The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt

Nur wenige Wochen nach dem Tod der Country-Musik-Legende Dolly Parton ist zwischen ihrem ehemaligen Manager und ihrem Neffen ein Streit um das millionenschwere Erbe ausgebrochen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, beantragte Partons langjähriger Manager Danny Nozell eine einstweilige Verfügung gegen ihren Neffen Bryan Seaver, dem er eine "eskalierende Drohkampagne" vorwarf, um Geld aus den Unternehmen der verstorbenen Sängerin zu erpressen.

Anwältin: In Russland inhaftierte Regisseurin Berkowitsch auf 42 Kilo abgemagert

Die in Russland inhaftierte Theaterregisseurin und Kriegsgegnerin Jewgenija Berkowitsch ist nach Angaben ihrer Anwältin im Gefängnis auf 42 Kilogramm abgemagert. "Sie ist wieder in eine Strafzelle gesteckt worden", sagte Ksenia Karpinskaja der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Ihren Angaben zufolge ist es das dritte Mal, dass die 41-Jährige in Isolationshaft musste.

Linke in der Defensive: Massive Kritik im Bundestag wegen Antisemitismus-Verdacht

Wenige Tage nach ihrem Wahlsieg in Berlin ist die Linkspartei wegen Clan-Kontakten und Antisemitismus-Vorwürfen in die Defensive geraten. In einer Aktuellen Stunde im Bundestag erhoben am Mittwoch Abgeordnete aller anderen Fraktionen schwere Vorwürfe. Union, SPD, Grüne und AfD warfen der Linken eine mangelnde Abgrenzung zu Antisemiten vor und warnten vor einer Unterwanderung durch die Organisierte Kriminalität. Die Linke wertete die Kritik als Manöver, sie nach dem Wahlsieg von der Übernahme der Landesregierung in Berlin abzuhalten.

Sexueller Missbrauch: Ex-Hollywood-Produzent Weinstein zu 15 Jahren Haft verurteilt

Der frühere Hollywood-Produzent Harvey Weinstein ist wegen sexueller Übergriffe auf eine Produktionsassistentin zu 15 Jahren Haft verurteilt worden. Das New Yorker Gericht bliebt damit am Mittwoch hinter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 20 Jahren Haft zurück. Geschworene hatten den heute 74-jährigen Weinstein vor gut einem Jahr schuldig gesprochen, seine Assistentin Miriam Haley im Jahr 2006 missbraucht zu haben. Nun wurde das Strafmaß verkündet.

Textgröße ändern: