The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Venezuela: Suche nach Erdbeben-Überlebenden hält an - bislang mehr als 1400 Tote

In Venezuela suchen Rettungsmannschaften trotz schwindender Hoffnungen weiter in den Trümmern eingestürzter Gebäude nach Überlebenden des schweren Doppel-Erdbebens. Der Präsident der venezolanischen Nationalversammlung, Jorge Rodríguez, bezifferte die Zahl der Toten am Samstag (Ortszeit) auf inzwischen 1430, weitere 3238 Menschen wurden seinen Angaben zufolge verletzt. Doch es gab auch Lichtblicke: Ein elfjähriger Junge und ein Baby wurden lebend aus den Trümmern geborgen.

EU aktiviert Katastrophenschutz-Mechanismus für Venezuela-Hilfe

Nach dem schweren Doppel-Erdbeben in Venezuela hat die EU den Europäischen Katastrophenschutz-Mechanismus aktiviert, um Such- und Rettungsteams, Feuerwehrleute und medizinisches Personal in das südamerikanische Land zu entsenden. Die EU habe zudem bereits fünf Millionen Euro an Nothilfe für betroffene Gemeinden bereitgestellt, erklärte die Außenbeauftragte Kaja Kallas am Sonntag im Onlinedienst X.

Radfahrer wird von Zug überfahren und stirbt

In Baden-Württemberg ist ein Fahrradfahrer an einem Bahnübergang von einem Zug überrollt worden und gestorben. Der 42 Jahre alte Mann sei am Samstagabend in der Gemeinde Willstätt an einer bereits geschlossenen Halbschranke vorbeigefahren, teilte die Polizei in Offenburg am Sonntag mit.

Brief an Wadephul: Politiker fordern Überstellung von Maja T. nach Deutschland

Rechtspolitiker mehrerer Bundestagsfraktionen haben Außenminister Johann Wadephul (CDU) in einem offenen Brief aufgefordert, sich für die Überstellung der in Ungarn inhaftierten deutschen Maja T. einzusetzen. Wadephul müsse "unverzüglich" Kontakt zur neuen ungarischen Regierung aufnehmen, um "die Überstellung von Maja T. nach Deutschland aktiv einzufordern", heißt es in dem Brief, der der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag. T. habe das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland.

Textgröße ändern: