The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Südkoreanische Sektenführerin Han weist Vorwürfe in Bestechungsprozess zurück

In Südkorea hat die Anführerin der als Moon-Sekte bekannten Vereinigungskirche, Han Hak Ja, alle Vorwürfe in einem Bestechungsprozess zurückgewiesen. Han habe weder die Ehefrau von Ex-Präsident Yoon Suk Yeol noch einen Abgeordneten aus dessen Partei bestochen, erklärten ihre Verteidiger nach Angaben der südkoreanischen Nachrichtenagentur Yonhap am Montag zum Prozessbeginn in Seoul. Ein ehemaliger Angestellter der Vereinigungskirche habe die Geschenke ohne Hans Wissen arrangiert.

Trump bestätigt Telefonat mit Maduro - Caracas spricht von "Aggression" der USA

Inmitten der angespannten Lage zwischen den USA und Venezuela hat US-Präsident Donald Trump nach eigenen Angaben mit dem linksgerichteten venezolanischen Präsidenten Nicolás Maduro telefoniert. Das bestätigte Trump am Sonntag gegenüber Journalisten an Bord der Präsidentenmaschine Air Force One. Er erklärte zudem, Vorwürfe gegen die US-Armee wegen der angeblichen Tötung von Überlebenden eines Angriffs auf ein mutmaßliches Drogenschmuggelboot prüfen zu wollen. Caracas sprach unterdessen von einer "Aggression" Washingtons. Ein US-Senator erklärte, die US-Regierung habe Maduro die Chance zum Verlassen seines Landes gegeben.

Umweltminister: Zuschüsse für Elektroautos sozial staffeln

Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) hat die Pläne verteidigt, die Förderung von Elektroautos sozial zu staffeln. Ihm sei es "wichtig, dass wir bei den Förderungen, ob das nun die Heizung oder das E-Auto ist, zielgenauer vorgehen", sagte Schneider der "Augsburger Allgemeinen" (Montagausgabe). "Zuschüsse gibt es für die, die es wirklich nötig haben."

Schüsse bei Familientreffen in Kalifornien: Drei Kinder unter den Todesopfern

Bei einem Schusswaffenvorfall während eines Familientreffens im US-Bundesstaat Kalifornien sind nach Angaben der Polizei vier Menschen getötet und elf weitere verletzt worden. Unter den Todesopfern befänden sich drei Kinder im Alter von acht, neun und 14 Jahren, teilte die Sprecherin des Bezirkssheriffs von San Joaquin, Heather Brent, am Sonntag der Nachrichtenagentur AFP mit. Die örtlichen Behörden sprachen von einem "gezielten Vorfall".

Textgröße ändern: