The National Times - Südkorea: Polizei durchsucht Büro und Residenz des abgesetzten Präsidenten Yoon

Südkorea: Polizei durchsucht Büro und Residenz des abgesetzten Präsidenten Yoon


Südkorea: Polizei durchsucht Büro und Residenz des abgesetzten Präsidenten Yoon
Südkorea: Polizei durchsucht Büro und Residenz des abgesetzten Präsidenten Yoon / Foto: © AFP/Archiv

Im Zusammenhang mit dem laufenden Strafverfahren gegen den abgesetzten südkoreanischen Staatschef Yoon Suk Yeol hat die Polizei das ehemalige Büro und den Wohnsitz des Präsidenten durchsucht. Dabei seien auch die Büros des Sicherheitsdienstes und das Wohnhaus dessen Leiters durchsucht worden, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Zudem seien verschlüsselte Handydaten beschlagnahmt worden. Die Durchsuchung sei Teil von Ermittlungen wegen der "mutmaßlichen Behinderung der Vollstreckung eines Haftbefehls" gegen Yoon.

Textgröße ändern:

Yoon war Anfang Dezember vom Parlament entmachtet worden, nachdem er wegen eines Haushaltsstreits das Kriegsrecht ausgerufen hatte. Gegen ihn waren zudem Ermittlungen wegen des Vorwurfs des Aufstands eingeleitet worden. Einer Verhaftung hatte er sich wochenlang widersetzt, indem er sich im Januar beschützt von loyalen Mitarbeitern seines Sicherheitsdienstes in der Präsidentenvilla verschanzte. Seine Leibwächter hatten Stacheldraht und Barrikaden rund um die Villa errichtet. Polizisten mussten Leitern benutzen und über Mauern klettern, um in das Gebäude zu gelangen.

Yoon war schließlich der erste amtierende Präsident Südkoreas, der von der Polizei verhaftet worden war. Er war jedoch nach einigen Wochen in Haft wegen verfahrenstechnischer Gründe wieder entlassen worden.

Seit Montag steht Yoon, dessen Absetzung als Präsident vom Verfassungsgericht Anfang April bestätigt wurde, vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe zu einem Aufstand anstiften wollen, um die "verfassungsmäßige Ordnung" zu stürzen. Er weist die Vorwürfe zurück. Die Ausrufung des Kriegsrechts hatte Südkorea in eine tiefe politische Krise gestürzt. Immer wieder wird für und gegen Yoon protestiert.

Bei einer Verurteilung droht dem 64-Jährigen Yoon lebenslange Haft oder sogar die Todesstrafe. Es ist jedoch sehr unwahrscheinlich, dass die Höchststrafe im Fall einer Verurteilung vollstreckt werden würde, da seit 1997 ein inoffizielles Moratorium für Hinrichtungen in Südkorea gilt.

T.Ward--TNT

Empfohlen

Sachsen: Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben

In Sachsen ist Anklage gegen vier mutmaßliche IS-Mitglieder erhoben worden. Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden wirft den Beschuldigten im Alter zwischen 27 und 43 Jahren Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland vor, wie die Behörde am Dienstag mitteilte. Sie sollen im Irak als Kämpfer, Scharfschützen oder Grenzschützer für verschiedene Verbände der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) tätig gewesen sein.

Leiche aus See in Berlin geborgen - Hinweise auf Verbrechen

Nach der Bergung einer Leiche aus einem See in Berlin vermuten Ermittler ein Verbrechen. Eine Mordkommission übernahm die Ermittlungen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Dienstag in der Bundeshauptstadt mitteilten. Demnach hatten Bootsfahrer die Leiche am Montag im Tegeler See im Stadtteil Reinickendorf entdeckt.

Mögliche Anschlagspläne in Großbritannien: Offenbar kein Sprengstoff gefunden

Das Rätselraten über mögliche Anschlagspläne an einem auch von den USA genutzten britischen Militärstützpunkt im Südwesten Englands geht weiter: Am Luftwaffenstützpunkt Fairford waren am Dienstag weiter bewaffnete Polizisten im Einsatz, auch ein nahegelegenes Dorf war weiter abgeriegelt. Britische Medien berichteten allerdings, in den in der Nähe des Stützpunkts beschlagnahmten Fahrzeugen sei kein Sprengstoff gefunden worden. Fünf Verdächtige waren bereits am Montag wieder freigelassen worden.

OVG: Bundesländer dürfen individuelles Messerverbot verhängen - Keine Bundeskompetenz

Die Polizei in den Bundesländern kann laut einem Urteil des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) auch mehrjährige individuelle Messerverbote erlassen. Es gebe keine die Befugnisse der Länder einschränkende Kompetenz des Bundes, entschied das Gericht in einer am Dienstag in Münster verkündeten Entscheidung und hob damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf auf. Damit war es der Wuppertaler Polizei erlaubt, einem wegen mehrerer Messerdelikte auffällig gewordenen 20-Jährigen für drei Jahre in Wuppertal, Solingen und Remscheid ein Messerverbot aufzuerlegen.

Textgröße ändern: