The National Times - Betrugsprozess gegen mutmaßliche Clanmitglieder in Düsseldorf begonnen

Betrugsprozess gegen mutmaßliche Clanmitglieder in Düsseldorf begonnen


Betrugsprozess gegen mutmaßliche Clanmitglieder in Düsseldorf begonnen
Betrugsprozess gegen mutmaßliche Clanmitglieder in Düsseldorf begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Gegen mutmaßliche Mitglieder des libanesischen Al-Zein-Clans aus Leverkusen hat am Mittwoch vor dem Landgericht Düsseldorf ein Betrugsprozess begonnen. Verantworten müssen sich sieben Männer und Frauen, die über Jahre hinweg zu Unrecht Sozialleistungen bezogen und Geldwäsche betrieben haben sollen. Die Schadenssumme beläuft sich laut Anklageschrift, die einem Sprecher zufolge am ersten Verhandlungstag verlesen wurde, auf fast drei Millionen Euro.

Textgröße ändern:

Die Angeklagten sind zwischen 22 und 47 Jahre alt und besitzen zum Teil die deutsche und teils die libanesische Staatsangehörigkeit. Drei Angeklagten haben eine doppelte Staatsbürgerschaft. Bei dem ältesten Angeklagten soll es sich um ein ranghohes Clanmitglied handeln. Sie sollen von Oktober bis 2014 bis Juni 2021 zu Unrecht Sozialleistungen eingestrichen haben.

Der 26-jährige Hauptverdächtige sowie drei weitere Familienmitglieder wurden im vergangenen Juni bei einer Großrazzia gegen Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen in einer Villa in Leverkusen festgenommen. Durchsucht wurden 31 Häuser, Wohnungen, Büros und Geschäftsgebäude in 15 nordrhein-westfälischen Städten.

Die Polizisten beschlagnahmten damals mindestens 335.000 Euro Bargeld, wovon allein 290.000 Euro in dem Anwesen in Leverkusen entdeckt wurden. Landesinnenminister Herbert Reul (CDU) sprach im Zusammenhang mit der Razzia von einem "Schlag gegen die erste Liga der Clankriminalität in Nordrhein-Westfalen". Für das Verfahren wurden zunächst 30 Verhandlungstage bis Ende November angesetzt.

P.Barry--TNT

Empfohlen

Schläge bei Festnahme: Hessischer Polizist verliert Beamtenstatus

Weil er einen mutmaßlichen Einbrecher bei der Festnahme schlug und anschließend fälschlicherweise anzeigte, hat ein hessischer Polizist seinen Beamtenstatus verloren. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme

Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)

16-Jährige in Niedersachsen vor Zug gestoßen: Unterbringung in Psychiatrie

Das Landgericht Göttingen hat gegen einen 31-Jährigen, der eine 16-Jährige vor einen Zug stieß und dadurch tötete, die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus verhängt. Er galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch in der niedersächsischen Stadt mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen im August in Friedland vor den Zug gestoßen hatte.

Mutmaßlicher Russland-Spion in Untersuchungshaft genommen

Einen Tag nach seiner Festnahme in Berlin ist ein mutmaßlicher Russland-Spion in Untersuchungshaft genommen worden. Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs setzte den Haftbefehl gegen den Kasachen Sergej K. am Mittwoch in Vollzug, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. K. soll einem russischen Geheimdienst unter anderem Informationen über die deutsche Rüstungsindustrie übermittelt haben - vor allem zu Unternehmen, die Drohnen und Roboter entwickeln.

Textgröße ändern: