The National Times - Umfrage: Mehrheit der Deutschen für AfD-Verbotsverfahren

Umfrage: Mehrheit der Deutschen für AfD-Verbotsverfahren


Umfrage: Mehrheit der Deutschen für AfD-Verbotsverfahren
Umfrage: Mehrheit der Deutschen für AfD-Verbotsverfahren / Foto: © AFP/Archiv

Eine Mehrheit der Deutschen befürwortet gemäß einer aktuellen Umfrage ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Laut einem Bericht des "Tagesspiegel" vom Samstag sprachen sich in der Befragung des Instituts Insa 53 Prozent der Beteiligten für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht aus. 38 Prozent wandten sich in der von dem Netzwerk Avaaz beauftragten Umfrage dagegen.

Textgröße ändern:

Die AfD war bundesweit vom Bundesamt für Verfassungsschutz vor gut einer Woche als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Wegen einer Klage der AfD dagegen wurde die Einstufung dann allerdings vorläufig ausgesetzt. An ihrer Einschätzung hält die Behörde jedoch inhaltlich fest. Zudem sind mehrere Landesverbände und Gliederungen der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Am größten ist die Zustimmung zu einem Verbotsverfahren dem Bericht zufolge bei Anhängerinnen und Anhängern der Grünen mit 85 Prozent sowie der SPD mit 79 Prozent. Bei Wählerinnen und Wählern der Linken sind es demnach 71 Prozent, bei der CDU 65 Prozent. Selbst 14 Prozent der AfD-Anhängerinnen und -Anhänger sind demnach dafür, dass das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der Partei entscheidet - allerdings möglicherweise in Erwartung einer Ablehnung eines solchen Antrages.

"Die Länder, der Bundestag und die Bundesregierung müssen jetzt das 1100-seitige Gutachten des Verfassungsschutzes auf Herz und Nieren prüfen", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) dem "Tagesspiegel". Ein Verbotsverfahren solle es dann geben, wenn dieses "eine gute Aussicht auf Erfolg hat", sonst aber nicht.

Auch warnte Weil, dass mit einem AfD-Verbot natürlich "das Problem rechtsextremistischer und ausländerfeindlicher Haltungen nicht erledigt" sei. Dagegen helfe nur eine gute Politik der anderen Parteien und mehr Sensibilität gegen Ausländerfeindlichkeit und andere Formen von Ausgrenzung.

"Ein AfD-Verbotsverfahren ist ganz klar eine Option", sagte auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch der "Rheinischen Post". Auch er verwies dabei auf die Einstufung durch die Verfassungsschutzbehörden. "Diese Einstufung muss Folgen haben", sagte er. Allerdings gelte es natürlich auch, "die AfD inhaltlich zu stellen und ihr durch gutes Regieren den Wind aus den Segeln zu nehmen".

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz forderte in der "Augsburger Allgemeinen", die Einschätzungen des Bundesverfassungsschutzes über die AfD zu veröffentlichen. Zunächst sollten diese dem geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages zur Verfügung gestellt werden, danach dann aber in geeigneter Form auch der Öffentlichkeit. Zudem müssten die Einschätzungen der Behörde mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren geprüft werden, verlangte auch er. Gleiches gelte für die Bewertungen auf Landesebene. All dies müsse nun "zügig zusammengetragen werden".

Gegen ein AfD-Verbotsverfahren wandte sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Er verwies in der "Welt am Sonntag" auf Einschätzungen von Rechtsexperten, wonach ein solches Verfahren schwierig sei. Zudem könne die AfD dann ihre vermeintliche Opferrolle noch stärker ausspielen. "Man kann Frustration nicht verbieten, man kann sie nur durch gute Politik auflösen", mahnte Linnemann zudem.

Für die Insa-Umfrage wurden laut "Tagesspiegel" 1000 Bürgerinnen und Bürger repräsentativ befragt.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

Schwedische Behörden geben für kommendes Jahr 72 Wölfe zum Abschuss frei

Trotz massiven Widerstands von Umweltschützern haben die schwedischen Behörden für das kommende Jahr 72 Wölfe zum Abschuss freigegeben. Die skandinavische Wolfspopulation sei klein und leide unter Inzucht, teilten die Kreisverwaltungen am Donnerstag mit. Die Verringerung müsse daher "schrittweise erfolgen und einhergehen mit Maßnahmen, welche der Inzucht entgegenwirken".

Carsten Günther soll Präsident an Bundesverwaltungsgericht werden

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig bekommt einen neuen Richter - der dort Gerichtspräsident werden soll. Carsten Günther wurde am Donnerstag vom Richterwahlausschuss zum Bundesrichter gewählt, wie das Bundesjustizministerium in Berlin mitteilte. Der 56 Jahre alte Günther war bislang seit August 2025 Präsident des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts in Münster, zuvor hatte er bereits einige Jahre als Richter am Bundesverwaltungsgericht gearbeitet.

Trump: Hinrichtung des Attentäters von Fort Hood wird doch nicht live übertragen

Nach massivem Druck aus dem In- und Ausland hat US-Präsident Donald Trump die geplante Liveübertragung einer Hinrichtung durch das US-Militär abgesagt. Trump erklärte am Donnerstag in seinem Onlinedienst Truth Social, der Amokläufer Nidal Hasan werde "wie vorgesehen durch ein Erschießungskommando sterben, aber dieses Ereignis wird nicht übertragen". Der vom Pentagon angekündigte Livestream war in den USA selbst in den Reihen von Trumps Republikanern sowie auch international auf Empörung gestoßen.

Urteil: Schulen dürfen Ausübung religiöser Riten verbieten

Schulen dürfen einem Gerichtsurteil zufolge in bestimmten Fällen die demonstrative Ausübung religiöser Riten per Schulordnung verbieten. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin am Donnerstag und wies damit eine Klage der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) ab, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Textgröße ändern: