The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Lotto-Jackpot endlich geknackt: 50 Millionen Euro gehen nach Thüringen

Der Jackpot im Lotto ist nach Wochen geknackt worden. Die Gewinnsumme von 50 Millionen Euro geht an einen Glückspilz in Thüringen, wie die Thüringer Staatslotterie am Montag in Suhl mitteilte. Mit einem Spieleinsatz von 5,30 Euro tippte am vergangenen Samstag ein Spielteilnehmer oder eine Spielteilnehmerin als einziger beziehungsweise einzige in ganz Deutschland die sechs Richtigen plus Superzahl.

Niedersachsen: Volltrunkener Lastwagenfahrer verliert 22 Tonnen Melonen

Ein volltrunkener Lastwagenfahrer hat in Niedersachsen bei einem von ihm verursachten Unfall 22 Tonnen Melonen verloren. Die Früchte landeten am Sonntag in der Gemeinde Wiefelstede im Ammerland auf der Fahrbahn, wie die Polizei in Oldenburg am Montag mitteilte.

Zahl der Inlandsreisen 2025 auf neuem Rekord - Zahl der Auslandreisen gesunken

Die Zahl der mehrtägigen Inlandsreisen hat im vergangenen Jahr einen neuen Rekord erreicht: Sie stieg um 3,9 Prozent auf 169 Millionen Reisen, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Montag mitteilte. Die Zahl der Auslandsreisen nahm dagegen im Vorjahresvergleich deutlich ab - um 8,3 Prozent auf 105 Millionen Reisen. Beliebteste Ziele sind seit Jahren Italien, Österreich, Spanien, Frankreich und die Niederlande.

Brand im Hohen Venn: Evakierung von Teilen von Monschau angeordnet

Wegen des sich ausbreitenden Brands im belgischen Naturschutzgebiet Hohes Venn wird ein Teil des nahegelegenen Eifel-Ortes Monschau evakuiert. Die Einsatzleitung der nordrhein-westfälischen Stadt ordnete am Sonntagabend die sofortige Evakuierung der Straßenzüge Ruitzhof und Geisberg an, wie auf der Website der Stadtverwaltung mitgeteilt wurde. Die Betroffenen wurden demnach unter anderem über die Nina-Warn-App informiert. Sie wurden gebeten, "den Bereich selbstständig zu verlassen".

Textgröße ändern: