The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Elf Meter hohe Wellen: Hunderte Menschen in Neuseelands Hauptstadt evakuiert

In Neuseelands Hauptstadt Wellington sind am Dienstag hunderte Menschen vor einer Sturmflut mit elf Meter hohen Wellen in Sicherheit gebracht worden. Wellingtons Bürgermeister Andrew Little rief für die südlichen Küstenvororte Owhiro Bay, Island Bay, Houghton Bay und Breaker Bay den Notstand aus und forderte die Menschen auf, in höher gelegene Gebiete zu fliehen. Zurückbleibenden werde nicht geholfen.

Zahl der Toten nach schwerem Erdbeben auf den Philippinen auf 41 gestiegen

Nach dem schweren Erdbeben auf den Philippinen ist die Zahl der Todesopfer auf mehr als 40 gestiegen. Am Dienstagmorgen lag sie nach einer Zählung der Nachrichtenagentur AFP unter Berufung auf Angaben aus den betroffenen Provinzen bei insgesamt 41. Mehr als 450 Menschen wurden demnach verletzt, vier weitere Menschen wurden weiterhin vermisst. Die Rettungsarbeiten gestalteten sich wegen hunderter kleinerer Nachbeben schwierig.

Versteckt in Holz für Europa: Mehr als 100 Tonnen Drogen in Chile entdeckt

Versteckt in Holzlieferungen für Europa haben Ermittler in Chile mehr als 100 Tonnen Drogen entdeckt. Es handele sich um einen Rekordfund, erklärte am Montag (Ortszeit) die Zollbehörde des südamerikanischen Landes. Der geschätzte Verkaufswert auf dem europäischen Markt liege umgerechnet bei mehr als sieben Milliarden Euro. Die Zollbehörde sprach von einem "historischen Schlag gegen das organisierte Verbrechen in unserem Land".

Getötete Elfjährige in Frankreich: Anzeigen sollen "im Rekordtempo" geprüft werden

Nach der Ermordung der elfjährigen Lyhanna in Frankreich will Justizminister Gérald Darmanin "im Rekordtempo" sämtliche Strafanzeigen bearbeiten lassen, die Kinder betreffen. Bis Mitte Juli sollen alle 70.000 derzeit vorliegenden Anzeigen geprüft werden, sagte Darmanin am Montag in Paris. Seinen Rücktritt schloss er aus und betonte, das Behördenversagen im Fall Lyhanna sei nicht auf sein Ministerium zurückzuführen.

Textgröße ändern: