The National Times - Bundespräsident Steinmeier sendet Papst Leo XIV. "herzliche Segenswünsche"

Bundespräsident Steinmeier sendet Papst Leo XIV. "herzliche Segenswünsche"


Bundespräsident Steinmeier sendet Papst Leo XIV. "herzliche Segenswünsche"
Bundespräsident Steinmeier sendet Papst Leo XIV. "herzliche Segenswünsche" / Foto: © AFP/Archiv

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat dem neuen Papst Leo XIV. im Namen Deutschlands "herzliche Segenswünsche" übersandt. "Mit dem Amt des Nachfolgers Petri übernehmen Sie in einer von Unfrieden und tiefgreifenden globalen Herausforderungen geprägten Zeit eine bedeutende geistliche und moralische Verantwortung", erklärte Steinmeier am Donnerstag in Berlin. Er wünschte dem katholischen Kirchenoberhaupt "Kraft, Liebe und Besonnenheit".

Textgröße ändern:

"Möge Ihnen Ihre persönliche Prägung als Brückenbauer zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und den Ländern Lateinamerikas helfen, den Sorgen und Hoffnungen von Menschen aus der ganzen Welt Gehör zu verschaffen", hieß es in Steinmeiers Glückwunschschreiben an den Vatikan. Die Menschen in Deutschland, insbesondere die Katholikinnen und Katholiken, blickten dem Pontifikat Leos XIV. "mit großer Erwartung und herzlicher Verbundenheit entgegen".

L.Johnson--TNT

Empfohlen

Gefesselten Gefangenen getreten: Pensionierter Beamter verliert Ruhestandsgehalt

Wegen eines mutwilligen körperlichen Angriffs auf einen gefesselten Gefangenen hat ein pensionierter Justizbeamter aus Niedersachsen sein Ruhegehalt verloren. Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg erkannte es ihm nach eigenen Angaben vom Donnerstag ab. Es verwies dabei unter anderem auf die "zentrale Bedeutung der Pflicht eines Justizvollzugsbeamten, die dienstlichen Befugnisse zur legalen Gewaltanwendung gegenüber Strafgefangenen nicht zu missbrauchen und zu ihren Lasten keine Straftaten zu begehen". Die Entscheidung ist demnach rechtskräftig.

Mehr als drei Jahre Haft wegen Schwarzarbeit in großem Stil in München

Das Landgericht München I hat einen 35-Jährigen wegen Schwarzarbeit im großen Stil zu drei Jahren und zwei Monaten Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Veruntreuung von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Er soll zudem rund 1,2 Millionen Euro an Taterträgen zurückzahlen.

Angriff an Berliner Holocaust-Mahnmal: Bundesanwaltschaft fordert lebenslange Haft

Die Bundesanwaltschaft hat eine lebenslange Freiheitsstrafe für den Attentäter vom Berliner Holocaust-Mahnmal gefordert. Zudem beantragte sie in dem Verfahren gegen den 20-Jährigen am Donnerstag vor dem Berliner Kammergericht die Anwendung von Erwachsenenstrafrecht, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Die Nebenklage beantragte die Anwendung von Jugendstrafrecht, ohne einen konkreten Antrag zur Strafhöhe zu stellen. Die Verteidigung plädierte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren.

Urteil aus Hessen: KI darf nicht bei Universitätsprüfungen eingesetzt werden

Künstliche Intelligenz (KI) darf bei Universitätsprüfungen in Hessen nicht eingesetzt werden. Dass zwei Studierende deswegen von der Wiederholung der Prüfung ausgeschlossen wurden, war rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Kassel am Donnerstag mitteilte. Es wies die Klagen der Studierenden ab. (Az.: 7 K 2134/24.KS und 7 K 2515/25.KS)

Textgröße ändern: