The National Times - Umfrage: Mehrheit der Deutschen für AfD-Verbotsverfahren

Umfrage: Mehrheit der Deutschen für AfD-Verbotsverfahren


Umfrage: Mehrheit der Deutschen für AfD-Verbotsverfahren
Umfrage: Mehrheit der Deutschen für AfD-Verbotsverfahren / Foto: © AFP/Archiv

Eine Mehrheit der Deutschen befürwortet gemäß einer aktuellen Umfrage ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Laut einem Bericht des "Tagesspiegel" vom Samstag sprachen sich in der Befragung des Instituts Insa 53 Prozent der Beteiligten für einen Verbotsantrag beim Bundesverfassungsgericht aus. 38 Prozent wandten sich in der von dem Netzwerk Avaaz beauftragten Umfrage dagegen.

Textgröße ändern:

Die AfD war bundesweit vom Bundesamt für Verfassungsschutz vor gut einer Woche als gesichert rechtsextremistisch eingestuft worden. Wegen einer Klage der AfD dagegen wurde die Einstufung dann allerdings vorläufig ausgesetzt. An ihrer Einschätzung hält die Behörde jedoch inhaltlich fest. Zudem sind mehrere Landesverbände und Gliederungen der AfD als gesichert rechtsextremistisch eingestuft.

Am größten ist die Zustimmung zu einem Verbotsverfahren dem Bericht zufolge bei Anhängerinnen und Anhängern der Grünen mit 85 Prozent sowie der SPD mit 79 Prozent. Bei Wählerinnen und Wählern der Linken sind es demnach 71 Prozent, bei der CDU 65 Prozent. Selbst 14 Prozent der AfD-Anhängerinnen und -Anhänger sind demnach dafür, dass das Bundesverfassungsgericht über ein Verbot der Partei entscheidet - allerdings möglicherweise in Erwartung einer Ablehnung eines solchen Antrages.

"Die Länder, der Bundestag und die Bundesregierung müssen jetzt das 1100-seitige Gutachten des Verfassungsschutzes auf Herz und Nieren prüfen", sagte Niedersachsens Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) dem "Tagesspiegel". Ein Verbotsverfahren solle es dann geben, wenn dieses "eine gute Aussicht auf Erfolg hat", sonst aber nicht.

Auch warnte Weil, dass mit einem AfD-Verbot natürlich "das Problem rechtsextremistischer und ausländerfeindlicher Haltungen nicht erledigt" sei. Dagegen helfe nur eine gute Politik der anderen Parteien und mehr Sensibilität gegen Ausländerfeindlichkeit und andere Formen von Ausgrenzung.

"Ein AfD-Verbotsverfahren ist ganz klar eine Option", sagte auch SPD-Fraktionschef Matthias Miersch der "Rheinischen Post". Auch er verwies dabei auf die Einstufung durch die Verfassungsschutzbehörden. "Diese Einstufung muss Folgen haben", sagte er. Allerdings gelte es natürlich auch, "die AfD inhaltlich zu stellen und ihr durch gutes Regieren den Wind aus den Segeln zu nehmen".

Grünen-Fraktionsvize Konstantin von Notz forderte in der "Augsburger Allgemeinen", die Einschätzungen des Bundesverfassungsschutzes über die AfD zu veröffentlichen. Zunächst sollten diese dem geheim tagenden Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages zur Verfügung gestellt werden, danach dann aber in geeigneter Form auch der Öffentlichkeit. Zudem müssten die Einschätzungen der Behörde mit Blick auf ein mögliches Verbotsverfahren geprüft werden, verlangte auch er. Gleiches gelte für die Bewertungen auf Landesebene. All dies müsse nun "zügig zusammengetragen werden".

Gegen ein AfD-Verbotsverfahren wandte sich CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann. Er verwies in der "Welt am Sonntag" auf Einschätzungen von Rechtsexperten, wonach ein solches Verfahren schwierig sei. Zudem könne die AfD dann ihre vermeintliche Opferrolle noch stärker ausspielen. "Man kann Frustration nicht verbieten, man kann sie nur durch gute Politik auflösen", mahnte Linnemann zudem.

Für die Insa-Umfrage wurden laut "Tagesspiegel" 1000 Bürgerinnen und Bürger repräsentativ befragt.

P.Murphy--TNT

Empfohlen

Mexikos Präsidentin: Armee hatte keine Kenntnis von Anwesenheit möglicher US-Agenten

Mexikos Armee hat nach Angaben von Präsidentin Claudia Sheinbaum keine Kenntnis von der Anwesenheit von US-Geheimdienstmitarbeitern gehabt, die kürzlich während einer Drogenbekämpfungsaktion im Grenzstaat Chihuahua bei einem Autounfall ums Leben kamen. "Offensichtlich wusste das Militär nicht, dass Personen beteiligt waren, die keine mexikanischen Staatsbürger waren (...), dass Ausländer an dem Einsatz teilnahmen", sagte Sheinbaum am Mittwoch vor Journalisten. Sheinbaum sagte, die Regierung untersuche einen möglichen Verstoß gegen nationale Sicherheitsgesetze in dem noch immer undurchsichtigen Vorfall.

Gewalttaten in Aachener Rotlichtbezirk: Strafe für Hooligan wird neu verhandelt

Das Landgericht Aachen muss neu über die Strafe für einen Mann aus der Hooliganszene entscheiden, der wegen Gewalttaten im Rotlichtbezirk der nordrhein-westfälischen Stadt verurteilt wurde. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe kippte das Aachener Urteil am Mittwoch teilweise. Das Landgericht hatte den Angeklagten im März 2025 unter anderem wegen zweifachen versuchten Totschlags und mehrfacher Körperverletzung zu sieben Jahren Haft verurteilt und die Sicherungsverwahrung vorbehalten. (Az. 2 StR 470/25)

Bayerische Polizei durchsucht Banken und Firma wegen Geldwäscheverdachts

Wegen mutmaßlicher Geldwäsche in Millionenhöhe hat die bayerische Polizei zwei Banken und eine Firma durchsucht. Dabei handelte es sich um zwei Objekte in Bayern und eines in Hessen, wie die Polizei am Mittwoch in Augsburg mitteilte. Durch die Geldwäsche entstand nach aktuellem Stand der Ermittlungen ein Schaden im niedrigen siebenstelligen Bereich.

Mord in Berliner Park nach Beleidigungen auf Tiktok: Lebenslange Haft

Zehn Monate nach der Tötung eines Manns am helllichten Tag in einem Berliner Park ist ein 24-Jähriger zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Berlin sprach ihn am Mittwoch des Mordes an dem 28-Jährigen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Opfer und Täter hatten sich zuvor wechselseitig auf Tiktok beleidigt.

Textgröße ändern: