The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Bahn-Mitarbeiter stürzt bei Auseinandersetzung mit Fahrgast aus fahrendem Zug

Ein Bahn-Mitarbeiter ist bei einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit einem Fahrgast aus dem fahrenden Zug gestürzt und lebensgefährlich verletzt worden. Der Vorfall habe sich auf der Bahnstrecke von Offenburg nach Karlsruhe ereignet, teilten in der Nacht zum Samstag Staatsanwaltschaft und Polizei in Karlsruhe mit. Der 26-jährige Mitarbeiter von DB Sicherheit sei in einer umfangreichen Suchaktion im Bereich der Gleise entdeckt und ins Krankenhaus gebracht worden.

Zahl der Erdbeben-Toten in Venezuela auf mehr als 5000 gestiegen

Gut drei Wochen nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben in Venezuela ist die Zahl der Todesopfer auf mehr als 5000 gestiegen. Seit der Katastrophe am 24. Juni seien 5069 Tote gezählt worden, erklärte Parlamentspräsident Jorge Rodríguez am Freitag im Onlinedienst Telegram. 16.740 Menschen wurden demnach verletzt.

Ein Toter bei Schusswaffenvorfall in Dänemark

Bei einem Schusswaffenvorfall im Norden Dänemarks ist ein Mensch getötet worden. Ein Polizist sei verletzt worden, erklärte die Polizei am Freitag. Der Schütze wurde demnach schwer verletzt.

Schließung von Jugendheimen in Brandenburg 2013: Betreiber steht Schadenersatz zu

Knapp 13 Jahre nach der erzwungenen Schließung von drei Jugendheimen in Brandenburg hat der Betreiber das Land erfolgreich auf Schadenersatz verklagt. Dieses habe rechtswidrig und schuldhaft seine Amtspflichten verletzt, erklärte das Landgericht Potsdam am Freitag. Bereits 2023 hatte das Verwaltungsgericht Cottbus entschieden, dass die Schließung rechtswidrig war. Es ließ sich demnach nicht feststellen, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen gefährdet gewesen sei.

Textgröße ändern: