The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Israelische Polizei untersagt Lateinischem Patriarchen Zugang zur Grabeskirche

In Israel hat die Polizei den Lateinischen Patriarchen von Jerusalem daran gehindert, zum Beginn der Karwoche die traditionelle Palmsonntagsmesse in der Grabeskirche zu feiern. Pierbattista Pizzaballa als Oberhaupt des Patriarchats und einem weiteren Kirchenvertreter sei "zum ersten Mal seit Jahrhunderten" das Betreten der Grabeskirche in Jerusalem untersagt worden, hieß es in einer Erklärung des Patriarchats vom Sonntag. Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu erklärte, hinter dem Vorgehen der Polizei stecke "keine böse Absicht".

Drei Tote bei Nürnberg: Vatet tötet mutmaßlich Frau und Kind und sich selbst

In einem Einfamilienhaus in der bei Nürnberg gelegenen fränkischen Gemeinde Pommelsbrunn haben Polizisten drei gewaltsam ums Leben gekommene Menschen entdeckt. Es handle sich um zwei Erwachsene und ein Kind, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag auf Anfrage. Die Polizei prüft demnach den Verdacht, dass ein Familienvater sein Kind und seine Frau getötet hat und danach sich selbst.

Autofahrer in England rammt Gruppe von Fußgängern - sieben Verletzte

In der englischen Stadt Derby ist ein Autofahrer in eine Gruppe von Fußgängern gefahren und hat dabei sieben Menschen verletzt. Ihre Verletzungen seien "schwer, aber nicht lebensgefährlich", erklärte die britische Polizei am Sonntag. Der Fahrer wurde festgenommen.

Großbrand in Disco während Feier mit 750 Besuchern - Drei Verletzte

In einer Disco im baden-württembergischen Kehl ist es in der Nacht zu Sonntag zu einem Großbrand gekommen. Bei Ausbruch des Feuers befanden sich etwa 750 Menschen in dem in einem Industriegebiet gelegenen Club, teilte das Polizeipräsidium Offenburg mit. Diese konnten demnach das Gebäude selbstständig verlassen. Drei der Discobesucher mussten nach ersten Erkenntnissen vom Rettungsdienst behandelt werden.

Textgröße ändern: