The National Times - Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken

Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken


Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken
Berlin will als Richterin tätige frühere AfD-Abgeordnete in Ruhestand schicken / Foto: © AFP

Der Berliner Senat will die nach ihrem Ausscheiden aus dem Bundestag in den Richterdienst zurückgekehrte AfD-Politikerin Birgit Malsack-Winkemann aus Sorge um das allgemeine Ansehen der Justiz in den Ruhestand versetzen lassen. Der Antrag sei nach einer intensiven Prüfung beim zuständigen Richterdienstgericht gestellt worden, teilte die Berliner Senatsverwaltung für Justiz am Donnerstag mit. Den Namen Malsack-Winkemanns nannte sie dabei nicht.

Textgröße ändern:

Die Senatsverwaltung begründete den Beschluss mit Äußerungen der früheren AfD-Bundestagsabgeordneten über Flüchtlinge. "Die Richterin hat in der Vergangenheit über einen längeren Zeitraum wiederholt und öffentlich Menschen, die in Deutschland Schutz suchen, ausgegrenzt und wegen ihrer Herkunft herabgesetzt." Dadurch sei in der Öffentlichkeit der Eindruck entstanden, die Richterin sei nicht unvoreingenommen. Ein Versetzung in den Ruhestand sei "in Interesse der Rechtspflege" daher zwingend geboten.

Die Entscheidung liegt nun bei einem speziellen Richterdienstgericht. Das Grundgesetz garantiert Richterinnen und Richtern eine unabhängige Stellung und schützt sie deshalb speziell auch vor vorzeitigen Amtsenthebungen und Entlassungen. Diese sind gegen ihren Willen nur durch Beschluss solcher Dienstgerichte aufgrund bestimmter gesetzlich fixierter Kriterien möglich.

Malsack-Winkemanns war nach der Bundestagswahl im vergangenen Jahr aus dem Bundestag ausgeschieden und anschließend in den Richterdienst des Landes Berlin zurückgekehrt. Dies steht Richterinnen und Richter gesetzlich zu.

In Sachsen gab es einen ähnlichen Fall um den früheren Bundestagsabgeordneten Jens Maier. In dessen Fall gab das zuständige Richterdienstgericht dem Antrag auf Versetzung in den Ruhestand im März in einem Eilverfahren statt.

P.Barry--TNT

Empfohlen

24-Jähriger nach Angriff auf israelisches Generalkonsulat in München angeklagt

Nach einem Angriff auf das israelische Generalkonsulat im März in München hat die Generalstaatsanwaltschaft in der bayerischen Landeshauptstadt Anklage gegen einen 24-Jährigen erhoben. Der aus dem Jemen stammende Mann soll aus einer "gefestigten israelfeindlichen Haltung" heraus mehrere faustdicke Steine gegen das Generalkonsulat geworfen haben, wie die Ermittlungsbehörde am Mittwoch erklärte. Herbeigeeilten Polizisten soll er zu verstehen gegeben haben, dass er eine Sprengstoffexplosion herbeiführen und eine Vielzahl von Menschen töten wollte.

Hetze gegen queere Menschen: Geldstrafe für Prediger in Baden-Württemberg

Weil er in einer Predigt in Baden-Württemberg queere Menschen beschimpfte, muss ein Laienprediger aus Österreich eine Geldstrafe zahlen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Mittwoch ein entsprechendes Urteil des Landgerichts. Die Predigt war vor zwei Jahren in der "Baptistenkirche Zuverlässiges Wort" in Pforzheim gehalten worden, die vom Landesverfassungsschutz beobachtet wird.

Nick Reiner fordert Geld aus Fonds seiner toten Eltern für Verteidigung in Mordprozess

Im Verfahren zum gewaltsamen Tod von US-Regisseur Rob Reiner und dessen Frau fordert der angeklagte Sohn Nick Reiner Geld aus einem Treuhandvermögen seiner Eltern zur Finanzierung seiner Verteidigung. In einem 136 Seiten langen Antrag beim zuständigen Bericht in Los Angeles heißt es, Nick Reiner hätte bereits seit zwei Jahren Auszahlungen aus dem Treuhandfonds mit einem Umfang von 1,5 Millionen Dollar (1,3 Millionen Euro) bekommen müssen.

Kind in Sachsen-Anhalt tödlich verletzt - Lebensgefährte von Mutter in Haft

In Sachsen-Anhalt ist ein sechsjähriges Kind mutmaßlich vom Lebensgefährten seiner Mutter tödlich verletzt worden. Es starb am Dienstag in einem Krankenhaus an den Folgen seiner schweren Verletzungen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Dessau mitteilten. Das Kind war bereits am Sonntag nach einem Notruf in eine Klinik gebracht worden, dabei ergaben sich Hinweise auf eine Gewalttat. Das Krankenhaus informierte die Polizei.

Textgröße ändern: