The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Israelisches Parlament billigt Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte "Terroristen" 

Das israelische Parlament hat ein umstrittenes Gesetz zur Todesstrafe für verurteilte "Terroristen" gebilligt. Bei der dritten und abschließenden Lesung stimmten am Montag 62 Knesset-Abgeordnete für das von der rechtsextremen Koalitionspartei Otzma Jehudit eingebrachte Vorhaben, darunter Ministerpräsident Benjamin Netanjahu, 48 sprachen sich dagegen aus. Das Gesetz sieht die Einführung der Todesstrafe für palästinensische Straftäter vor, die Israelis aus "terroristischen" Motiven töten - nicht aber für Israelis, die einen Palästinenser töten.

Merz dringt bei Antrittsbesuch von syrischem Präsidenten auf Flüchtlingsrückkehr

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat beim Antrittsbesuch des syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa in Berlin auf eine beschleunigte Rückkehr syrischer Flüchtlinge gedrungen. In den nächsten drei Jahren sollten "rund 80 Prozent" der derzeit in Deutschland lebenden Syrer in ihr Heimatland zurückkehren, sagte Merz am Montag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit al-Scharaa im Kanzleramt. "Wir arbeiten gemeinsam daran, dass Syrerinnen und Syrer aus Deutschland in ihre Heimat zurückkehren können."

Neuer Vorsitzender der Deutschen Bischofskonferenz bei Papst Leo XIV.

Der neue Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Heiner Wilmer, ist am Montag zum Antrittsbesuch im Vatikan von Papst Leo XIV. empfangen worden. Zentrales Thema des Gesprächs war die Verkündigung des Evangeliums und die Situation der Kirche in Deutschland, wie die Deutsche Bischofskonferenz in Bonn mitteilte. Bischof Wilmer habe dem Heiligen Vater zudem für das Vertrauen angesichts seiner Berufung als Bischof von Münster gedankt.

Syrischer Übergangspräsident al-Scharaa von Merz im Kanzleramt empfangen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hat den syrischen Übergangspräsidenten Ahmed al-Scharaa bei dessen Antrittsbesuch in Berlin empfangen. Merz begrüßte al-Scharaa am Montag am Bundeskanzleramt mit einem Handschlag. Geplant waren unter anderem ein Vier-Augen-Gespräch und ein Mittagessen. Im Anschluss (gegen 14.00 Uhr) wollen Merz und al-Scharaa gemeinsam vor die Presse treten.

Textgröße ändern: