The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Hamburger Hauptbahnhof: Kind steckt mit Kopf in Geländer fest - Rettungseinsatz

Im Hamburger Hauptbahnhof hat die Feuerwehr einen Zweijährigen aus einem Geländer befreit, in dem der Junge mit dem Kopf feststeckte. Wie die Bundespolizei am Samstag mitteilte, ereignete sich der Vorfall am Freitagnachmittag. Der Junge klemmte demnach auf dem Südsteg mit dem Kopf in Richtung der Gleise im Geländer fest.

Bankeinbruch in Gelsenkirchen: Polizei lädt Schließfach-Besitzer zur Vernehmung

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen lädt die Polizei alle betroffenen Schließfach-Besitzer zur Vernehmung ein. Die Befragungen sollen ab Montag in eigens angemieteten Büroräumen in Gelsenkirchen stattfinden, wie die dortige Polizei am Samstag mitteilte. Hierfür kämen zahlreiche Beamtinnen und Beamte zum Einsatz. Die Vernehmungen würden sich "allein aufgrund der Anzahl von rund 3000 Geschädigten mehrere Wochen hinziehen", hieß es.

Bankeinbruch in Gelsenkrichen: Polizei lädt Schließfach-Besitzer zur Vernehmung

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen lädt die Polizei alle betroffenen Schließfach-Besitzer zur Vernehmung ein. Die Befragungen sollen ab Montag in eigens angemieteten Büroräumen in Gelsenkirchen stattfinden, wie die dortige Polizei am Samstag mitteilte. Hierfür kämen zahlreiche Beamtinnen und Beamte zum Einsatz. Die Vernehmungen würden sich "allein aufgrund der Anzahl von rund 3000 Geschädigten mehrere Wochen hinziehen", hieß es.

Nordrhein-Westfalen: Zwei Tote nach Zusammenstoß zweier entgegenkommender Autos

Bei einem Zusammenstoß zweier entgegenkommender Autos sind in Nordrhein-Westfalen zwei Menschen ums Lebens gekommen. Wie am Samstag die Polizei in Gummersbach mitteilte, prallte am Freitagabend ein 19-Jähriger in Wipperfürth mit seinem Fahrzeug auf ein entgegenkommendes Auto. Dessen 30-jähriger Fahrer und seine 33 Jahre alte Beifahrerin erlitten dabei tödliche Verletzungen und starben noch vor Ort.

Textgröße ändern: