The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

US-Armee: Acht Tote bei Absturz von Kampfflugzeug in Kalifornien

Bei dem Absturz eines US-Kampfflugzeugs in Kalifornien sind nach Angaben der US-Armee acht Menschen ums Leben gekommen. "Der Luftwaffenstützpunkt Edwards hat eine schreckliche Tragödie erlebt und wir haben acht großartige Amerikaner verloren", sagte Oberst James Hayes am Montag (Ortszeit) vor Journalisten auf dem Stützpunkt. Der Langstreckenbomber vom Typ B-52 Stratofortress war kurz nach dem Start zerschellt.

Musk kündigt rechtliche Schritte gegen ZDF wegen Berichterstattung an

Der US-Unternehmer Elon Musk hat angekündigt, wegen der Berichterstattung des ZDF über Äußerungen von ihm im Zuge der ausländerfeindlichen Proteste in Nordirland rechtliche Schritte gegen den Sender einzuleiten. "Gegen das ZDF wird wegen seiner ungeheuerlichen Lügen rechtlich vorgegangen", erklärte Musk am Montagabend in seinem Onlinedienst X. Zuvor hatte der deutsche Publizist Julian Reichelt auf X eine Sendung des ZDF kritisiert, in der behauptet worden sei, Musk hätte "zur Jagd auf Migranten aufgerufen".

US-Armee: Acht Tote bei Absturz von Kampfflugzeug in Kalifornien befürchtet

Bei dem Absturz eines US-Kampfflugzeugs in Kalifornien sind nach Angaben der US-Armee vermutlich alle acht Insassen ums Leben gekommen. "Erste Hinweise deuten darauf hin, dass der Absturz nicht überlebbar war", teilte der Luftwaffenstützpunkt Edwards am Montag (Ortszeit) mit. An Bord des Langstreckenbombers vom Typ B-52 Stratofortress hätten sich acht Menschen befunden.

Totschlag an Bruder in Afghanistan: Acht Jahre Haft für Mann in Hanau

Das Landgericht im hessischen Hanau hat einen Mann wegen Totschlags an seinem Bruder in Afghanistan zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seinen Bruder im Oktober 2015 in Kandahar getötet hat, wie eine Gerichtssprecherin am Montag sagte. Tatmotiv war demnach ein seit längerer Zeit andauernder Erbstreit.

Textgröße ändern: