The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Israels Botschafter Prosor warnt: Deutschland ist "Terrorziel" der Hamas

Israels Botschafter in Deutschland, Ron Prosor, hat vor einer anhaltend hohen Anschlagsgefahr durch die radikalislamische Hamas gewarnt. "Deutschland ist für die Hamas vom Rückzugsraum zum aktiven Terrorziel geworden", sagte Prosor den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND) nach Angaben vom Sonntag. Deren tödliche Ideologie bedrohe "uns alle" und müsse gemeinsam bekämpft werden. Die Gefahr bleibe "hoch".

Frau bei antisemitischem Angriff mit abgebrochener Glasflasche in Berlin verletzt

Nach einem mutmaßlich antisemitisch motivierten Angriff mit einer abgebrochenen Glasflasche auf eine Frau in Berlin ermittelt der Staatsschutz. Nach Polizeiangaben vom Wochenende ereignete sich die Attacke auf die 43-Jährige in der Nacht zu Freitag auf einer Straße im Bezirk Mitte. Sie erlitt demnach Schnittverletzungen an den Händen, als sie den Angriff abwehrte.

Linienbus in Berlin fährt gegen Baum: 15 Menschen teils schwer verletzt

Bei einem Unfall mit einem Linienbus in Berlin sind am Samstagabend 15 Menschen teils erheblich verletzt worden. Ein Mensch kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus, drei weitere wurden als schwerverletzt eingestuft, wie die Feuerwehr in der Hauptstadt mitteilte. Der Bus fuhr demnach gegen einen Baum neben einer Straße.

Zu betrunken für Alkoholtest: Mutter baut Unfall mit dreijährigem Kind in Auto

Mit ihrem dreijährigen Kind auf dem Beifahrersitz hat eine betrunkene Autofahrerin in Thüringen einen Unfall gebaut. Die 33-Jährige rammte in Siegmundsburg nacheinander zwei Mauern, wie die Polizei in Sonneberg am Sonntag mitteilte. Zu einem Atemalkoholtest war die Frau demnach nicht mehr in der Lage. Sie und ihr Kind blieben unverletzt.

Textgröße ändern: