The National Times - Gewaltsamer Tod von 20-Jährigem nach Abifeier: Neun Jahre Haft für Angeklagten

Gewaltsamer Tod von 20-Jährigem nach Abifeier: Neun Jahre Haft für Angeklagten


Gewaltsamer Tod von 20-Jährigem nach Abifeier: Neun Jahre Haft für Angeklagten

Fast ein Jahr nach dem Tod eines 20-Jährigen bei einer Auseinandersetzung nach einer Abiturfeier im nordrhein-westfälischen Bad Oeynhausen ist das Urteil gegen den Tatverdächtigen gefallen. Der 19-jährige Angeklagte wurde vom Landgericht Bielefeld zu einer Jugendstrafe von neun Jahren Haft verurteilt, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte. Schuldig gesprochen wurde er unter anderem wegen versuchten Totschlags und Körperverletzung.

Textgröße ändern:

Die Tat geschah im Juni am Rande einer Abifeier in einem Park in Bad Oeynhausen. Zwischen dem syrischen Angeklagten und dem Opfer soll es zu einem Streit gekommen sein, woraufhin der 20-Jährige zurückwich. Die Anklage warf dem 19-Jährigen vor, dem 20-Jährigen gefolgt zu sein und ihn zu Boden gebracht zu haben. Auf den am Boden liegenden Mann soll er den Vorwürfen zufolge weiter eingetreten und eingeschlagen haben.

Der 20-Jährige erlitt durch den Sturz und die Tritte nach den Urteilsfeststellungen zwei Schädelbrüche. Welcher der Brüche letztlich tödlich war, konnte laut dem Gerichtssprecher nicht sicher festgestellt werden. Der 20-Jährige starb zwei Tage später in einem Krankenhaus an seinen schweren Kopfverletzungen.

Unklar blieb, ob der Angeklagte den Geschädigten zu Boden brachte oder ob dieser bei der Flucht von alleine stürzte. Das Gericht stellte hinsichtlich der Tritte einen Tötungsvorsatz fest, konnte aber nicht ausschließen, dass bereits der Sturz tödlich war. Insofern konnte nicht sicher geklärt werden, ob der Angeklagte den 20-Jährigen tötete. Es verurteilte den 19-Jährigen daher wegen versuchten Totschlags.

Hintergrund der Tat war, dass der Angeklagte beobachtete, wie der 19-Jährige mit Freunden Kokain konsumierte - und selbst etwas davon abhaben wollte. Daraus entwickelte sich die Auseinandersetzung.

Mit der Verurteilung zu neun Jahren Haft folgte das Gericht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Diese hatte allerdings eine Verurteilung wegen Raubes mit Todesfolge und versuchten Mordes beantragt.

Die Verteidiger lehnten eine Verurteilung wegen eines Tötungsdelikts ab. Sie beantragten, den Angeklagten wegen einer eingeräumten Körperverletzung zu verurteilen und mit Blick auf die Untersuchungshaft nur eine Verwarnung auszusprechen.

Gegen zwei frühere Mitangeklagte war das Verfahren bereits im April eingestellt worden. Einer der Angeklagten wurde ermahnt, der andere sollte eine Auflage von 500 Euro zahlen.

A.M.James--TNT

Empfohlen

Rund eine Stunde lang: Baby fährt ohne Mutter in Zug von Hannover nach Uelzen

In Niedersachsen ist ein einjähriges Mädchen ohne seine Mutter in einem Zug von Hannover nach Uelzen gefahren. Wie die Bundespolizei in Bremen am Montag mitteilte, schlossen sich die Türen des Zugs vor der Mutter, als Kind und Gepäck bereits im Waggon waren. Eine 26-Jährige und eine 66-Jährige kümmerten sich während der Fahrt am Sonntag um das Kind.

Ägyptens Präsident begnadigt bekanntesten politischen Gefangenen Abdel Fattah

Der ägyptische Präsident Abdel Fattah al-Sisi hat den prominenten politischen Gefangenen Alaa Abdel Fattah begnadigt. Al-Sisi habe einer Reihe von Gefangenen den Rest ihrer Haftstrafe erlassen, darunter den seit sechs Jahren inhaftierten Abdel Fattah, berichtete der staatliche Sender Al-Kahera News am Montag. Abdel Fattahs Schwester bestätigte die Begnadigung.

Mordkommission nach Erschießen von 26-Jährigem in Ludwigshafen eingerichtet

Nach der Tötung eines 26-jährigen Manns im rheinland-pfälzischen Ludwigshafen ist eine Mordkommission eingerichtet worden. Die Obduktion der Leiche ergab, dass der Mann durch einen Schuss am Oberkörper verletzt worden und verblutet war, wie das Polizeipräsidium Rheinpfalz am Montag mitteilte. Tatverdächtige wurden noch nicht gefasst, die Fahndung lief auf Hochtouren. Der 26-Jährige war in der Nacht zum Samstag getötet worden.

Anlagebetrug: Frau in Rheinland-Pfalz verliert sechsstelligen Geldbetrag

Anlagebetrüger haben eine 62 Jahre alte Frau aus Rheinland-Pfalz um einen mittleren sechsstelligen Betrag gebracht. Die Frau wurde im Internet auf eine vermeintliche Investitionsmöglichkeit mit einem Gewinnversprechen von 500 Prozent aufmerksam, wie die Polizei in Trier am Montag mitteilte. Die 62-Jährige trat daraufhin einer Whatsapp-Gruppe bei, in der mehrere Mitglieder von enormen Gewinnen sprachen.

Textgröße ändern: