The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

US-Senat stimmt für Gesetzesentwurf zur Beschränkung von Trumps Vorgehen in Venezuela

Im US-Senat haben fünf republikanische Senatoren einen von den Demokraten eingebrachten Gesetzesentwurf zur Begrenzung der militärischen Befugnisse von US-Präsident Donald Trump unterstützt und damit dessen Zorn auf sich gezogen. Am Donnerstag stimmte eine Mehrheit der Senatoren in Washington für den Entwurf, der künftige US-Militäreinsätze in Venezuela ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kongresses verbieten würde. Der Republikaner Trump beschimpfte anschließend die fünf mit den Demokraten stimmenden Parteikollegen und bezichtigte sie der "Dummheit".

Aufenthaltstitel für türkische Staatsbürger erschlichen: Haftstrafe in Berlin

Wegen des Erschleichens von Aufenthaltstiteln für türkische Staatsbürger in zehn Fällen ist ein 26-Jähriger in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Ein mitangeklagter 31-Jähriger bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Auch er wurde des Erschleichens von Aufenthaltstiteln in zehn Fällen schuldig gesprochen.

Drei Tote bei Explosion von Wohnhaus in Albstadt - Gasaustritt mögliche Ursache

Bei der Explosion eines Wohnhauses sind in Albstadt in Baden-Württemberg am Donnerstag drei Menschen ums Leben gekommen, darunter ein Kind. Es handle sich bei ihnen "mit hoher Wahrscheinlichkeit" um die in dem eingestürzten Gebäude wohnende dreiköpfige Familie, teilten die Polizei in Reutlingen und die Staatsanwaltschaft Hechingen mit. Sie prüften demnach, ob ein Gasaustritt zu der Explosion führte. Deren Ursache sei derzeit aber noch unklar, hieß es.

Deutschland rüstet sich für Schneefront - Schulausfälle und tödliche Unfälle

Deutschland rüstet sich für eine Schneefront mit Sturm und gefrierendem Regen. Ab Donnerstagabend drohen dem Deutsche Wetterdienst zufolge in weiten Teilen des Landes gefährliche Niederschläge, vor allem im Norden und Nordosten werden am Freitag demnach teils unwetterartige Schneemengen von bis zu 20 Zentimetern und Schneeverwehungen erwartet. Schon am Donnerstag hatte der Wintereinbruch das Land im Griff. Es gab Zugausfälle im Fernverkehr der Deutschen Bahn, auch im Nahverkehr sowie auf Straßen gab es Behinderungen und zahlreiche Glätteunfälle.

Textgröße ändern: