The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Freitag (09.00 Uhr) im Streit über ein großes Gemälde an der Fassade eines Wuppertaler Hochhauses. Das Bild sollte Teil eines Open-Air-Museums von Straßenkunst in der nordrhein-westfälischen Stadt werden. Der Verein "Urbaner Kunstraum Wuppertal" bot der Eigentümergemeinschaft an, die Fassade auf seine Kosten durch eine Künstlerin gestalten zu lassen. (Az. V ZR 165/25)

Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen

Die US-Kette Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen. Das Unternehmen habe ihr "Café-Portfolio in Nordamerika sorgfältig geprüft", hieß es am Donnerstag auf der Unternehmenswebseite in einer Mitteilung an die Mitarbeiter. Begründet wurde der Schritt unter anderem mit fehlenden Umsätzen. Daher sei beschlossen worden, "bis Ende der Woche etwa 250 Cafés" zu schließen. Das ist rund ein Prozent der mehr als 18.000 Cafés in Nordamerika.

Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen

Ein Gericht in Kroatien hat die Auslieferung eines Ukrainers genehmigt, dem in Deutschland eine Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee vorgeworfen wird. Wie der Anwalt von Wolodymyr Z., Ljubo Pavasovic Viskovic, am Donnerstag mitteilte, erging der Gerichtsbeschluss bereits am 18. September. Der Anwalt kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts der Adriastadt Pula einzulegen.

CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen

Journalisten von CNN, MS NOW und der Plattform Politico haben wieder Zugang zum Weißen Haus: Die beiden US-Sender teilten am Donnerstag mit, ihre Reporter seien wieder hineingelassen worden. Das Weiße Haus erklärte, dies gelte auch für die Plattform Politico, die zum Springer-Konzern gehört.

Textgröße ändern: