The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Papst Leo XIV. in Frankreich: Große Messen und Gespräch mit Missbrauchsopfern

Messfeiern im Großformat und persönliche Treffen mit Missbrauchsopfern: Papst Leo XIV. hat bei seinem Besuch in Frankreich viel Zuspruch erhalten und zugleich Missstände innerhalb der katholischen Kirche thematisiert. Nach einem begeisterten Empfang des Papstes in Paris, wo am Samstag 800.000 Menschen zu einer Messe auf der Place de la Concorde und den Champs-Elysées kamen, sprach Leo XIV. am Sonntag im Pilgerort Lourdes die "schmerzhafte Wunde" des Missbrauchs in Pfarreien und katholischen Schulen an.

Papst Leo XIV. feiert Messe unter freiem Himmel in Lourdes

Am dritten Tag seiner Frankreich-Reise feiert Papst Leo XIV. im Pilgerort Lourdes erneut eine große Messe unter freiem Himmel. Seit dem frühen Morgen strömten Gläubige zu dem Platz vor dem Marienheiligtum, wo der Altar unter einem Zelt aufgebaut war. Bei seiner Ankunft im Papamobil wurde Leo XIV. mit Beifall begrüßt. Die Organisatoren rechneten mit 150.000 Teilnehmern. An der Messe am Vortag in Paris hatten 800.000 Menschen teilgenommen, deutlich mehr als erwartet.

Reisebus kommt von Autobahn ab: Zwei Tote und acht Schwerverletzte in Bayern

Bei einem Unfall mit einem Reisebus auf der Autobahn 96 in Oberbayern sind am Sonntag zwei Passagiere getötet und acht weitere schwer verletzt worden. Der mit rund 50 Menschen besetzte Bus kam bei Landsberg am Lech von der Autobahn ab und kippte auf die Seite, wie die Polizei in Ingolstadt mitteilte. Er war demnach auf der Fahrt vom schweizerischen Zürich ins italienische Mailand. An Bord waren philippinische Staatsbürger.

Angler findet Weltkriegsbombe in Rhein: Blindgänger bei Bonn kontrolliert gesprengt

In Bornheim bei Bonn ist eine von einem Angler im Rhein gefundene Weltkriegsbombe gesprengt worden. 500 Menschen mussten dafür am Samstag im Ortsteil Hersel ihre Häuser und Wohnungen verlassen, wie die Feuerwehr in der nordrhein-westfälischen Gemeinde mitteilte. Ein Bagger brachte den 250 Kilogramm schweren Blindgänger an Land, wo er von Experten kontrolliert gesprengt wurde. Dies geschah demnach in einer eigens ausgehobenen Sprenggrube.

Textgröße ändern: