The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Israelische Armee kündigt Einberufungsbescheide für 54.000 Ultraorthodoxe an

In Israel hat die Armee die Einberufung zehntausender ultraorthodoxer Juden zum Wehrdienst angekündigt - und so die Regierung von Ministerpräsident Benjamin Netanjahu womöglich vor eine Zerreißprobe gestellt. In den kommenden Wochen würden insgesamt 54.000 Einberufungsbefehle an Ultraorthodoxe versandt, erklärte die Armee am Sonntag.

Verzweifelte Suche nach vermissten Mädchen nach Flutkatastrophe in Texas

Nach einer verheerenden Sturzflut im US-Bundesstaat Texas suchen Helfer in einem Rennen gegen die Zeit nach dutzenden Vermissten, darunter elf Mädchen, die an einem Sommerlager teilgenommen hatten. Bis Sonntag wurden nach Behördenangaben und Medienberichten 68 Tote geborgen, darunter allein 59 im Landkreis Kerr mit zahlreichen Campingplätzen am Flussufer. Unterdessen drohten neue Regenfälle und weitere Sturzfluten.

Nach Tretbootunfall auf dem Eibsee: Suche nach Vater und Kind weiter erfolglos

Nach dem Tretbootunfall auf dem oberbayerischen Eibsee ist die Suche nach den beiden vermissten Familienmitgliedern auch am Sonntag erfolglos geblieben. Die Suche nach dem 33-jährigen Vater und seinem sechsjährigen Kind wurde am Nachmittag vorerst eingestellt und sollte am Montag fortgesetzt werden, wie ein Sprecher der Polizei in Rosenheim sagte.

Brände in Ostdeutschland: Feuer in der Gohrischheide in Sachsen noch nicht gebannt

Die Gefahr durch die Waldbrände an der Grenze zwischen Sachsen und Brandenburg ist noch nicht gebannnt. In der Gohrischheide kämpften am Sonntag auf sächsischer Seite nach Angaben des Landkreises Meißen erneut hunderte Einsatzkräfte gegen die Flammen und für den Schutz von Ortschaften. Auch vier Löschhubschrauber von Bundeswehr, Bundespolizei und Landespolizei waren im Einsatz.

Textgröße ändern: