The National Times - Thüringen: Durchsuchungen bei Unterstützern von rechtsextremer Kampfsportgruppe

Thüringen: Durchsuchungen bei Unterstützern von rechtsextremer Kampfsportgruppe


Thüringen: Durchsuchungen bei Unterstützern von rechtsextremer Kampfsportgruppe
Thüringen: Durchsuchungen bei Unterstützern von rechtsextremer Kampfsportgruppe / Foto: © AFP/Archiv

Thüringer Ermittler haben erneut Wohnungen von Unterstützern der rechtsextremen Kampfsportgruppe Knockout 51 durchsucht. Ziel der Durchsuchungen am Donnerstag waren fünf Wohnobjekte im Raum Eisenach, wie das thüringische Landeskriminalamt (LKA) und die Staatsanwaltschaft Gera mitteilten. Die Razzia richtete sich den Angaben zufolge gegen vier Beschuldigte.

Textgröße ändern:

Gegen die drei Männer und eine Frau im Alter zwischen 18 und 28 Jahren wird wegen Bildung einer kriminellen Vereinigungen ermittelt. An dem Einsatz waren demnach etwa hundert Beamte des LKA, der Bereitschaftspolizei und der Landespolizei sowie drei Diensthunde beteiligt. Die Beweismittel würden nun ausgewertet.

Die Neonazigruppe steht seit längerem im Visier von Polizei und Justiz. Sie soll sich in den thüringischen Städten Eisenach und Erfurt gebildet haben, aber auch überregional ein fester Bestandteil der rechtsextremistischen Szene sein.

Unter dem Deckmantel gemeinsamer Trainings soll die Gruppe laut Bundesanwaltschaft junge, nationalistisch gesinnte Männer angelockt, mit rechtsextremem Gedankengut indoktriniert und für Angriffe auf Polizisten und Anhänger der linken Szene und weitere Andersdenkende ausgebildet haben. Demnach strebten die Mitglieder zumindest ab Frühjahr 2021 auch die Tötung von Linksextremisten an.

Im Juli 2024 wurden vier mutmaßliche Mitglieder der Kampfsportgruppe vom Thüringer Oberlandesgericht (OLG) in Jena wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung zu Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafen verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In der vergangenen Woche startete vor dem OLG ein weiterer Prozess gegen zwei mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer von Knockout 51.

S.Ross--TNT

Empfohlen

"Korrupt und verfassungswidrig": Trump wegen Premium-Zugangs zu seinem Onlinedienst verklagt

Zwei Medienorganisationen haben US-Präsident Donald Trump wegen des neuen Premiumangebots seines Onlinedienstes Truth Social verklagt. Der gegen eine hohe Gebühr erhältliche vorzeitige Zugang zu Trumps Posts in dem Netzwerk sei "außergewöhnlich, korrupt und verfassungswidrig", heißt es in einer am Mittwoch von den Organisationen The Intercept und Freedom of the Press Foundation in New York eingereichten Klageschrift.

Eigene Tochter mit Rheumamittel vergiftet: Bewährungsstrafen in Sachsen

Weil sie ihre minderjährige Tochter mit Rheumamitteln vergiftet und lebensgefährlich geschwächt haben sollen, sind Eltern in Sachsen zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Zwickau verhängte gegen die Mutter eineinhalb Jahre und gegen den Vater zwei Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Beide Strafen wurden demnach zur Bewährung ausgesetzt. Die mitangeklagte Halbschwester der Geschädigten wurde freigesprochen.

Russe wegen Hitlergruß vor Synagoge in Frankreich zu acht Monaten Haft verurteilt

Weil er in der Nähe einer Synagoge in Frankreich den Hitlergruß gezeigt hat, ist ein Russe zu acht Monaten Gefängnis verurteilt worden. Der 19-Jährige sei zudem mit einem dauerhaften Einreiseverbot nach Frankreich belegt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Der junge Mann war drei Tage zuvor in Sarcelles nördlich von Paris festgenommen worden, wo er zusammen mit zwei weiteren Menschen gesichtet worden war.

Acht Jahre nach Ausschreitungen in Chemnitz: Ein Fall wird neu geprüft

Acht Jahre nach Ausschreitungen am Rande einer rechten Demonstration in Chemnitz muss der Fall eines Angeklagten neu aufgerollt werden. Das Landgericht der sächsischen Stadt machte Rechtsfehler zu seinen Gunsten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe mitteilte. Drei Freisprüche wurden dagegen rechtskräftig. (Az. 5 StR 170/26)

Textgröße ändern: