The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Freundin vor Haus in Gelsenkirchen getötet: 27-Jähriger kommt in Psychiatrie

Wegen der Tötung seiner Freundin vor einem Wohnhaus in Gelsenkirchen ist ein Mann zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Außerdem ordnete das Landgericht Essen die Unterbringungen des zur Tatzeit 27-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an, wie ein Gerichtssprecher am Donnerstag mitteilte. Es sprach den Mann am Mittwoch des Mordes in Tatmehrheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung schuldig.

Durchsuchungen bei Mitbewohnern von Verdächtiger in Wohnprojekt nicht zulässig

Durchsuchungen bei unverdächtigen Menschen sind nicht zulässig, auch wenn diese in einer Wohngemeinschaft mit Tatverdächtigen leben, gegen die ermittelt wird. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss und gab damit zwei Verfassungsbeschwerden statt. (1 BvR 2232/24, 1 BvR 2399/24).

24 Behinderte missbraucht: Anklage gegen Heilerziehungspfleger in Bayern

Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg hat einen Heilerziehungspfleger angeklagt, der 24 behinderte Kinder und Jugendliche sexuell missbraucht haben soll. Der seit März in Untersuchungshaft sitzende 33-Jährige soll zudem Fotos und Videos seiner Taten gemacht haben, um sich zu erregen, wie die bayerischen Ermittler am Donnerstag mitteilten. Sie entdeckten bei dem Mann mehr als 38.000 kinderpornografische Fotos und über 600 solche Videos.

Fußgänger auf Autobahn nahe Frankfurter Flughafen von Lastwagen erfasst und getötet

Ein Fußgänger ist auf der Autobahn 3 in Hessen von einem Lastwagen erfasst und getötet worden. Der Unfall ereignete sich in der Nähe des Frankfurter Flughafens, wie eine Sprecherin der Polizei am Donnerstag sagte.

Textgröße ändern: