The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Möglicherweise Plädoyers in Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt

Im Prozess um den Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten könnten am Donnerstag (09.30 Uhr) am Landgericht in der Landeshauptstadt Sachsen-Anhalts die Plädoyers beginnen. Zunächst wird laut einem Gerichtssprecher aber noch über Beweisanträge entschieden. Die Generalstaatsanwaltschaft Naumburg wirft dem Angeklagten Taleb A. sechsfachen Mord und versuchten Mord in 338 Fällen vor. Ein Urteil wird für Donnerstag noch nicht erwartet - für die Plädoyers könnten mehrere Tage gebraucht werden.

Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Teilabriss von Atomkraftwerk Biblis

Um das inzwischen abgeschaltete Atomkraftwerk Biblis in Hessen geht es am Donnerstag (10.30 Uhr) am Bundesverwaltungsgericht. In Leipzig wird über eine Klage der Umweltorganisation BUND verhandelt, die sich gegen die Genehmigung zum teilweisen Abriss von Block A richtet. Die Umweltschützer fürchten, dass radioaktiv belastetes Material in die Umgebung gelangen könnte. Viele Menschen könnten so Strahlung ausgesetzt werden, argumentieren sie. (Az. 10 C 2.25)

EuGH urteilt über Kürzung von Asylleistungen vor geplanter Abschiebung in Deutschland

Um geringere Asylleistungen vor einer geplanten Abschiebung geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundessozialgericht fragte die Richterinnen und Richter in Luxemburg, ob abgelehnten Asylbewerbern die Leistungen für den Zeitraum vor ihrer Überstellung in ein anderes EU-Land gekürzt werden dürfen. Geklagt hatte ein Asylbewerber aus Afghanistan, der gemäß den Dublin-Regeln 2022 nach Rumänien gebracht werden sollte. (Az. C-621/24)

4500 Euro Geldstrafe für Aktivistin in Hamburg wegen Hamas-Propaganda

Das Amtsgericht Hamburg-Altona hat eine Aktivistin zu einer Geldstrafe von 4500 Euro wegen Hamas-Propaganda verurteilt. Schuldig gesprochen wurde sie wegen des Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen, wie ein Gerichtssprecher am Mittwoch mitteilte. Angeklagt war die Frau zudem wegen Volksverhetzung. Von diesem Vorwurf wurde sie jedoch freigesprochen, weil die Äußerungen nicht dazu geeignet waren, den öffentlichen Frieden zu stören.

Textgröße ändern: