The National Times - Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens

Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens


Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens
Tätigkeitsverbot für Luftfrachtkontrolleurin nach einmaligem Verstoß rechtens / Foto: © AFP/Archiv

Wegen ihrer großen Verantwortung für Menschenleben darf Luftfrachtkontrolleuren und -kontrolleurinnen bereits nach einem einmaligen schweren Pflichtverstoß von den Behörden eine weitere Tätigkeit verboten werden. Das entschied das Verwaltungsgericht in Braunschweig nach eigenen Angaben vom Montag in einem von einer früheren Kontrolleurin angestrengten Eilverfahren gegen das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) in Braunschweig. Ihr war wegen Sicherheitsbedenken die Erlaubnis entzogen worden.

Textgröße ändern:

Nach Gerichtsangaben war die 29-Jährige als zertifizierte Kontrolleurin für Luftfracht bei einer Firma in Düsseldorf tätig, die im Februar vom LBA einer Sicherheitsüberprüfung unterzogen wurde. Dabei fiel eine Sendung mit Metall-Zahnrädern mit einem Gewicht von zehn Tonnen auf, die die Frau per Unterschrift im begleitenden Luftfrachtbrief als sicher für Flugzeuge inklusive eines möglichen Transports in Passagiermaschinen eingestuft hatte. Tatsächlich hatte sie die Lieferung aber gar nicht selbst geprüft.

Das LBA verbot ihr daraufhin die Tätigkeit als Luftfrachtkontrolleurin, woraufhin ihre Firma ihr kündigte. Laut Gericht machte die Frau in dem Verfahren geltend, dass ihr lediglich ein Versehen unterlaufen sei. Ihren Eilantrag lehnten die Richter indessen ab. Wegen der Gefahren für Menschen durch Terroranschläge seien an die lückenlose Sicherheit der Lieferketten im Luftfrachtbereich jederzeit besonders hohe Anforderungen zu stellen.

Nach Überzeugung der Richter unterlief der Klägerin ein schwerwiegender Sorgfaltsverstoß, der "grundsätzliche Zweifel" an ihrer Zuverlässigkeit als Kontrollkraft begründe. Sie habe einer Sendung ohne eigene Kontrolle "blind" eine Sicherheitsfreigabe erteilt. Ein sofortiges Einschreiten der Behörde sei "zwingend geboten" gewesen und stelle keine Verletzung des Rechts auf Berufsfreiheit dar. Gegen diesen Beschluss könnte die Frau noch per Beschwerde vor dem Lüneburger Oberverwaltungsgericht (OVG) vorgehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Brief an Wadephul: Politiker fordern Überstellung von Maja T. nach Deutschland

Rechtspolitiker mehrerer Bundestagsfraktionen haben Außenminister Johann Wadephul (CDU) in einem offenen Brief aufgefordert, sich für die Überstellung der in Ungarn inhaftierten deutschen Maja T. einzusetzen. Wadephul müsse "unverzüglich" Kontakt zur neuen ungarischen Regierung aufnehmen, um "die Überstellung von Maja T. nach Deutschland aktiv einzufordern", heißt es in dem Brief, der der Nachrichtenagentur AFP am Sonntag vorlag. T. habe das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren in Deutschland.

Erdbeben in Venezuela: Baby nach 32 Stunden lebend aus Trümmern gerettet

32 Stunden nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben in Venezuela ist ein Baby lebend aus den Trümmern gerettet worden. Auf einem Video aus der besonders schlimm betroffenen Küstenstadt La Guaira ist zu sehen, wie Rettungskräfte den Säugling am Freitagabend bei Scheinwerferlicht und unter dem Applaus ihrer Kollegen aus einem Trümmerberg befreiten.

Erdbeben in Venezuela: Hoffnung auf Überlebende in La Guaira schwindet

Nach dem verheerenden Doppel-Erdbeben mit mindestens 920 Toten schwindet in Venezuela die Hoffnung, noch Überlebende in den Trümmern zu finden. In der besonders schlimm betroffenen Stadt La Guaira suchten die Menschen in den Überresten eines eingestürzten Wohnblocks teils mit bloßen Händen nach Verschütteten. Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez wurde am Freitag in einem stark beschädigten Stadtteil der Hauptstadt Caracas ausgebuht. Landesweit wurden nach UN-Angaben noch mehr als 50.000 Menschen vermisst.

Mehr als 1,3 Millionen Unterschriften für AfD-Verbotspetition

Eine Petition für ein Verbotsverfahren der AfD hat mehr als 1,3 Millionen Unterschriften erhalten. Am Samstagvormittag hatten knapp 1,336 Millionen Menschen die Petition "Prüft ein AfD-Verbot" auf dem Portal innn.it unterzeichnet. Die Initiatoren hatten den Aufruf am Donnerstag nach der Veröffentlichung eines juristischen Gutachtens gestartet, das die AfD als verfassungswidrig einstuft.

Textgröße ändern: