The National Times - Arbeitskollege erstochen: 43-Jähriger in Baden-Baden zu Haftstrafe verurteilt

Arbeitskollege erstochen: 43-Jähriger in Baden-Baden zu Haftstrafe verurteilt


Arbeitskollege erstochen: 43-Jähriger in Baden-Baden zu Haftstrafe verurteilt
Arbeitskollege erstochen: 43-Jähriger in Baden-Baden zu Haftstrafe verurteilt / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der Tötung seines Arbeitskollegen ist ein 43-Jähriger in Baden-Baden zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht der baden-württembergischen Stadt verurteilte ihn am Freitag nach Angaben einer Sprecherin wegen Totschlags. Es stellte fest, dass der Angeklagte das 55 Jahre alte Opfer Ende September erstach.

Textgröße ändern:

Beide teilten sich ein Hotelappartement in der Stadt Rastatt. Der 43-Jährige war bereits kurz nach der Tat festgenommen worden. Er saß seitdem in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen ihn begann Ende März.

J.Sharp--TNT

Empfohlen

Frankreich droht TV-Sender wegen russischer Journalistin mit Verfahren

In Frankreich geht der Streit um den Einfluss der russischen Journalistin Xenia Fedorova weiter: Die Regierung drohte dem rechtsgerichteten TV-Sender CNews mit einem strafrechtlichen Verfahren, falls dieser der Kreml-treuen Journalistin erneut Sendezeit per Videokonferenz einräume. Dies würde bedeuten, ihre Ausweisung und ihre Vermögenssperre zu unterlaufen, heißt es in einem Schreiben von Innenminister Laurent Nuñez an die Rundfunk-Aufsichtsbehörde, das die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. Die Regierung wirft Fedorova vor, Propaganda für den Kreml zu verbreiten.

Bewerber diskriminiert: Gericht zeigt Grenzen für Entschädigungszahlugen auf

Wird ein Bewerber im Einstellungsverfahren diskriminiert, muss der Arbeitgeber bei einer Absage für den späteren Verdienstausfall aufkommen. Ein solcher Anspruch auf Entschädigung besteht aber nicht unbedingt lebenslang, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am Donnerstag mitteilte. Obwohl das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz keinen zeitlichen Rahmen vorgibt, kann das Recht auf Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen verfallen. (Az. 8 AZR 153/25)

Frau in Badewanne ertränkt: Vier Jahre Haft wegen Totschlags in Rheinland-Pfalz

Weil er seine Lebensgefährtin in der Badewanne ertränkt haben soll, hat das Landgericht Koblenz einen 51-Jährigen zu vier Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 51-Jährige im Februar zusammen mit seiner Freundin in Boppard zunächst viel Alkohol getrunken hatte.

Prozess um Mord ohne Leiche: Lebenslange Haft in Saarbrücken

Das Landgericht Saarbrücken hat den Angeklagten in einem Prozess um einen Mord ohne Leiche zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer stellte zudem eine besondere Schwere der Schuld fest, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Eine vorzeitige Entlassung aus der Haft nach 15 Jahren ist damit weitestgehend ausgeschlossen.

Textgröße ändern: