The National Times - Bundespräsident Steinmeier sendet Papst Leo XIV. "herzliche Segenswünsche"

Bundespräsident Steinmeier sendet Papst Leo XIV. "herzliche Segenswünsche"


Bundespräsident Steinmeier sendet Papst Leo XIV. "herzliche Segenswünsche"
Bundespräsident Steinmeier sendet Papst Leo XIV. "herzliche Segenswünsche" / Foto: © AFP/Archiv

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dem neuen Papst Leo XIV. im Namen Deutschlands "herzliche Segenswünsche" übersandt. "Mit dem Amt des Nachfolgers Petri übernehmen Sie in einer von Unfrieden und tiefgreifenden globalen Herausforderungen geprägten Zeit eine bedeutende geistliche und moralische Verantwortung", erklärte Steinmeier am Donnerstag in Berlin. Er wünschte dem katholischen Kirchenoberhaupt "Kraft, Liebe und Besonnenheit".

Textgröße ändern:

"Möge Ihnen Ihre persönliche Prägung als Brückenbauer zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Ländern Lateinamerikas helfen, den Sorgen und Hoffnungen von Menschen aus der ganzen Welt Gehör zu verschaffen", hieß es in Steinmeiers Glückwunschschreiben an den Vatikan. Die Menschen in Deutschland, insbesondere die Katholikinnen und Katholiken, blickten dem Pontifikat Leos XIV. "mit großer Erwartung und herzlicher Verbundenheit entgegen".

L.Johnson--TNT

Empfohlen

US-Politiker und UNO fordern Verzicht auf geplante Liveübertragung einer Hinrichtung

In den USA wächst der Druck auf Verteidigungsminister Pete Hegseth, auf die angekündigte Liveübertragung der Hinrichtung eines zum Tode verurteilten Attentäters zu verzichten. US-Vizepräsident JD Vance äußerte am Freitag Zweifel und sagte, er werde sich einen Livestream nicht anschauen. Republikaner wie auch Demokraten im Kongress erklärten, eine öffentliche Hinrichtung erinnere an autoritäre Regierungen und Extremisten. Das UN-Menschenrechtskommissariat sprach von einer Art "Folter".

Gericht: Internetanbieter muss Pornoseiten vorerst nicht in Deutschland sperren

Ein großer Internetanbieter muss zwei Pornografieplattformen eines Anbieters aus Zypern laut einer Gerichtsentscheidung vorerst nicht für Nutzer in Deutschland sperren. Die nordrhein-westfälische Landesanstalt für Medien dürfe dem Internetanbieter die Sperrung der Plattformen vorläufig nicht auferlegen, teilte das Oberverwaltungsgericht in Münster am Freitag mit. Damit bestätigte das Gericht vorläufig mit zwei Eilbeschlüssen eine vorangegangene Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

UNO: Geplanter Livestream von Hinrichtung in den USA ist Form von "Folter"

Die Vereinten Nationen haben den angekündigten Livestream der Hinrichtung eines verurteilten Attentäters als eine Form von "Folter" verurteilt. "Die Live-Übertragung einer Hinrichtung ist gleichbedeutend mit einer öffentlichen Hinrichtung und würde gegen das absolute Folterverbot verstoßen", erklärte das Büro des UN-Beauftragten für Menschenrechte, Volker Türk, am Freitag in einer Mitteilung an die Nachrichtenagentur AFP.

Nach Kunstskandal: BGH prüft Herausgabe von gefälschtem Bild an Fälscher

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt am Freitag (09.00 Uhr) über einen der großen Kunstskandale der vergangenen Jahre. Der Fälscher selbst will ein Bild zurück, das er einst als angebliches Original verkaufte. Ein Auktionshaus versteigerte es 2006 für fast 2,9 Millionen Euro als "Rotes Bild mit Pferden" des Malers Heinrich Campendonk von 1914. (Az. V ZR 242/24)

Textgröße ändern: