The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Anlagebetrüger erbeuten rund 200.000 Euro von 60-Jährigem aus Baden-Württemberg

Anlagebetrüger haben von einem 60-Jährigen aus Baden-Württemberg rund 200.000 Euro erbeutet. Der Mann wurde über eine Datingplattform auf eine vermeintlich lukrative Investition aufmerksam gemacht, wie die Polizeiin Offenburg am Mittwoch mitteilte. Demnach begann der Betrug im März.

Bundesgerichtshof: Via Uber gebuchte Mietwagen müssen nach Fahrt sofort zurückkehren

Via Uber gebuchte Autos müssen - anders als Taxis - nach der Fahrt sofort zum Betriebssitz zurückkehren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied in einem Rechtsstreit aus Köln am Mittwoch zugunsten der klagenden Taxigenossenschaft. Die im Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen vorgesehene Rückkehrpflicht ist demnach rechtens. (Az. I ZR 123/25)

Kindesmissbrauch: Sieben Jahre Haft für Fotograf in Köln

In einem zweiten Prozess wegen sexuellen Missbrauchs minderjähriger Fotomodelle hat das Landgericht Köln einen Fotografen zu einer höheren Haftstrafe verurteilt. Das Gericht sprach ihn am Dienstag unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern schuldig und verhängte sieben Jahre Haft, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch sagte.

Oberstes Gericht der USA macht Weg frei für Wahlkreiszuschnitt in Alabama

Das Oberste Gericht der USA hat die Nutzung einer von den Republikanern entworfenen Wahlkreiskarte für den US-Bundesstaat Alabama bei den Zwischenwahlen genehmigt. Bundesstaaten stehe es frei, "selbst zu entscheiden, ob kurzfristige Änderungen an einer Wahl in ihrem besten Interesse liegen", hieß es in der Entscheidung des Supreme Court vom Dienstag (Ortszeit). Im Mai hatte ein US-Bundesgericht den Neuzuschnitt der Wahlkreise untersagt, da dieser schwarze Wähler vorsätzlich diskriminiere.

Textgröße ändern: