The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Amokfahrt in Leipzig: Tatverdächtiger vorerst in Psychiatrie

Nach der tödlichen Amokfahrt in Leipzig ist der Beschuldigte in ein psychiatrisches Krankenhaus gebracht worden. Ein Ermittlungsrichter ordnete die einstweilige Unterbringung des 33-Jährigen in der Psychiatrie an, wie die Staatsanwaltschaft in der sächsischen Stadt am Dienstag mitteilte. Es seien "dringende Gründe" dafür vorhanden, dass der Beschuldigte die Tat mit zwei Toten und zahlreichen Verletzten "im Zustand der zumindest erheblich verminderten Schuldfähigkeit begangen hat".

Toter und Verletzter bei Schusswechsel in Nienburg - keine Gefahr für Bevölkerung

Bei einem Schusswechsel auf offener Straße ist am Dienstag im niedersächsischen Nienburg ein Mensch tödlich getroffen worden. Ein weiterer Mensch sei schwerverletzt mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus gebracht worden, teilte die örtliche Polizei mit. Auslöser war mutmaßlich ein Streit, eine Gefahr für die Bevölkerung bestand den Angaben zufolge nicht.

Lebenslange Haft für 82-Jährigen wegen Mordes und Totschlags an Familie in Hessen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat einen 82-Jährigen wegen Mordes und Totschlags an seiner Familie zu lebenslanger Haft verurteilt. Eine besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag sagte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im März 2025 zunächst seine Ehefrau in Oberursel erstickt hatte. Grund dafür war, dass er seinen Sohn von dem Erbe profitieren lassen wollte.

Tödlicher Unfall mit Motorflugzeug und Segelflieger: Ursache offenbar Zusammenstoß

Drei Tage nach dem tödlichen Unfall mit einem Motorflugzeug und einem Segelflieger nahe Baden-Baden gibt es nähere Informationen zum Unfallhergang. Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung und die Polizei gehen davon aus, dass beide Flugzeuge am Freitag in einer Höhe von etwa 300 bis 400 Metern zusammenstießen, wie die Polizei im baden-württembergischen Offenburg am Dienstag mitteilte.

Textgröße ändern: