The National Times - Papst Leo XIV. beklagt in erster Messe "Streben nach Macht und Vergnügen"

Papst Leo XIV. beklagt in erster Messe "Streben nach Macht und Vergnügen"


Papst Leo XIV. beklagt in erster Messe "Streben nach Macht und Vergnügen"
Papst Leo XIV. beklagt in erster Messe "Streben nach Macht und Vergnügen" / Foto: © AFP

In seiner ersten Messe nach seiner Wahl hat Papst Leo XIV. das Streben nach "Macht und Vergnügen" und einen "Mangel an Glauben" in der heutigen Zeit beklagt. Von vielen Menschen werde der christliche Glaube als "etwas Absurdes angesehen, als etwas für schwache und wenig intelligente Menschen", sagte der Papst am Freitag in seiner Predigt vor dem Kardinalskollegium in der Sixtinischen Kapelle im Vatikan.

Textgröße ändern:

Viele Menschen strebten stattdessen nach "Technologie, Geld, Erfolg, Macht und Vergnügen". Der Mangel an Glauben habe "dramatische Begleiterscheinungen", mahnte Leo XIV. So gerieten der "Sinn des Lebens" und die Barmherzigkeit in Vergessenheit, und die Würde des Menschen werde "in den dramatischsten Formen verletzt".

In seiner ersten Ansprache nach seiner Wahl hatte Leo XIV. am Donnerstagabend vom Balkon des Petersdoms aus vor zehntausenden jubelnden Gläubigen zum Frieden und zum Dialog aufgerufen.

Die Wahl des US-Kardinals Robert Prevost zum Papst erfolgte bereits am zweiten Tag des Konklaves von 133 wahlberechtigten Kardinälen. Leo XIV. ist der 267. Papst der Kirchengeschichte und geistliches Oberhaupt von 1,4 Milliarden Katholiken in aller Welt. Sein Vorgänger Papst Franziskus war am Ostermontag im Alter von 88 Jahren gestorben.

D.Cook--TNT

Empfohlen

Urteil nach tödlicher Amokfahrt in Mannheim: Lebenslange Haft und Psychiatrie

Im Prozess um eine tödliche Amokfahrt am Rosenmontag in Mannheim ist der Beschuldigte zu lebenslanger Haft wegen Mordes verurteilt worden. Das Landgericht in der baden-württembergischen Stadt ordnete nach Angaben eines Sprechers am Donnerstag zugleich an, den 40 Jahre alten Mann in einer Psychiatrie unterzubringen.

EuGH: Bei Umzugsverweigerung von Asylbewerber grundlegende Leistungen nicht entziehen

Wenn ein Asylbewerber nicht in eine andere Unterkunft ziehen will, darf das Aufnahmeland ihm Grundlegendes wie Essen, Kleidung oder ein Dach über dem Kopf nicht verweigern. Grundsätzlich sind Sanktionen und auch ein Zwangsumzug aber möglich, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Es ging um den Fall eines alleinerziehenden Tunesiers und seines minderjährigen Sohns in Italien. (Az. C-184/24)

Sachsen-Anhalt: 49-Jähriger offenbar bei Streit getötet

In Sachsen-Anhalt ist ein Mann bei einem Streit auf offener Straße offenbar von einem Kontrahenten getötet worden. Wie die Polizei am Donnerstag in Halle mitteilte, alarmierte eine Zeugin die Einsatzkräfte am Mittwochabend wegen einer körperlichen Auseinandersetzung.

Anklage wegen Doppelmords aus Rache an zwei Männern in Hessen erhoben

Wegen eines mutmaßlichen Doppelmords aus Rache an zwei Männern in Hessen hat die Staatsanwaltschaft Gießen Anklage gegen einen 29-Jährigen erhoben. Ihm wird vorgeworfen, die 28 und 59 Jahre alten Opfer am 19. April in Bad Nauheim heimtückisch und aus niedrigen Beweggründen erschossen zu haben, was er kurz nach seiner Festnahme einräumte, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Sein ebenfalls angeklagter 36-jähriger Bruder soll hierzu Beihilfe geleistet haben, was dieser bestreitet.

Textgröße ändern: