The National Times - Angeklagte wegen Fällens von "Robin Hood"-Baum in England schuldig gesprochen

Angeklagte wegen Fällens von "Robin Hood"-Baum in England schuldig gesprochen


Angeklagte wegen Fällens von "Robin Hood"-Baum in England schuldig gesprochen
Angeklagte wegen Fällens von "Robin Hood"-Baum in England schuldig gesprochen / Foto: © AFP

Zwei Jahre nach dem Fällen eines als "Robin Hood"-Baum bekannt gewordenen legendären Bergahorns in der Nähe des Hadrianswalls in Nordengland sind zwei Männer schuldig gesprochen worden. Ein Gericht in Newcastle befand die beiden 39 und 32 Jahre alten Angeklagten am Freitag für schuldig, den rund 200 Jahre alten Baum "absichtlich und gedankenlos" gefällt zu haben.

Textgröße ändern:

Der Bergahorn hatte rund 200 Jahre lang in einem Tal in der Nähe des Hadrianswalls gestanden, bevor er in einer stürmischen Nacht im September 2023 mit einer Kettensäge gefällt wurde. Die Baumkrone stürzte dabei auf den Hadrianswall und beschädigte das jahrhundertealte Bauwerk aus der Römerzeit. Der Vorfall hatte in Großbritannien Empörung ausgelöst.

Die beiden Angeklagten wurden wegen Sachbeschädigung in zwei Fällen - an dem Baum und am Hadrianswall - schuldig gesprochen. Laut Staatsanwaltschaft hatten die Männer ihre Tat gefilmt und das Handyvideo anschließend an Freunde geschickt. Ihre Tat hätten sie offenbar für "witzig, clever oder großartig" gehalten.

Wegen seiner beeindruckenden Lage war der Baum die Kulisse für eine zentrale Szene im Film "Robin Hood" mit Kevin Costner von 1991. Auch in zahlreichen weiteren Filmen und Serien war der Baum zu sehen. Der Hadrianswall wurde 122 nach Christus unter Kaiser Hadrian begonnen und markierte die Grenze zwischen dem römischen Britannien und dem nicht eroberten Kaledonien im Norden.

F.Harris--TNT

Empfohlen

EuGH: Urlaub und Zulagen werden bei mehreren Arbeitsverträgen anteilig berechnet

Wer zusätzlich zu einem Vollzeitjob noch eine Teilzeitbeschäftigung ausübt, bekommt auch anteiligen Anspruch auf Urlaub und Verpflegungszulagen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg. Das Gericht gab damit 14 rumänischen Vollzeit-Lehrkräften Recht, die an ihrer Schule zusätzliche Teilzeitbeschäftigungen hatten. Die Ansprüche von Arbeitnehmern sind demnach auf Basis aller Verträge zu berechnen. (Az. C-706/23)

Gericht: Keine vorzeitige Haftentlassung ohne Angaben zu Millionenbeute

Ein wegen zahlreicher Betrugsfälle verurteilter Mann kommt laut einer Gerichtsentscheidung wegen fehlender Angaben zum Verbleib der Tatbeute nicht vorzeitig aus der Haft. Wie das Oberlandesgericht Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte, lehnte es eine Haftentlassung nach Verbüßung von zwei Dritteln seiner siebeneinhalbjährigen Strafe ab. Der Mann habe keine ausreichenden Angaben zum Verbleib der Beute in Höhe von rund 2,3 Millionen Euro gemacht.

EuGH: Verspätungsursache entscheidend für Erstattung bei Flugreisen

Wenn Flüge sich verspäten, müssen die betroffenen Fluggesellschaften außergewöhnliche Umstände nachweisen, um mögliche Erstattungen an Passagiere ablehnen zu können. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg und hob damit eine Vorabentscheidung des Gerichts auf. Mit dem Urteil werden Fluggesellschaften verpflichtet, zur Ablehnung von Ausgleichszahlungen die genauen Umständen einer Verspätung nachzuweisen, ohne sich nur auf das Flugverkehrsmanagement zu berufen. (Az. C-108/26 RX)

Razzia und Festnahmen: 72-Jährige soll bundesweites Geldwäschenetzwerk angeführt haben

Mit einer Razzia sind Ermittler in sieben Bundesländern gegen ein bundesweit tätiges mutmaßliches Geldwäschenetzwerk vorgegangen. Eine 72-jährige Hauptbeschuldigte steht im Verdacht, die Gruppe angeführt zu haben, wie die Generalstaatsanwaltschaft und das Zollfahndungsamt in Stuttgart am Donnerstag mitteilten. Bei den Durchsuchungen am Mittwoch wurden insgesamt vier Beschuldigte mit Untersuchungshaftbefehlen festgenommen. Mehr als 300 Kräfte waren an rund 30 Orten im Einsatz.

Textgröße ändern: