The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

"New York Times"-Chef wirft KI-Firmen "dreisten Diebstahl" geistigen Eigentums vor

Der Herausgeber der US-Tageszeitung "New York Times", Arthur Gregg Sulzberger, hat scharfe Kritik an Tech-Unternehmen geübt, die Anwendungen für Künstliche Intelligenz (KI) mit Hilfe von frei verfügbaren Nachrichtentexten entwickeln. Diese Firmen "stehlen dreist geistiges Eigentum" und gefährdeten so den Journalismus, sagte Sulzberger am Montag bei einem Kongress für Nachrichtenmedien im südfranzösischen Marseille.

Nach Fund von getöteter Frau in Rheinland-Pfalz: Ehemann in Untersuchungshaft

Nach dem Fund einer toten 29-Jährigen in ihrem Auto in Rheinland-Pfalz geht die Polizei von einem Gewaltverbrechen aus. Der von ihr getrennt lebende 43-jährige Ehemann wurde wegen dringenden Tatverdachts des Totschlags sowie Fluchtgefahr in Untersuchungshaft genommen, wie die Staatsanwaltschaft in Koblenz am Montag mitteilte. Angehörige hatten die Frau vermisst gemeldet, nachdem diese am vergangenen Donnerstag auf Kontaktversuche nicht reagierte.

Liebesbetrüger bringt Frau aus Mecklenburg-Vorpommern um fast 230.000 Euro

Eine Frau aus Mecklenburg-Vorpommern hat fast 230.000 Euro an einen sogenannten Lovescammer verloren. Der Liebesbetrüger kontaktierte die 74-Jährige aus dem Greifswalder Umland im Dezember 2025 über ein soziales Netzwerk, wie die Polizei am Montag in Neubrandenburg mitteilte. Laut Polizei entwickelte sich ein intensiver schriftlicher Austausch, bis der Unbekannte nach etwa einem Monat begann, die Frau um Geld zu bitten.

Zigtausende gestohlene Handtücher in Hamburger Lager entdeckt

In einer Lagerhalle in Hamburg haben Ermittler gestohlene Handtücher mit einem Verkaufswert von knapp 170.000 Euro entdeckt. Bei der Durchsuchung am Freitag wurden in der Halle auch eine tatverdächtige 49-jährige Frau und ihr mutmaßlicher 68-jähriger Komplize angetroffen, wie die Polizei am Montag in der Hansestadt mitteilte. Die 21.000 Gastronomiehandtücher waren auf sechs Europaletten sowie in 44 Umzugskartons verpackt.

Textgröße ändern: