The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Wiener Gericht spricht zwei Syrer wegen Misshandlung von Oppositionellen schuldig

Ein Ex-General und ein früherer ranghoher Polizist aus Syrien sind von einem österreichischen Gericht wegen der Misshandlung von Regierungsgegnern während der Assad-Herrschaft zu Gefängnisstrafen verurteilt worden. Gegen den ehemaligen Brigadegeneral der syrischen Geheimdienste, Chaled al-Halabi, und den früheren Kriminalpolizisten Mussab Abu Rukbah wurden am Montag in Wien Haftstrafen von jeweils acht Jahren verhängt. Beide Männer hatte 2015 Asyl in Österreich beantragt und lebten seither dort.

Interpol: Mehr als tausend Festnahmen auf vier Kontinenten bei Schlag gegen Menschenhändler

In einem Schlag gegen internationale Netzwerke von Menschenhändlern hat die Polizei aus 59 Ländern mehr als tausend Menschen auf vier Kontinenten festgenommen. Die Festnahmen erfolgten nach Angaben der internationalen Polizeiorganisation Interpol vom Montag in Afrika, Amerika, Europa und Asien innerhalb von fünf Tagen. Die "Global Chain" (Globale Kette") genannte Aktion wurden von den Behörden in Rumänien und Österreich ausgeführt und von Interpol, der europäischen Polizeibehörde Europol und der EU-Grenzschutzagentur Frontex koordiniert.

Bremer Gericht spricht Müttern nach anonymer Samenspende Unterhaltsvorschuss zu

Neuen Urteilen zufolge können Mütter für ihre mittels einer anonymen Samenspende gezeugten Kinder Unterhaltsvorschuss bekommen. Das Verwaltungsgericht Bremen gab am Montag vier Klägerinnen Recht. Unterhaltsvorschuss wird normalerweise vom Staat gezahlt, wenn der andere Elternteil seinen Teil zum Unterhalt des Kinds nicht beiträgt.

Häftling in offenem Vollzug verursacht tödlichen Raserunfall: Haftstrafe in Krefeld

Weil er während eines Freigangs aus dem offenen Vollzug einen tödlichen Raserunfall verursacht haben soll, ist ein Mann zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Amtsgericht Krefeld sprach den Angeklagten unter anderem wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge schuldig, wie eine Gerichtssprecherin am Montag mitteilte. Zudem wurde ihm die Fahrerlaubnis entzogen. Bei dem Verkehrsunfall war eine 70-jährige Autofahrerin ums Leben gekommen.

Textgröße ändern: