The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Zusammenstöße zwischen Polizei und Demonstranten in Mailand

In Mailand ist es am Sonntag den zweiten Tag in Folge zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Demonstranten und der Polizei gekommen. Aus den Reihen größtenteils schwarz gekleideter Randalierer wurden rund um den zentralen Domplatz der norditalienischen Metropole Flaschen auf die Einsatzkräfte und auf Polizeiautos geworfen. Zudem wurden Geschäfte geplündert sowie Fahrzeuge in Brand gesetzt.

Zusammenstöße zwischen Polizei und Jugendlichen in Mailand

In Mailand ist es am Sonntag den zweiten Tag in Folge zu gewaltsamen Zusammenstößen zwischen Jugendlichen und der Polizei gekommen. Aus den Reihen größtenteils schwarz gekleideter Randalierer wurden rund um den zentralen Domplatz der norditalienischen Metropole Flaschen auf die Einsatzkräfte und auf Polizeiautos geworfen. Zudem wurden Geschäfte geplündert sowie Fahrzeuge in Brand gesetzt.

Zaun an Leipziger Flughafen beschädigt: Polizei sucht Ursache

Wegen eines beschädigten Zauns ist die Polizei am Flughafen Leipzig im Einsatz. "Mit hoher Wahrscheinlichkeit" hat ein Fahrzeug den Zaun durchbrochen, wie die Beamten in der sächsischen Stadt am Sonntag mitteilten. Verdächtiges wurde zunächst nicht gefunden. Im August war der Flughafen in die Schlagzeilen geraten, als dort eine mit Sprengstoff beladene Drohne entdeckt wurde.

Tote und Verletzte bei Großbrand auf kanadischem Militärstützpunkt

Ein schwerer Zwischenfall auf dem Stützpunkt Wainwright in Alberta hat einen Großbrand ausgelöst. Behörden meldeten Tote und Verletzte, nannten zunächst aber keine Zahlen.

Textgröße ändern: