The National Times - Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken

Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken


Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken
Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken / Foto: © AFP

Der Berliner Senat will die nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag in den Richterdienst zurückgekehrte AfD-Politikerin Birgit Malsack-Winkemann aus Sorge um das allgemeine Ansehen der Justiz in den Ruhestand versetzen lassen. Der Antrag sei nach einer intensiven Prüfung beim zuständigen Richterdienstgericht gestellt worden, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz am Donnerstag mit. Den Namen Malsack-Winkemanns nannte sie dabei nicht.

Textgröße ändern:

Die Senatsverwaltung begründete den Beschluss mit Äußerungen der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten über Flüchtlinge. "Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt." Dadurch sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin sei nicht unvoreingenommen. Ein Versetzung in den Ruhestand sei "in Interesse der Rechtspflege" daher zwingend geboten.

Die Entscheidung liegt nun bei einem speziellen Richterdienstgericht. Das Grundgesetz garantiert Richterinnen und Richtern eine unabhängige Stellung und schützt sie deshalb speziell auch vor vorzeitigen Amtsenthebungen und Entlassungen. Diese sind gegen ihren Willen nur durch Beschluss solcher Dienstgerichte aufgrund bestimmter gesetzlich fixierter Kriterien möglich.

Malsack-Winkemanns war nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr aus dem Bundestag ausgeschieden und anschließend in den Richterdienst des Landes Berlin zurückgekehrt. Dies steht Richterinnen und Richter gesetzlich zu.

In Sachsen gab es einen ähnlichen Fall um den früheren Bundestagsabgeordneten Jens Maier. In dessen Fall gab das zuständige Richterdienstgericht dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand im März in einem Eilverfahren statt.

P.Barry--TNT

Empfohlen

Mann aus Moldau wegen Spionage mit Drohne bei Rüstungsfirma in München festgenommen

In München ist ein Mann aus Moldau festgenommen worden, der eine Drohne über das Firmengelände eines deutschen Rüstungsunternehmens gelenkt haben soll. Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft in der bayerischen Landeshauptstadt vom Freitag besteht der Verdacht, dass der 37-Jährige sicherheitsrelevante Bilder und Videos über Angelegenheiten der Landesverteidigung machte, um sie an eine ausländische Stelle oder verbotene Gruppe weiterzugeben.

Nach Hoteleinsturz in Rheinland-Pfalz mit zwei Toten: Anklage gegen Statiker

Nach dem Teileinsturz eines Hotels im rheinland-pfälzischen Moselort Kröv hat die Staatsanwaltschaft Trier Anklage gegen einen Baustatiker erhoben. Wie die Behörde am Freitag mitteilte, wird dem Mann vorgeworfen, für die fahrlässige Tötung zweier Menschen und fahrlässige Körperverletzung an weiteren acht Betroffenen verantwortlich zu sein. Über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheidet das Landgericht Trier.

Weiter keine Entwarnung bei Waldbrand in Müritz-Nationalpark

Beim Waldbrand im Müritz-Nationalpark in Mecklenburg-Vorpommern können die Behörden weiter keine Entwarnung geben. Aus der Luft sei inzwischen zwar wenig offenes Feuer zu sehen, aber viel Rauch und Glut, teilte der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte am Freitag in Neubrandenburg mit. Von dem Feuer betroffen war demnach zuletzt eine Fläche von gut 360 Hektar. Mehr als 300 Einsatzkräfte bekämpften den Brand.

Urteilsverkündung in Prozess gegen mutmaßliche NSU-Unterstützerin in Dresden

Im Prozess gegen eine mutmaßliche NSU-Unterstützerin wird vor dem Oberlandesgericht Dresden am Freitag (10.00 Uhr) das Urteil verkündet. Laut Bundesanwaltschaft soll Susann E. der als NSU-Mittäterin verurteilten Beate Zschäpe mehrfach ihre Identität geliehen haben, als diese im sächsischen Zwickau im Untergrund lebte. Die Angeklagte soll Zschäpe unter anderem ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche überlassen und bei der Anmietung eines Wohnmobils geholfen haben, das der NSU bei seinem letzten Raubüberfall nutzte.

Textgröße ändern: