzeitigen Amtsenthebungen und Entlassungen. Diese sind gegen ihren Willen nur durch Beschluss solcher Dienstgerichte aufgrund bestimmter gesetzlich fixierter Kriterien möglich.

Malsack-Winkemanns war nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr aus dem Bundestag ausgeschieden und anschließend in den Richterdienst des Landes Berlin zurückgekehrt. Dies steht Richterinnen und Richter gesetzlich zu.

In Sachsen gab es einen ähnlichen Fall um den früheren Bundestagsabgeordneten Jens Maier. In dessen Fall gab das zuständige Richterdienstgericht dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand im März in einem Eilverfahren statt.

P.Barry--TNT

Empfohlen

Freispruch im neuem Prozess um erstochenen 17-Jährigen in Rheinland-Pfalz

Fast drei Jahre nach dem Tod eines 17-Jährigen durch einen Messerstich nach einer Grillparty in Rheinland-Pfalz hat das Landgericht Landau den Angeklagten in einem zweiten Prozess erneut freigesprochen. Der damals 20-Jährige habe aus Notwehr gehandelt, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Angeklagt war der Mann wegen Totschlags.

Großrazzia gegen mutmaßliche Autodiebe: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen

Mit einer großangelegten Razzia sind Ermittler in Nordrhein-Westfalen gegen eine internationale Bande von mutmaßlichen Autodieben vorgegangen. Es seien elf Durchsuchungsbeschlüsse im Kreis Düren sowie sieben weitere im bayerischen Aschaffenburg und in den Niederlanden vollstreckt worden, teilte die Polizei in Düren am Mittwoch mit. Die Bande soll demnach "im großen Stil" Autos gestohlen und per Schiff nach Afrika geschafft haben.

Mord am Ammersee: Urteil gegen 23-Jährigen rechtskräftig

Anderthalb Jahre nach einem Mord im bayerischen Herrsching am Ammersee ist ein 23-Jähriger rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte das Urteil des Landgerichts München II, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Der Täter hatte den 74-Jährigen dem Urteil zufolge angegriffen, als er ihm die Tür öffnete. Er tötete ihn mit mindestens 13 Messerstichen.

Nordrhein-Westfalen: Einjähriges Mädchen stirbt nach Sturz aus Fenster

Wenige Tage nach einem Sturz aus einem Fenster eines Mehrfamilienhauses ist ein einjähriges Mädchen in Nordrhein-Westfalen gestorben. Das Kind erlag am Dienstagabend seinen Verletzungen, wie die Polizei in Bochum am Mittwoch mitteilte. Der Sturz hatte sich am Donnerstag in Herne ereignet. Ein Rettungshubschrauber flog das Kind in ein Krankenhaus, wo es nun starb.

Textgröße ändern: