The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Tod von 17-Jährigem in Castrop-Rauxel: Ermittler gehen von geplanter Tat aus

Im Fall eines tödlich verletzten 17-Jährigen in Castrop-Rauxel gehen die Ermittler inzwischen von einer geplanten Tat der gleichaltrigen Tatverdächtigen aus. Eine Notwehrhandlung wie von der 17-Jährigen behauptet habe es nicht gegeben, teilten die Staatsanwaltschaft in Dortmund und die Polizei in Recklinghausen am Donnerstag mit.

Tod eines Zugbegleiters bei Ticketkontrolle: Debatte über Konsequenzen

Nach dem gewaltsamen Tod eines Zugbegleiters bei einer Fahrkartenkontrolle in Rheinland-Pfalz ist eine Debatte über die Konsequenzen aus dem Fall voll entbrannt. Vertreter von Gewerkschaften und Bahnbetriebsrat forderten eine Doppelbesetzung und bessere Schutzausrüstung für das Zugpersonal, etwa in Form von Bodycams und Notfallknöpfen. Der Deutsche Richterbund warnte derweil vor reflexhaften Rufen nach Strafrechtsverschärfungen.

Unter Drogen stehende Zweijährige führt Ermittler auf Spur von Pillenversteck

Eine unter Drogen stehende Zweijährige hat Ermittler in Nordhrein-Westfalen auf die Spur von insgesamt 65 Kilogramm illegalen Aufputschpillen geführt. Die Mutter des Kindes und deren Lebensgefährte kamen in Untersuchungshaft, wie die Polizei in Höxter am Donnerstag mitteilte. Das Kind sei inzwischen wieder wohlauf.

Baden-Württemberg: Frau von Müllwagen überrollt und tödlich verletzt

Eine Fußgängerin ist im baden-württembergischen Ulm von einem Mülllaster überrollt und tödlich verletzt worden. Sie erlag ihren Verletzungen noch vor Ort, wie die Polizei am Donnerstag mitteilte. Demnach ereignete sich der Unfall am Donnerstagmorgen.

Textgröße ändern: