The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Millionenbetrug in Argarterminhandel: Acht Jahre Haft in Nordrhein-Westfalen

Nach einem Betrug in Millionenhöhe im Agrarterminhandel ist ein 57-jähriger Mann in Nordrhein-Westfalen zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. In das Urteil wurden Strafen aus früheren Verfahren mit einbezogen, wie eine Sprecherin des Landgerichts Münster am Donnerstag sagte. Sieben Monate gelten unter anderem wegen überlanger Verfahrensdauer als abgegolten.

Bekannten ermordet und ausgeraubt: Lebenslange Haft für Mann in Baden-Württemberg

Weil er seinen Bekannten ausraubte und tötete, ist ein 48-jähriger Mann in Baden-Württemberg zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach ihn am Donnerstag des Mordes schuldig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Eine besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt - so ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren theoretisch möglich.

58-Jährige in Niedersachsen offenbar von Bruder getötet

In Niedersachsen ist eine Frau offenbar von ihrem Bruder getötet worden. Eine Zeugin alarmierte am Dienstagnachmittag den Rettungsdienst zum Wohnhaus der 58-Jährigen in Osterode, wie die Polizei am Donnerstag in Göttingen mitteilte. Der Notarzt konnte jedoch nur noch den Tod der Frau feststellen.

84-Jährige steuert Auto von Beifahrersitz aus: Verletzte und Blechschäden

Beim Versuch, ihr Auto von der Beifahrerseite aus zu steuern, hat eine 84-Jährige in Baden-Württemberg für Verletzungen und Blechschäden gesorgt. Die Seniorin wollte am Mittwochvormittag in Kressbronn mit ihrem Wagen wegfahren, der jedoch auf der Fahrerseite zugeparkt war, wie die Polizei am Donnerstag in Ravensburg mitteilte. Daraufhin stieg sie auf der Beifahrerseite ein und versuchte, das Auto von dort zu steuern.

Textgröße ändern: